Nach wie vor werden Mindestanforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zum Schutz gegen Geräusche aus Nachbarwohnungen gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung gegen Außenlärm, z. B. Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbebetrieben gestellt. Nicht behandelt…