Versicherungen 16.04.2004, 18:29 Uhr

Guter Job, aber auch gut abgesichert?

Was ist, wenn mir etwas passiert? Was bleibt mir und meiner Familie, wenn sich beruflich oder gesundheitlich Krisen auftun? Solche oder ähnliche Fragen gewinnen in der breiten Öffentlichkeit zunehmend an Aktualität. Ingenieuren bieten sich ganz auf ihr Berufsprofil zugeschneiderte Versicherungslösungen.

Risikomanagement – was im Studium gelernt und im Beruf selbstverständlich praktiziert wird, findet selten Eingang ins Privatleben. „Für die Ich- oder Familien-AG werden die Methoden, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen, zu wenig angewendet,“ weiß Klaus Berngen aus über 20-jähriger Tätigkeit als Vertriebsdirektor für die technisch-wissenschaftlichen Berufe beim Kölner Gerling-Konzern. Große Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sollten auf Versicherer ausgelagert werden, um die Existenz nicht zu gefährden, geringe Risiken unter Kostenaspekten nicht oder mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall versichert werden.
„Ganzheitliches Sicherungskonzept“ heißt das bei Gerling, der mit einigen berufsständischen Verbänden, darunter auch dem VDI, Rahmenabkommen geschlossen hat. Dadurch werden Ingenieure in Gruppentarifen mit besonderen Bedingungswerken, die ihrer speziellen Lebens- und Berufssituation entsprechen, meist preiswerter versichert.
Während es für die Absicherung der Arbeitskraft im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und wichtiger Sachwerte (EDV-Anlagen etc.) eine Reihe von Versicherungsunternehmen gibt, ist die Zahl der Anbieter für die Absicherung der speziellen Haftungsrisiken der Ingenieure in den letzten Jahren arg geschrumpft. Die für selbstständige Ingenieure unabdingbare und von den Kammern zwingend vorgeschriebene Berufshaftpflicht wird im Wesentlichen von der Gothaer, Gerling, der VHV und der Zürich sowie in kleinerem Umfang von der Nürnberger, der Allianz und der Bayerischen Versicherungskammer angeboten. Versichern müssen sich nicht erst die Inhaber von Planungsbüros, sondern bereits freie Mitarbeiter, die als Sub-Unternehmer oder Honorarkräfte tätig sind.
Ingenieure in einem festen Angestelltenverhältnis sind hingegen über die Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Verstößen bei der Berufsausübung versichert. Zwischen 700 € und 2000 € werden im Markt als Prämie für die Einsteiger verlangt. Wegen der höheren Schadenzahlen liegt die Prämie für die Bau-Ingenieure eher am oberen Rand der Spanne, während Ingenieure aus dem Heizungs-Klima-Lüftungs-Bereich oder auch des Garten- und Landschaftsbaus als bessere Risiken gelten und daher weniger zahlen.
Neben der Jahresversicherung wird auch die Versicherung für ein oder mehrere Objekte geboten, sowie die Rückwärts-Höher-Versicherung für Vorjahre, in denen der Schutz im Nachhinein für zu gering erachtet wird. Der Schadenfall darf dann natürlich noch nicht eingetreten sein. Mindern lässt sich die Versicherungsprämie generell mit Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) für den Schadenfall. „Marktüblich sind bei der Berufshaftpflicht Selbstbehalte von 2500 €. Es ist grundsätzlich möglich, den Versicherungsbeitrag um 15 % senken, wenn man den Selbstbehalt verdoppelt. Die Ersparnis sollte man nutzen und die Deckungssummen erhöhen,“ rät Haftpflichtspezialist Jürgen Effenberg von der Gothaer.
Da der Versicherer schon in eigenem Interesse die unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter gegenüber dem Ingenieur juristisch abwehrt, verfügt man so zumindest über indirekten Rechtsschutz. Das ist insoweit vorteilhaft, als die Rechtskosten durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz geradezu explodiert sind. Rechtsschutz rundum zu versichern ist teuer, so dass man sich auf wichtige Bereiche wie etwa Kraftfahrt oder Strafrechtsschutz beschränken sollte.
Einige Anbieter versichern in der Berufshaftpflicht „kostenlos“ die Familien-, Büro-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit. Diese Komponenten sind natürlich nicht wirklich umsonst, sondern in der Prämie einkalkuliert. Der Verzicht verbilligt die Prämie aber kaum. Und eine Privat-Haftpflicht sollte ohnehin für jeden absolut zwingend sein.
Im Ausland Beschäftigte sollten sich vor dem ersten Einsatz beim Arbeitgeber über ihren Schutz bei Krankheit oder sogar im Todesfall (Rückholkosten) informieren, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch sehr eingeschränkt. Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt die Lücken von Arbeitgeber und Krankenkasse.
MONIKA LIER

Ein Beitrag von:

  • Monika Lier

    Monika Lier ist Diplom-Volkswirtin und freie Journalistin.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.