Am 24. Juli 2026 gilt die neue Ventilatorverordnung (EU) 2024/1834, bekannt als ErP 2026. Sie hebt die Mindestwirkungsgrade an, verschiebt die Systemgrenze und macht Anlagenbauer unter Umständen selbst zum Hersteller mit allen CE-Pflichten. Was auf Ventilatorenhersteller, OEMs, Anlagenbauer und Betreiber zukommt und wo Übergangsfristen gelten.
Trotz eines Umsatzminus von 5,2 Prozent gab es bei der diesjährigen Bilanzpressekonferenz der ebm-papst-Gruppe keine betretenen Gesichter. Die expandierenden Auslandsmärkte und der Zuwachs im Bereich Luft- und Klimatechnik stimmen die Verantwortlichen positiv. Obwohl das Unternehmen traditionell keine Angaben zum Gewinn macht, räumte CEO Klaus Geißdörfer auf Nachfrage ein, dass sich dieser…