Bisher war in der Industriebaurichtlinie je nach Raumgröße eine Vorgabe aufgeführt, ob und wenn ja wie die Entrauchung umzusetzen war: Bis 200 m² große Räume waren nicht zu entrauchen. Räume zwischen 200 m² und 1 600 m² waren mit einer Rauchableitung in einer Größe von mindestens 2 % zur Grundfläche auszustatten. Für Räume…