Für seit dem 1. Januar 2023 gestellte Förderanträge lassen die Bundesförderung für effiziente Gebäude und das Gebäudeenergiegesetz für den hydraulischen Abgleich nur noch das Verfahren B zu. Es regelt detailliert die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und notwendige Heizlastberechnungen. Was dieses Verfahren beinhaltet und wieso es trotz zahlreicher Vorgaben keine unüberwindbare Hürde darstellt,…