„Gesunde“ Lebensmittel im Supermarktregal
Die Industrie will Verbraucher besser über die gesundheitlichen Vorteile bestimmter Lebensmittel informieren. Außerdem fordert sie klare Vorgaben aus Brüssel zur Kennzeichnung von Soja- und Maisprodukten, die gentechnische Anteile enthalten.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft will Verbraucher besser über gesundheitliche Vorteile von Lebensmitteln informieren. Das jedenfalls hat sich der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Bonn, auf die Fahnen geschrieben. Dazu muß aber die EU-Kommission dringend die europäische Kennzeichnungsrichtlinie ändern. „Denn die Richtlinie erlaubt nur eingeschränkt, mit Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung von Produkten zu werben“, erläutert Manfred Nekola, BLL-Präsident und Vorstandsmitglied der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt. Nicht gestattet sind Hinweise auf eine Risikoverringerung bestimmter Krankheiten durch gesunde Ernährung. So kann ein Fruchtsafthersteller für einen Saft, der mit Calcium angereichert ist, mit „Calcium ist gut für ihre Gesundheit“ werben, aber nicht mit der Aussage „Eine ausreichende Calciumzufuhr hilft, das Risiko von Osteoporose im späteren Leben zu verringern“. Bei Osteoporose wird die Knochensubstanz abgebaut, und der Knochen wird im Alter spröde und brüchig. Regelmäßige Calcium-Gaben können dem entgegenwirken.
Trotz Richtlinie wird in einigen EU-Staaten mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben. So darf die finnische Firma Raisio seit vier Jahren in Finnland die Margarine ‚Benecol‘ mit der Behauptung anpreisen, daß dieser Brotaufstrich helfen könne, den Cholesteringehalt im Blut zu senken. Diese Margarine ist mit Phytosterolen angereichert. Das sind pflanzliche Substanzen, die im menschlichen Darm die Aufnahme von Cholesterin senken, indem sie die Rezeptoren für Cholesterin blockieren und so deren Aufnahme in den Blutkreislauf verhindern, erläutert Klaus Ragotzky, Leiter der Wissenschaftsabteilung der Union Deutscher Lebensmittelwerke GmbH in Hamburg. Nekola warnt allerdings vor Verbrauchertäuschung. So sollte nur mit wissenschaftlich abgesicherten Aussagen geworben werden. „Werbeaussagen, nach denen ein Lebensmittel zur Behandlung oder Heilung von Krankheiten geeignet sei, müssen weiterhin verboten bleiben.“
Auch zur Kennzeichnung von Lebensmitteln wartet der BLL auf ein Signal aus Brüssel. Denn mit wachsendem Angebot gentechnisch veränderter Agrarprodukte steigt das Risiko, daß konventionelle Ware mit verändertem Mais oder Soja verunreinigt wird. So kann niemand ausschließen, daß sich in Silos oder Schiffsladeräumen gentechnisch veränderte Sojabohnen oder Maiskolben mit konventioneller Ware mischen. Diese ungewollte Vermischung hat Folgen: Konventionelles Getreide oder Soja, das auch nur in geringem Maße mit transgener Ware vermengt ist, gilt als gentechnisch veränderte Ware. Das will die EU-Kommission ändern, sie plant, einen Schwellenwert festzulegen, der den Grad an geduldeter Vermischung festgelegt. Bleibt der gentechnische Anteil darunter, soll die Ware nicht als gentechnisch verändert gelten.
Dieser Schwellenwert soll nicht für eine ganze Tütensuppe oder eine Tafel Schokolade gelten, sondern für jeden einzelnen Bestandteil des Lebensmittels. Derzeit wird zwischen der Brüsseler Behörde und den EU-Staaten ein Wert von 1 % bis 2 % diskutiert, berechnet als Anteil transgener Erbsubstanz am Gesamtanteil an Erbsubstanz. In der späteren Überwachungspraxis wird es sinnvoll sein, den Schwellenwert bereits beim Rohstoff zu messen, so Andreas Wurz, technischer Leiter der Freiburger Analytik-Firma Gene-Scan GmbH, denn „die Analyse bei Endprodukten oder hochverarbeiteten Produkten wird in manchen Fällen schwierig sein“. Beispiel Sojamehl: In reinem Mehl können Anteile an transgenen Sojabohnen im Bereich von 0,01 % detektiert und mengenmäßig sicher ab etwa 0,1 % bestimmt werden. In verarbeiteten Lebensmitteln dagegen wie einem Keks, der als einen Bestandteil Sojamehl enthält, sinkt die Nachweisgrenze. Sie hängt sowohl vom Sojaanteil im Lebensmittel ab als auch von der Art der Verarbeitung. Denn wird das Nahrungsmittel geröstet, wird der Nachweis schwieriger, wenn nicht gar unmöglich, so Wurz.
RALPH AHRENS
Protest gegen Gen-Soja: Importierte Ware kann transgene Anteile enthalten. Die EU will zur Klärung einen analytischen Grenzwert einführen.