Werksseitig hergestellte Kleinkläranlagen für bis zu 50 Einwohner sind CE-kennzeichnungspflichtige Bauprodukte nach der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011. Die Richtlinie definiert, dass alle Kleinkläranlagen, die innerhalb der EU gehandelt werden, der europäischen Norm EN 12566–3 entsprechen müssen. Darin werden grundlegende Qualitätsstandards, werkseigene Produktionskontrollen und Prüfverfahren festgelegt. So ist für jede Baureihe…