Weitergabe von Daten in der Kritik 08.02.2013, 11:51 Uhr

Elektronisches Notrufsystem mit Nebenwirkungen

Das elektronische Notrufsystem E-Call (Emergency Call), schon heute in zahlreichen Fahrzeugen als Extra erhältlich, soll nach dem Willen der EU-Kommission von 2015 an in allen Neuwagen zur Pflichtausstattung zählen.

Datenschützer und Wettbewerbsrechtler warnen bei der verpflichtenden Einführung des elektronischen Notrufsystems E-Call (Emergency Call) davor, dass der Autofahrer durch die Verknüpfung mit sogenannten Mehrwertdiensten zum gläsernen Bürger mutieren könnte. Derartige Bedenken waren Gegenstand eines Expertenforums, zu dem das Goslar-Institut am Rande des diesjährigen Verkehrsgerichtstages in Goslar eingeladen hatte.

Flächendeckende Einführung ab 2015

E-Call ist zweifellos ein sinnvolles Instrument, um Leben zu retten und Verletzungsfolgen zu reduzieren. Durch seine flächendeckende Einführung ab 2015 erhofft sich die EU-Kommission in den Mitgliedstaaten einen Rückgang der Verkehrstoten um bis zu 2500 pro Jahr. Das elektronische Notrufsystem informiert entweder per Knopfdruck oder automatisch nach einem Unfall über das Mobilfunknetz die nächstgelegene Notrufzentrale mit präzisen GPS-Daten über den aktuellen Fahrzeugstandort und stellt eine Sprechverbindung zum Fahrer her.

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Europaweit als Pionier für E-Call gilt Peugeot mit seinem Notfallsystem „Connect SOS“: Heute sind bereits mehr als 700 000 Fahrzeuge der Marke mit diesem System ausgestattet, das auch die Schwesterfirma Citroën unter dem Namen „eTouch“ anbietet. Im Sommer letzten Jahres startete Mercedes-Benz die Einführung von E-Call. Im Herbst 2012 kam der neue B-Max als erstes Ford-Modell in Europa mit dem automatischen Notrufsystem „Sync“ auf den Markt. Audi und BMW haben den automatischem Notruf schon länger auf der Ausstattungsliste.

Wettbewerbsnachteile für freie Werkstätten befürchtet

Auch im Pannenfall ließe sich mit E-Call problemlos Hilfe holen. Weil eine abgesetzte Pannenmeldung den Autofahrer quasi automatisch in die nächstgelegene Markenwerkstatt lotsen würde, befürchten Branchenkenner Wettbewerbsnachteile für freie Werkstätten, Pannendienste oder Teilehändler. Der ADAC warnte gemeinsam mit Kraftfahrzeugversicherern die EU-Kommission davor, „dass Autohersteller den Zugang zu den Telematikdiensten und den entsprechenden Informationen monopolisieren könnten“.

Ähnliche Bedenken treiben auch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) um: „Der ZDK setzt sich bei der EU-Kommission nachdrücklich dafür ein, dass die Wahlfreiheit des Autofahrers bezüglich der Kommunikation seines Fahrzeugs bei allen anderen Telematikdienstleistungen außerhalb der Notrufnummer 112 erhalten bleibt“, sagt Pressesprecher Ulrich Köster. Nur der Fahrer dürfe entscheiden, an welche Stelle sein „Ferndiagnose-Call“ weitergeleitet werde.

„Daten sind das Gold unserer Zeit und wecken entsprechende Begehrlichkeiten“, warnt Wettbewerbsexperte und Rechtsanwalt Thomas Funke. „Die Fahrzeugdaten sind Eigentum des Fahrzeughalters. Seine Entscheidung muss es bleiben, an wen er diese Daten weitergibt. Mit einem automatisierten Notrufsystem wird ihm diese Wahlfreiheit weggenommen.“

Grundsätlich befürworten Autofahrer E-Call-Einführung

Und was hält der Autofahrer vom E-Call? Erst 40 % haben bisher davon überhaupt gehört, ergab eine repräsentative Befragung von 1021 Autofahrern durch das Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln, deren Ergebnisse Institutsleiter Horst Müller-Peters jetzt in Goslar vorstellte. Obwohl die Mehrheit der Befragten über die Funktionsweise des Notrufsystems recht diffuse Vorstellungen hegte, befürworteten 96 % seine Einführung. Dessen Vorteile wie schnelleres Eintreffen der Rettungsdienste am Unfallort rangierten naturgemäß ganz oben auf der Prioritätenliste.

Wesentlich differenzierter wird die Beurteilung vom E-Call, sobald es um die Datenfreigabe für die Mehrwertdienste geht. Die Vernetzung des Autos kann ja auch für zahlreiche andere Zwecke genutzt werden, z. B. zur Überwachung der Einhaltung von Verkehrsregeln, für Staumeldungen oder Umleitungsempfehlungen. So befürworten zwar 63 % der Befragten die automatische Datenübertragung bei einem Unfall an die Polizei, 74 % an die Rettungsdienste und 47 % an die Pannenhelfer, aber nur 12 % an die Vertragswerkstatt und 16 % an eine Werkstatt der eigenen Wahl.

Datenweitergabe aber nur bei Unfall von Mehrheit erwünscht

„Im Falle eines Unfalls werden vorrangig Rettungsdienste, Polizei und Pannenhelfer als Informationsempfänger gewünscht“, so das Fazit von Müller-Peters. „Viele Autofahrer könnten sich darüber hinaus auch eine Weiterleitung der Information an Versicherer oder eine Verkehrsleitzentrale vorstellen. Außerhalb des Unfallszenarios gibt es jedoch keine Fälle, in denen eine Mehrheit die Datenweitergabe befürwortet.“

Diese restriktive Einstellung zur Datennutzung werde allerdings durch das tatsächliche Verhalten der Befragten im täglichen Leben konterkariert. Immerhin gaben 54 % an, Rabattkartensysteme zu nutzen, 46 % waren in sozialen Netzwerken unterwegs und 20 % machten von Ortungsdiensten auf ihrem Smart-
phone Gebrauch.

„Ein solches Auseinanderdriften von Einstellungen und Verhaltensweisen ist auch für die Fahrzeugvernetzung zu erwarten“, sagt Studienautor Müller-Peters. Bequemlichkeit, Gewohnheit und materielle Anreize könnten die Akzeptanz von Mehrwertdiensten beim Autofahrer verbessern. Müller-Peters: „Negativ ausgedrückt: Sie könnten die Menschen ein Stück weit korrumpieren, trotz grundsätzlicher Bedenken die Privatsphäre noch ein Stück weiter zu öffnen.“

 

Ein Beitrag von:

  • Hans W. Mayer

    Hans W. Mayer ist Fachjournalist für Automobilthemen. Er u.a. für die FAZ und verschiedene andere Tageszeitungen und Magazine über Fahrzeugbau und Verkehrsthemen.

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