Internet 28.03.2003, 19:24 Uhr

Säumige Schuldner werden per Internet aufgestöbert

Ein Kölner Unternehmen hat sich auf die Ermittlung von unbekannt verzogenen Schuldnern spezialisiert. Das Internet wird dabei nicht nur zum Anlaufpunkt für Gläubiger, sondern auch zu einem wichtigen – und günstigen – Recherchemedium.

Schönes Auto geleast – aber mit dem Bezahlen nahm es der 51-jährige Deutsche nicht so genau und setzte sich nach Mallorca ab. Seine Unverschämtheit ging sogar soweit, die Polizei zu rufen, als sie das Auto abschleppte. Das Pech des säumigen Schuldners: Supercheck.de war ihm auf die Schliche gekommen. Das seit 5 Jahren bestehende Kölner Unternehmen ermittelt seit Oktober vergangenen Jahres auch via Internetportal unbekannt verzogene Schuldner. Für das Autoleasingunternehmen hatten die Mitarbeiter von Geschäftsführer Michael Basler die Adresse des Deutschen gefunden. Damit konnte der Rechtsanspruch durchgesetzt werden.
Säumige Schuldner werden immer mehr zum Problem für Unternehmen. Sie ziehen statistisch gesehen dreimal so häufig um wie ein Durchschnittsbürger – und von denen wechseln allein 7 Mio. jährlich das Domizil. „Rund 5 % bis 8 % sind nirgendwo gemeldet“, weiß Basler. „Kennt ein Gläubiger die neue Anschrift nicht, kann er seine Forderungen häufig abschreiben.“
Dagegen soll supercheck.de helfen – das Internetportal, das der E-Business-Anbieter eBackoffice gemeinsam mit dem Ermittlungsdienst Euro-Pro betreibt. Zu den Services gehören neben der Adressermittlung und Zustellbarkeitsprüfung im Inland und Europa auch die Ermittlung von Telefonnummern sowie Schuldnerauskünfte, Daten von Unternehmen, Arbeitgebern oder Erben.
„Zu unseren Kunden zählen neben vielen Freiberuflern vor allem Inkassounternehmen, Leasingunternehmen, Versicherungen, Banken sowie über 250 Rechtsanwaltskanzleien“, erklärt Basler. Deren hoher Anteil begründet sich damit, dass er nicht für Privatpersonen tätig wird. Schließlich will supercheck.de kein Handlanger für Nachbarschaftsstreit sein. „Das anfragende Unternehmen muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Als berechtigtes Interesse gilt ein sich anbahnendes Geschäftsverhältnis, die Überprüfung eines bestehenden Verhältnisses oder eine ausstehende Forderung.
Ursprünglich hat Baslers Unternehmen vor allem im E-Business beraten und die Adressprüfung war nur Teil des Services. Aber die enorme Nachfrage führte zur Standbeinverlagerung. Mit der Einführung des Internetportals vor einem Jahr lag Basler offenbar richtig: „Allein seit Bestehen des Internetportals vor 5 Monaten konnten wir rund 600 neue Kunden gewinnen. Zurzeit ermitteln wir rund 135 000 Anschriften monatlich mit unserem Portal.“ Damit ist Basler Marktführer. Der einzige Konkurrent, die Bertelsmann-Tochter Adress-Research, konzentriert sich nur auf Anfragen beim Einwohnermeldeamt. „Wir ermitteln jede Adresse frisch und ermitteln bei Bedarf auch direkt vor Ort“, so Basler.
Der Service basiert auf verschiedenen Stufen. Eine Datenbankrecherche in den unternehmenseigenen Beständen beginnt beispielsweise bei 4,70 € plus Mehrwertsteuer. Helfen die internen Daten nicht weiter, wird mit denen anderer Unternehmen verglichen. Das kostet 6,20 # plus MwSt. im Erfolgsfall.
Schwieriger wird es bei einer Anfrage bei einem der bundesweit 5700 Einwohnermeldeämter, die alle über andere Gebühren und Zeiten verfügen. „In Aachen beispielsweise dauert eine Antwort bis zu drei Monaten“, bedauert Basler. Pro Ermittlung zahlt der Kunde 9,30 € plus MwSt., denn die Gebühren des Amtes übernimmt supercheck.de. Falls der Erfolg ausbleibt, kann der Kunde Folgeermittlungen ordern. Dann stellen Mitarbeiter vor Ort Nachforschungen an. Das kostet 34 #. Hinzu kommen pro Kunde 20 # Einrichtungsgebühr.
Bei den Forderungen der supercheck-Kunden geht es häufig um mehr. „Die Beträge starten bei 25 # und reichen bis zu über 100 000 #“, berichtet Basler. In der Regel hat der Kunde nach fünf bis zwanzig Tagen eine Antwort – und manchmal kuriose Fälle. So hatte ein Schuldner sich Stempel zurechtgemacht, mit denen er seine Post nach Bedarf mit „unbekannt verzogen“ oder „verstorben“ markierte. Damit konnte der Betrüger viele Unternehmen in die Irre führen – die Rechercheure vor Ort allerdings nicht.

Ein Beitrag von:

  • Cordelia Chaton

    Cordelia Chaton hat einen Master in Business Administration und war Redakteurin für Wirtschaft und Politik u.a. beim Handelsblatt und der Wirtschaftswoche. Sie schreibt vor allem über Management- und Karrierethemen.

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