Lebensmittel unter Strahlung
Ob Müsli, Obst oder Fertigpizza, mit bestrahlten Lebensmitteln werden Verbraucher in der EU schon lange konfrontiert. In Deutschland ist diese Technik zur Haltbarkeitsverlängerung noch verboten. Doch das kann sich bald ändern. Bestrahlte Lebensmittel sollen frei handelbar werden.
Rein formal sind sich die Streithähne einig. Ministerrat, EU-Kommission und Europaparlament haben über den Notausgang eines Vermittlungsausschusses die neue EU-Richtlinie auf den Weg gebracht. Die endlosen Debatten über Grenzwerte, Nachweismethoden, Positivlisten, gesundheitliche Risiken oder Kennzeichnung sind vorläufig zu Ende. Im März 1999 wird die Richtlinie zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Gesetze inkrafttreten.
Derzeit haben neun Staaten der EU die Bestrahlung von Lebensmitteln gesetzlich geregelt. In Luxemburg, Österreich und Deutschland ist diese Methode zur Verlängerung der Haltbarkeit von Lebensmitteln verboten. Die Richtlinie soll die einzelstaatlichen Gesetze schrittweise angleichen. Sie besteht unter anderem aus einer Positivliste, auf der alle für die Bestrahlung zugelassenen Produkte aufgeführt sind. Diese enthält bisher lediglich getrocknete Kräuter und Gewürze zur Weiterverarbeitung zum Beispiel in Wurst oder in Fertiggerichten.
Die Einigung auf die Gewürze verwundert nicht. Denn diese sind in aller Regel stark mit Keimen belastet. Der geringe Wassergehalt verhindert den Verderb der Gewürze selbst. Beim Würzen von Fertigpizza oder Salat kann es aber zu Kontaminationen kommen. Auch gibt es zur Verringerung der Keimzahl (Pasteurisierung) bei Gewürzen keine praktikable Alternative mehr. Erhitzen führt zu Aromaverlusten. Die Begasung mit Ethylenoxid oder ähnlichen Stoffen wird in immer mehr Staaten verboten. Die Gase sind krebserregend, manche schädigen auch die Ozonschicht. Die Strahlenpasteurisierung ist deshalb die Methode der Wahl. Gewürze für den Haushalt werden generell nicht entkeimt.
Lebensmittel können mit Röntgen-, Elektronen- oder Gammastrahlen behandelt werden. Röntgen- und Elektronenstrahlen werden in Maschinen erzeugt. Als Gammastrahler verwendet man meist das eigens dafür hergestellte radioaktive Element Kobalt-60. Die Energie der verwendeten Strahlen ist zu gering als daß die Lebensmittel selbst radioaktiv werden könnten. Sie reicht aber aus, um Elektronen aus den Atomhüllen herauszuschlagen. Wegen der so entstehenden Ionen spricht man von ionisierender Strahlung. Die Ionisierung führt zu geringfügigen Veränderungen in Zellen und Geweben. Die Strahlenwirkung hängt von der Strahlendosis ab, die ein Stoff aufnimmt. Sie wird in Gray (Gy) gemessen. 1 Gray entspricht der Energiemenge von 1 Joule, 1 Wattsekunde oder 0,24 Kalorien.
Etwas willkürlich wird die Technik in die Bereiche niedrige Dosis (bis 1 kGy), mittlere Dosis (1–10 kGy) und hohe Dosis (10–75 kGy) eingeteilt. Im niedrigen Dosisbereich kann die Bestrahlung ein Ersatz für Chemikalien sein. So reichen 100 Gray zur Keimhemmung bei gelagerten Kartoffeln oder Zwiebeln. Da die Bestrahlungskosten aber höher sind als die chemische Keimhemmung wird das Verfahren bisher in der EU nicht genutzt.
Der mittlere Dosisbereich dient der Pasteurisierung. Hierher gehören die Gewürze. Auch Krankheitserreger lassen sich abtöten. Fisch, Fleisch oder Meeresfrüchte können gefroren und verpackt bestrahlt werden. Das verhindert eine erneute Kontamination. Vor allen in Holland werden Gefrierhähnchen auf diese Weise gegen Salmonellen bestrahlt. Zum Sterilisieren sind mehr 30 Kilogray notwendig. In der EU ist dieser Dosisbereich von geringem Interesse. Lediglich für Patienten mit geschädigtem Immunsystem wird in einigen Ländern strahlensterilisierte Kost hergestellt.
„Bestrahlte Lebensmittel sind hygienisch einwandfrei, gesundheitlich absolut unbedenklich, ihr Nährwert ist nicht eingeschränkt.“ Dieser Ansicht von Dieter Ehlermann, Leiter des Institutes für Verfahrenstechnik der Bundesforschungsanstalt für Ernährung in Karlsruhe ist die große Mehrheit aller beteiligten Wissenschaftler. Auch nach fünfzig Jahren intensiver Forschung sei kein Beweis für gesundheitliche Risiken durch den Verzehr bestrahlter Lebensmittel erbracht worden.
Deshalb haben mehr als 40 Länder die Methode für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Von Bangladesch bis Südafrika werden Fisch, Käse oder auch Erdbeeren bestrahlt. Sowohl die FAO, die Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen, als auch die Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen die Technologie ausdrücklich. Denn gerade in den wärmeren Klimaten ist der zu schnelle Verderb ein Hauptproblem der Lebensmittelproduktion.
„In der EU ist diese Technologie außer bei den Gewürzen nicht notwendig.“ Ernst- Michael Epstein, Referent für Lebensmittelrecht der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in Bonn denkt pragmatisch. Gesundheitliche Gefahren scheine es keine zu geben. Er sehe aber das Risiko mangelnder Hygiene. Produkte könnten kurz vor dem Verderb noch einmal bestrahlt werden, um Keime abzutöten. Undine-Uta Bloch von Blottnitz von der Fraktion der Grünen im Europaparlament ist dagegen von den Gefahren überzeugt: „Bestrahlung zerstört die Vitamine. Die Methode ist eine Verbrauchertäuschung.“ Der Verbraucher müsse schützt werden, denn die Methode sei übergehaupt nicht ausreichend erforscht.
Der Experte für Europarecht, Hans-Georg Dederer, vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, bleibt da ganz gelassen. „Die Streithähne gönnen sich eine Atempause.“ Über die Ausweitung der Positivliste werde noch trefflich gestritten werden. Und bevor die nicht abgeschlossen sei, werde auch keine Harmonisierung stattfinden. Bestrahlte Gewürze würden erst 18 Monate nach Erlaß der Richtlinie in der EU frei handelbar, also frühestens im Herbst 2000. Was danach kommt wisse niemand. Wann wir in Deutschland bestrahlte Froschschenkel aus Frankreich genießen können, ist also völlig offen.
UWE SCHULTE
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