Große Aufregung am Rande der CeBIT 25.03.2005, 18:37 Uhr

Steuerliche Abschreibung für Software nicht verschlechtern  

Finanzministerien von Bund und Ländern arbeiten an einem Erlass zur steuerlichen Behandlung von Software. Dort soll bundeseinheitlich festgelegt werden, wie Kosten für neue Software abzuschreiben sind. Eine Nutzungsdauer von zehn Jahren steht im Raum.

Während auf der CeBIT die Innovationsfähigkeit und Investitionskraft Deutschlands beschworen wird, streiten sich unsere Unternehmen mit der Finanzverwaltung über ausufernde Aktivierungspflichten und immer längere Abschreibungsfristen für Softwareanwendungen herum,“ beschwerte sich VDMA-Hauptgeschäftsführer Hannes Hesse anlässlich der Eröffnung der CeBIT in Hannover.

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Hintergrund dieser Kritik sind die Arbeiten der Finanzministerien von Bund und Ländern an einem Erlass zur steuerlichen Behandlung von Software. Dort soll bundeseinheitlich festgelegt werden, in welchem Umfang die Kosten für neue Software zu aktivieren und mit welcher Nutzungsdauer sie abzuschreiben sind. Die Bremer Finanzverwaltung hatte in einem Erlass bereits die generelle Aktivierung der Customizing-Kosten bis hin zur Schulung der Mitarbeiter gefordert und eine Nutzungsdauer von zehn Jahren für angemessen erklärt.

Eine vom VDMA initiierte Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen belegt nun, dass die Forderungen der Finanzverwaltung in krassem Gegensatz zur Realität in den Maschinenbauunternehmen stehen. Einvernehmlich mit der Finanzverwaltung und in Kenntnis der betriebsindividuellen Verhältnisse sind Nutzungsdauern zwischen drei und maximal fünf Jahren üblich. Die Aktivierung von Customizing-Kosten werde in der Praxis maßvoll vorgenommen.

„Unsere führende Position auf den Weltmärkten verdanken wir nicht nur innovativen Produkten und Fertigungssystemen, sondern zunehmend auch dem Einsatz leistungsfähiger Softwarewerkzeuge für Vertrieb, Konstruktion, Produktion und Service. Wohl kaum ein anderes Land käme auf die Idee, diesen Vorsprung durch den Aufbau administrativer Hemmnisse leichtfertig aufs Spiel zu setzen“, so Hesse abschließend.

Auch der Verband der EDV-Software- und -Beratungsunternehmen (VDEB) verurteilt die Pläne von Bund und Ländern, die Abschreibungsfrist für Software auf zehn Jahre oder mehr festzulegen. Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber dem VDEB gehen die eigenen Vorstellungen noch weiter, so ist dort für ERP-Systeme sogar eine 12-jährige Abschreibungsfrist geplant.

Bisher haben sich die Finanzämter bei den Abschreibungen für Software zumeist an denen der Hardware orientiert. Dies bedeutet nach Auskunft des VDEB in der Regel einen Abschreibungszeitraum von vier bis sieben Jahren. Bund und Länder wollen aber nicht nur die Abschreibungsdauer verlängern, sondern auch zusätzliche Aufwendungen, die beim Erwerb und der Einführung einer Software entstehen, abschreibungspflichtig machen. Dies umfasst die EDV-Beratung, die Kosten der Implementierung, die Schulungsaufwendungen und die betriebseigenen Personalkosten, etwa für Administratoren, bis zur Anwendungsreife eines neuen Softwaresystems. Spätere Updates einer Software sollen dagegen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bewertet werden.

Der VDEB hat gleichfalls eine Umfrage unter seinen Mitgliedern und Partnern durchgeführt. Das Stimmungsbild ist dabei eindeutig. Die Investitionen in Software können und sollen nicht mit solchen wie etwa für Maschinen im produzierenden Gewerbe gleichgesetzt werden. Eine Abschreibungsfrist von fünf Jahren wird als realistisch angesehen. Eine deutlich längere Abschreibungsfrist hätte zur Folge, dass sich mittelständische Unternehmen eher an den Abschreibungsfristen orientieren und damit Neuinvestitionen hinauszögern.

Softwarehersteller sehen sich zudem von einem Trend bedroht, bei dem Kunden nun eher Leasing- und Mietkauf-Modelle aufgrund der sofortigen Abschreibungsmöglichkeiten von ihnen einfordern werden. Hiermit ginge das unternehmerische Risiko aber zunehmend auf die Softwarehersteller über, außerdem werde die Abschreibungsproblematik nur verlagert.

Oliver Grün, Vorsitzender des VDEB: „Insgesamt stellt sich die Frage, warum das Bundesfinanzministerium einer der wenigen Wachstumsbranchen in Deutschland zusätzliche Steine in den Weg legen will und dabei die mittelständischen Unternehmen in besonderer Weise schlechter stellt.“ jdb

Finanzministerium setzt Vorsprung aufs Spiel

Ein Beitrag von:

  • Jens D. Billerbeck

    Jens D. Billerbeck

    Leiter Content Management im VDI Verlag. Studierte Elektrotechnik in Duisburg und arbeitet seit seiner Schulzeit jounalistisch. Nach Volontariat und Studienabschluss Redakteur der VDI nachrichten u. a. für Mikroelektronik, Hard- und Software, digitale Medien und mehr.

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