Ebay wehrt sich gegen externe Bewertungsdatenauswertung
VDI nachrichten, Düsseldorf, 18. 11. 05 – Ärger mit Ebay? Wer hatte nicht schon wochenlang auf eine Überweisung gewartet oder eine Ware erhalten, die die zugesicherten Eigenschaften nicht besaß? In diesen Fällen kann man sich an Ebay wenden und um Hilfe bitten. Die besteht jedoch in der Regel nur in einer lapidaren Mahn-E-Mail an das in Ungnade gefallene Mitglied, die Mitgliedschaft zu löschen – und in dem Rat an das Opfer, Anzeige zu erstatten.
Pünktlich zum 10. Geburtstag verkündet das Online-Auktionshaus, der Anteil problematischer Auktionen betrage lediglich 0,1 Promille – also einer unter 10 000 Fällen. Das sieht Martin Lesser anders. Er wertet seit geraumer Zeit die Ebay-Daten für seinen Auswertungsdienst Bettercom.de aus: „Der Anteil der ¿nicht mehr registrierten Mitglieder¿ unter den TOP-10 000 nähert sich bereits der 11 %-Marke. Die TOP-10 000 sind Mitglieder, die 3000 und mehr Transaktionen über Ebay abgewickelt haben. Dazu gehören überdurchschnittlich viele der so genannten Powerseller.
Lesser: „Das heißt, dass unter den 10 000 Mitgliedern auf ebay.de, die die meisten Bewertungen haben, fast jeder neunte nicht mehr Mitglied ist – und dies fast ausschließlich auf Veranlassung von Ebay aufgrund von Unregelmäßigkeiten.“ Er stellte zudem fest, dass sich die Quote sogar auf 40 % bei den Mitgliedern unter den TOP-10 000 belaufe, die ihr Profil auf „privat“ gestellt haben. Die Umstellung auf das nicht mehr einsehbare Bwertungsprofil sei in vielen Fällen kurz vor der Kündigung durch Ebay erfolgt.
Inzwischen veröffentlicht Lesser keine Bewertungsanalysen mehr. Denn Ebay hat vor dem Landgericht Berlin Ende Oktober gegen ihn eine einstweilige Verfügung erwirkt. Sie untersagt, ohne Zustimmung von Ebay Bewertungsdaten über Kunden und Daten über aktuell eingestellte Verkaufsangebote zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Den Streitwert legte das Landgericht auf 100 000 € fest.
Eine Ebay-Sprecherin erklärte, dass Bettercom die Daten von den Ebay-Seiten weiterverwendet und damit gegen Urheberrechte von Ebay verstoßen habe. Außerdem würde dadurch unnötiger Datenverkehr generiert. Obgleich die Verfügung „wegen besonderer Dringlichkeit“ ohne mündliche Verhandlung angeordnet wurde, ist diese Dringlichkeit nicht ohne weiteres ersichtlich, da Lesser seine Analysen bereits seit März 2004 anbot.
Sein Anwalt Thomas Stadler hält die Bettercom-Auswertungen für legal und vergleicht sie mit dem Vorgehen von Suchmaschinen: „Grundsätzlich greift auch Google mit einem Robot auf öffentlich zugängliche Daten zu.“ Auch der Bundesgerichtshof stellte 2003 im Fall Paperboy fest, dass das Datenbankherstellerrecht nicht verletzt werde, wenn ein Suchdienst wiederholt und systematisch auf Datenbanken zugreife. CHR. SCHULZKI-HADDOUTI
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