Am 13. November 2024 verabschiedete das Bundeskabinett eine neue Gefahrstoffverordnung, die eine Reihe von Anforderungen mit sich bringt. Neu sind Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest, die sogar für den Privatbereich gelten. Hier gibt es besondere Meldepflichten die zu berücksichtigen sind. Wer beispielsweise Tätigkeiten an asbestbelasteten Gebäuden oder technischen Anlagen veranlasst,…