Sie lösen außer den nun nicht mehr gültigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten (ZTV-K) auch andere, bisher eigenständige Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV), die jetzt in die ZTV-ING eingearbeitet sind, ab. Darüber hinaus beinhalten sie den Rahmen für weitere, noch zu erarbeitende Regelwerke für Ingenieurbauten. Die folgenden Darstellungen geben…