Schwebebahn stürzte in die Wupper
Das Fehlen von Sicherheitsprüfungen nach Bauarbeiten gilt bislang als Ursache für den Absturz der Wuppertaler Schwebebahn. Das Fahrzeug kollidierte mit einer nicht entfernten Gerüstkralle.
Der Gelenkzug Nr. 4 der Wuppertaler Schwebebahn fuhr am 12. April gegen 5.45 Uhr vollbesetzt bei Streckenkilometer sieben mit einer Geschwindigkeit von rund 50 km/h in eine stählerne Kralle. Bei diesem Aufprall riß das Drehgestell des Fahrzeuges, es entgleiste und stürzte aus 10 m Höhe in die Tiefe. Mit dieser Darstellung ist für die Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Ursache des Unfalles geklärt, bei dem drei Menschen starben und 47 verletzt wurden.
Die Renovierungsarbeiten zum 100jährigen Jubiläum der Bahn (2001) hatten im November 1997 begonnen. Seitdem wird jeweils an den Wochenenden „die gesamte Tragkonstruktion komplett ausgetauscht“, erklärte der Technische Direktor Günter Bein. Wenn dabei Teile entfernt wurden, dienten die an der Leitschiene montierten Stahl-Krallen „der Stabilität des Gerüstes“. „Die Bauarbeiten waren am Montagmorgen gegen 5.20 Uhr beendet“, sagte Bein in einer Pressekonferenz. Er betonte eine dreistufige Sicherheitsüberprüfung, die dann obligat folge: Zunächst durch die bauausführende Firma („Eigenüberwachung“), zweitens durch ein unabhängiges Ingenieurbüro, schließlich organisatorisch durch eine Abteilung der Stadtwerke.
Auf die Frage, ob diese Überprüfung innerhalb der 27 Minuten habe durchgeführt werden können, korrigierte Bein seine Angaben: „Die Strecke wurde um 5.20 Uhr für den Verkehr bereits freigegeben.“ Über die Beendigung der Bauarbeiten wollte Bein keine Angaben mehr machen.
Dieser Zeitpunkt ist auch Staatsanwalt Alfons Grevener nicht bekannt, aber „äußerst wichtig.“ Nach seinen Erkenntnissen hatte das ausführende Unternehmen das „Ende der Arbeiten“ gemeldet. Darauf hatten sich die Wuppertaler Stadtwerke verlassen, die Strecke freigegeben und auf ihre eigene, letzte Prüfung verzichtet. Grevener dazu: „Bei der Wuppertaler Schwebebahn standen die Sicherungsmaßnahmen nur auf dem Papier“. Außerdem sei der Zug in einem „gedrängten Zeitplan“ gewesen, die Fahrt hatte um 5.30 Uhr mit fünfminütiger Verspätung begonnen.
Diese Tatsache wertet Grevener als Indiz dafür, daß der Zugführer erst noch auf den Abschluß der Renovierungsarbeiten warten mußte und im Glauben auf eine erfolgte Überprüfung losfuhr. „Aber die gab es nicht, die Kralle hing da noch“, faßte Grevener das vorläufige Ermittlungsergebnis zusammen. Von einem Sachverständigen, dessen Namen die Ermittler noch nicht nennen wollen, wird in der kommenden Woche ein technisches Gutachten erwartet.
Den Verantwortlichen des Unfalles droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren., und zwar unter dem Verdacht der fahrlässigen Tötung, Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
PBD
Größter anzunehmender Unfall: Das Entgleisen der Schwebebahn bedeutet Absturz.
Themen im Artikel
Empfehlung der Redaktion
Stellenangebote im Bereich Fahrzeugtechnik
Alle Fahrzeugtechnik Jobs