Software 28.07.2006, 19:23 Uhr

Leitfaden zur Nutzung von freier Software  

VDI nachrichten, Düsseldorf, 28. 7. 06, jdb – Dass auch Open-Source-Software bestimmten Nutzungsbedingungen unterliegt, scheinen manche Anwender zu ignorieren. So sieht es jedenfalls der Branchenverband Bitkom. In einem Leitfaden beleuchtet er die rechtlichen Grundlagen von Open-Source-Software.

Längst nutzen viele Unternehmen Open-Source-Software, sei es als Serverbetriebssystem oder als Anwendung wie etwa die Bürosoftware Open Office. Doch unabhängig davon, ob Unternehmen freie Software für den Eigenbedarf anwenden oder in Produkte integrieren, die sie dann weiterverkaufen – für Kai Kuhlmann ist der „Knackpunkt“ klar: „Jede Open-Source-Software bleibt mit einer Lizenz verbunden. So entstehen mittelbare Pflichten und Haftungsfragen“, sagt der Bereichsleiter Recht beim Branchenverband Bitkom. Damit Open-Source-Nutzer nicht auf juristischem Parkett straucheln, hat man sich entschlossen, Anwendern einen ersten Einstieg in die Thematik zu liefern.

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Den knapp 30 Seiten umfassenden Leitfaden hat der Bitkom in Zusammenarbeit mit Juristen aus zwölf Unternehmen, darunter IDS Scheer, Hewlett-Packard oder Alcatel, erstellt. „Die Juristen haben die Erfahrung gemacht, dass in sehr vielen Unternehmen auf Arbeits- und Führungsebene sehr lax mit dem Thema Open-Source-Software umgegangen wird“, erläutert Kuhlmann. Die Anleitung richtet sich dabei an kleine und mittlere Unternehmen, an Mitarbeiter von Rechts- und Patentabteilungen, aber auch Entwicklungs- und technischen Fachabteilungen in den Unternehmen.

Neben einem Einführungs- und Grundlagenkapitel über Open-Source-Software informiert die Broschüre über die Eigenarten offener Software und führt in das Thema Lizenzarten ein. Der Quellcode von Open-Source-Software muss frei verfügbar, d. h. für alle Nutzer zugänglich sein. Die Software darf uneingeschränkt kopiert, verbreitet und genutzt werden. So sind beispielsweise die GPL (General Public License) und die BSD (Berkeley Software Distribution) die bekanntesten Lizenzen, die sich jedoch hinsichtlich ihrer Lizenzbedingungen unterscheiden.

„Im Einzelfall muss man bei jeder Open-Source-Lizenz, die Mitarbeiter anfordern, genau prüfen, welche Verpflichtungen die Lizenz nach sich zieht“, sagt Benedikt Leder von der Datev, die Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie deren Mandanten Software und IT-Lösungen anbietet. Die Datev, die ebenfalls am Leitfaden mitgearbeitet hat, nutzt Open-Source-Software teilweise für Internetdienste, Sicherheits- und Betriebssysteme oder zur Qualitätssicherung. „Wenn man sauber damit umgeht, gibt es keine negativen Erfahrungen“, so Leder weiter.

In einem anderen Kapitel stehen vertragsrechtliche Fragen bei Nutzungs- und Verwertungsrechten für Open-Source-Software im Mittelpunkt. Der Leitfaden gibt auch einen Überblick über die unterschiedlichen Open-Source-Organisationen wie zum Beispiel der Apache SW Foundation, der Free Software Foundation Europe oder des Open Source Development Lab (ODSL), die jeweils knapp skizziert werden.

Angesichts der Komplexität des Themas erhebt das kleine Kompendium allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und juristische Beratung. „Wir möchten sensibilisieren und ein Bewusstsein schaffen. Die Lösungsvorschläge müssen Unternehmen mit ihren Geschäftsmodellen selbst überprüfen“, so Kai Kuhlmann.

In dem Leitfaden finden sich deshalb nur einige wenige Handlungstipps, z.B. zur Erfassung und Verwaltung von Open-Source-Software, aber auch internen Leitlinien, um eine „kontrollierte Verwendung“ von Open-Source-Software zu erreichen. So sollte eine Firma z. B. berücksichtigen, ob die verwendete Open-Source-Software quellcode-verändert ist oder nicht. Auch empfehle es sich, die Rahmenbedingungen des Einsatzes beispielsweise von Tools, Bibliotheken oder Server-Software kurz und verständlich zu beschreiben. Daneben gelte es, laufende Verträge und Vertragsmuster zu überprüfen und die Mitarbeiter bei der Nutzung von Open-Source-Software zu schulen.

ILONA HÖRATH

„Open Source Software – Rechtliche Grundlagen und Hinweise“ kann unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_39870.aspx heruntergeladen werden.

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