Versicherungen 09.02.2007, 19:26 Uhr

Versicherung zahlt ab Windstärke 8  

Als Folge des Klimawandels wird es künftig öfters stürmen.

Die Assekuranz warnt schon lange vor der Erderwärmung und der damit drohenden Klimaveränderung. Experten wie Prof. Dr. Peter Höppe, Leiter der Geo-Risiko-Forschung der Münchener Rückversicherung, sehen sich in ihren Prognose bestätigt. Der außergewöhnlich warme Winter bringt ein besonders hohes Sturmrisiko mit sich. „Er passt in das Muster des Klimawandels, der die Wetterextreme auch in Europa langfristig verschärft. Insbesondere Winterstürme dürften künftig stärker werden“, ist sich Höppe sicher.

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Sturm ist zwar ein unabwendbares Ereignis, aber Hausbesitzer können vorsorgen: Wer schon beim Neubau Wetterphänomene berücksichtigt, spart sich später Ärger – und zuweilen auch Versicherungsprämien. Denn je massiver die Bauweise und je weniger sturmgefährdete Extras, wie beispielsweise Sendemasten oder überdimensionale Markisen, ein Haus aufweist, desto günstiger fällt die Versicherung aus. Abgedeckte Dächer oder heruntergerissene Regenrinnen mit der Folge von Wasserschäden lassen sich oft verhindern, wenn der Hausbesitzer die Immobilie regelmäßig inspiziert und Schwachstellen beseitigt. Ein Merkblatt auf den Internetseiten des VdS Schadenverhütung (www.vds.de) hilft bei der Suche nach den Schwachstellen rund um das Dach.

Ab Windstärke 8 bzw. einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen für Autos kommen dann für Schäden auf. „Bei deutschlandweiten Ereignissen wird der Geschädigte in der Regel keinen Nachweis über die Windstärke erbringen müssen“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wessen Hab und Gut allerdings einer einzelnen starken Windböe ausgesetzt war, der muss den Sturm als Schadensursache selbst beweisen – etwa über Wetterämter oder ein Gutachten des örtlichen Dachdeckers. Über die so genannte Verkehrsicherungspflicht nimmt die Assekuranz ihre Kunden bei Schäden gerne in die Verantwortung. Bei absehbaren und angekündigten Stürmen wie etwa beim Orkan Kyrill müssen Haus- und Wohnungsbesitzer potenzielle Gefahren, wie sie etwa unbefestigte Blumenkästen oder ausgefahrene Markisen darstellen, besonders vorbeugen.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden wie etwa abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fensterscheiben und abgebrochene Schornsteine sowie Folgeschäden durch eindringenden Niederschlag auf. „Einige Versicherungen decken auch Schäden an Gebäudezubehör – wie Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen – ab“, sagt Daniel Meiß von der Axa Versicherung. Die Wohngebäudeversicherung zahlt zudem für Schäden durch umgekippte Bäume, allerdings übernehmen nicht alle Versicherer auch die Kosten für die Beseitigung dieser Bäume. Kunden mit so genannten Bündelverträgen, bei denen mehrere Risiken zugleich versichert werden, profitieren im Schadenfall von einer einfacheren Abwicklung, da oft nur ein Gutachter das gesamte Schadenausmaß erfassen muss. Diese Produkte werden von einigen der über rund 120 Gebäudeversicherer angeboten und enthalten oft auch Leistungen, welche man unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten sonst eher nicht abschließen würde (wie zum Beispiel die Glas- oder die Fahrraddiebstahlversicherung).

Die Wohngebäudeversicherung ist für alle eine Pflicht, die ihre Immobilie über eine Bank oder Versicherung finanzieren. Nach Schätzung des Bundes der Versicherten (BdV) sind über 90 % der Wohngebäude zum „gleitenden Neuwert“ versichert, das heißt, der Gebäudewert wird jährlich angepasst, so dass jederzeit ein Wiederaufbau möglich wäre. Berechnet wird der Neuwert zumeist auf Basis des Wertes des Jahres 1914 das gilt als das letzte Jahr mit stabilem Baupreisniveau. Die Versicherungssumme wird dann entweder aufgrund der Wohnfläche und der Ausstattung, auf Basis eines Gutachtens oder anhand der Unterlagen über die Baukosten ermittelt. Diese Berechnungen haben den Vorteil, dass damit eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann. Tritt der Schadenfall ein, muss der Versicherer in voller Höhe leisten. Im Falle der Unterversicherung gilt: Ist das Gebäude beispielsweise doppelt so viel wert wie die vereinbarte Versicherungssumme, zahlt der Versicherer nur die Hälfte des Schadens. Wer während der Laufzeit seines Versicherungsvertrages werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten vornimmt, sollte dies seinem Versicherer melden, damit im Schadenfall keine Unterversicherung vorliegt.

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Bauart (z. B. Fertighaus, massive Bauweise, Reetdach). Für Sonderrisiken wie etwa Wintergärten werden Zuschläge verlangt. Weiteres Kriterium sind Sturmtarifzonen. Danach gelten Norddeutschland, der Rheingraben und Teile Bayerns als besonders risikoreich.

Da die Versicherer die Sturmrisiken in der Vergangenheit tendenziell günstiger eingeschätzt haben, sind die Versicherungsprämien älterer Verträge meist niedriger. Viele Versicherer versuchen, ihre Kunden zum Umstieg auf neue und dann teuere Police zu bewegen. Oft wird mit einem umfassenderen Schutz (z.B. Garten-Neugestaltung nach Sturm) oder Bündelprodukten geworben.

Die Hausratversicherung ersetzt die Schäden am Wohnungsinventar infolge des Sturms. Auch außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln sind mitversichert. Der Wohnungseigentümer muss die Folgeschäden des Sturmes aber durch eigenes Handeln möglichst klein halten. So erwarten die Versicherer, dass undichte Stellen am Gebäude schnell, wenn auch provisorisch abgedichtet werden.

Über die Kombination von Wohngebäude- und Hausrat hinaus rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten zu Haftpflichtversicherungen: „Bei einem Orkan ist ein Verschulden zwar eher selten, doch wehren die Versicherer unberechtigte Ansprüche auch ab, das heißt, sie übernehmen auch mögliche Gerichtskosten.“ Denn für umherfliegende Dachziegel oder Äste trägt der Hausbesitzer bei Sturm nämlich nicht die Verantwortung.

MONIKA LIER

Ein Beitrag von:

  • Monika Lier

    Monika Lier ist Diplom-Volkswirtin und freie Journalistin.

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