Gründungszuschuss-Kürzung ist in Kraft
Bundespräsident Christian Wulff hat am 22. Dezember das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ ausgefertigt. Am 28.12. trat es in Kraft. Das Info-Portal gruendungszuschuss.de listet die wichtigsten Änderungen für Gründer auf:
-Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Mrd. Euro auf 470 Mio. Euro.
-Kürzung der entscheidenden ersten Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate.
-Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
-Zugleich Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss, Umwandlung in eine Ermessensleistung.
„Wer die richtige Vorgehensweise wählt, hat auch künftig gute Chancen auf die Förderung. Dabei werden schon im ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur die Weichen gestellt. Wir raten allen Gründern dazu, sich vor dem ersten Termin gut zu informieren und mit einem erfahrenen Gründungsberater zu sprechen, um nicht in einen der zahlreich ausgelegten Fallstricke zu geraten“, erklärt Andreas Lutz, Betreiber von gruendungszuschuss.de. (sta)
http://www.gruendungszuschuss.de
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