VDI nachrichten, Düsseldorf, 12. 5. 06, jul – Konkurrenz durch die eigenen Mitarbeiter – was dürfen ehemalige Arbeitnehmer und wovor schützt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Solange das Arbeitsverhältnis besteht, ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, auf eine Tätigkeit zu verzichten, die eine unmittelbare Konkurrenz zu dem Betrieb seines Arbeitgebers bedeuten würde.