Versteckte Infos in Digitalen Wasserzeichen
Das Internet ist die digitale Tauschbörse überhaupt. Fotos, Grafiken, Texte, Videos und Musik – alles lässt sich per Mausklick auf die eigene Festplatte spielen. Das Urherberrecht wird in den wenigsten Fällen beachtet und im Handumdrehen glänzen die Werke anderer Autoren auf der eigenen Homepage oder werden ohne Erlaubnis auf Datenträgern verbreitet.
Anhand von digitalen Wasserzeichen lassen sich Daten und Dokumente schützen. Beispielsweise kann das Bild eines Künstlers mit Copyright-Informationen ergänzt werden, die für den Betrachter nicht sichtbar sind. Erst anhand einer speziellen Software lässt sich das digitale Wasserzeichen wieder auslesen und sichtbar machen. So lässt sich eindeutig der Urheber eines Dokuments bestimmen, vorausgesetzt die digitalen Informationen wurden nicht manipuliert. Aber auch vertrauliche Daten, wie Passwörter oder Terminabsprachen, können in Dokumenten wie Videos und Fotos versteckt werden. Sollten die Dateien durch Zufall in die Hände Dritter geraten, sind diese nicht als Träger wichtiger Daten zu erkennen. Allerdings handelt es sich in diesem Falle mehr um Steganographie als um den Copyright-Schutz eines Dokumentes oder Bildes.
Das Essener Unternehmen MediaSec Technologies GmbH hat sich auf den Schutz geistigen Eigentums, der Urheberrechte und vertraulicher Daten spezialisiert. Gegründet wurde MediaSec von Dr. Eckhard Koch, zusammen mit Dr. Jian Zhao, der zuvor die Abteilung für Graphische Datenverarbeitung IGD am Fraunhofer-Institut in Darmstadt geleitet hat. Die von MediaSec angebotene Softwarelösung SysCoP (System for Copyright Protection) erlaubt die Einbettung binärer Informationen in Bilder und Videos. „Viele Firmen möchten einfach nur erkennen, welche Anwender beispielsweise auf angebotene Fotos zurückgreifen und diese gewerblich verwenden. Meist wird dem Nutzer dann von dem Unternehmen ein Lizenzvertrag angeboten, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden“, beschreibt Koch.
Allerdings ist die Einbettung von Copyrightinformationen in Bild- und Videodateien nicht unproblematisch, da diese auch dann bestehen bleiben müssen, wenn die Datei mit einer Grafik- oder Videoschnittsoftware bearbeitet wird. Dazu kommt, dass Bild- und Filmdaten in verschiedenen Dateiformaten und zudem unterschiedlichsten Kompressionsstufen abgelegt werden können – auch hier muss das digitale Wasserzeichen stand halten. „Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Wer ein Bilddokument oft genug konvertiert, komprimiert und in andere Formate umwandelt, kann mit Sicherheit einen großen Teil des Wasserzeichens zerstören“, erläutert Koch. Die Lösung SysCoP von MediaSec soll neben JPEG- auch MPEG-Kompression überstehen. „Auch wenn ein Bild bis zu 80 % beschnitten, die Farbe in Graustufen gewandelt und einfache Morphing-Effekte verwendet wurden, bleibt die unsichtbare Information noch mit SysCop erhalten“, so Koch.
MediaSec geht sogar einen Schritt weiter und erlaubt laut Koch den „Medienübergang in die Papierwelt“. Auch wenn ein Bild ausgedruckt wird, bleibt die als Wasserzeichen versteckte Information erhalten. Dafür muss der Ausdruck wieder digitalisiert und von der so genannten Lesesoftware ausgewertet werden. „Nur der digitale Schutz in Form eines Headers reicht nicht aus. Auch auf dem Papier muss die Echtheit oder das Urheberrecht eines Dokuments eindeutig beweisbar sein“, beschreibt Koch. Zugang zu den unsichtbaren Informationen haben allerdings nur diejenigen, die eine Art Pin-Nummer besitzen.
Angeboten wird die Lösung SysCop von MediaSec sowohl als SDK (Software Development Kit), zur Einbindung in eigene Programmumgebungen, sowie als Plug-in für Bildbearbeitungssoftware wie Photoshop von Adobe. Auch eine eigenständige Lese- und Schreibsoftware ist erhältlich. Der Preis von SysCop ist volumenabhängig und liegt beispielweise für 100 000 Fotos bei etwa 5000 €.
Natürlich lässt sich das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Daten nicht durch ein digitales Wasserzeichen unterbinden. Allerdings kann es im Streitfall, bei Missachtung des Copyrights oder unerlaubter Verwendung im gewerblichen Bereich, zur Beweislage verwendet werden. So können auch Künstler im digitalen Zeitalter ihre Werke schützen sowie Firmen die Originalität wichtiger Dokumente belegen. INGO NOTTHOFF
Ein Beitrag von: