Staubschleuder Biomasse
VDI nachrichten, Düsseldorf, 19. 1. 07, swe – Der Einsatz von Biomasse als Energielieferant boomt. Beim Verbrennen von Holz und Getreide entsteht jedoch Feinstaub und zwar eine erhebliche Menge. Ungefähr so viel, wie aus den Auspuffrohren von Pkw und Lkw stammt. Das Bundesumweltministerium sucht deshalb zurzeit einen Kompromiss zwischen der Feinstaubbelastung und der energetischen Nutzung. Das Potenzial für eine erhebliche Verringerung der Feinstaubemissionen ist da.
Biomasse ist in. Immer mehr Holzscheite und Pellets verbreiten in Kaminen, Kachelöfen und Heizkesseln eine wohlige Wärme. Holz ist zudem relativ preiswert und klimaneutral. „Die Begeisterung für diesen nachwachsenden Rohstoff hat aber eine Schattenseite“, betont Uwe Lahl aus dem Bundesumweltministerium (BMU).
Aus rund 14 Mio. häuslichen Kamin- und Ofenrohren und 600 000 Heizkesseln entwichen nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) im letzten Jahr beim Holzverbrennen rund 24 000 t Feinstaub. Das entspricht in etwa der Feinstaubmenge, die aus Auspuffrohren aller Pkw und Lkw stammt.
Für viele dieser Kamine, Kessel und Kachelöfen fehlen bisher jedoch gesetzlichen Vorgaben, die die Emissionen von Feinstäuben begrenzen. Denn die Anforderungen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (genauer: der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, 1. BImSchV) betreffen bislang nur Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 kW.
Das Bundesumweltministerium (BMU) will den Geltungsbereich der Verordnung jetzt ausweiten und sie auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Zu Recht, meint Anja Behnke, Expertin beim Umweltbundesamt für diese kleinen Feuerstätten. „Die bisherigen Vorgaben für das Verbrennen von Holz sind veraltet.“ Sie stammen aus dem Jahr 1988.
Mit der neuen Verordnung will das BMU alle Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kW erfassen und dabei die Grenzwerte für Staub – der zu mehr als 90 % als Feinstaub ausgestoßen wird – deutlich verschärfen.
Öfen und Kamine, also Anlagen, die nur einzelne Räume beheizen, sollen Schornsteinfeger ab einer Nennwärmeleistung von 8 kW regelmäßig kontrollieren. Die unzähligen kleineren Öfen sollen hingegen nur einmal bei der Typenprüfung getestet werden.
„Wir wollen für den expandierenden Markt in zwei Schritten ehrgeizige Emissionsstandards setzen und so alte Öfen sukzessive ersetzen“, erklärt Uwe Lahl. Das BMU will dazu Obergrenzen für Staubemissionen einführen und diese dann senken. Im ersten Schritt sollen neue Öfen drei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr als 100 mg Staub pro Kubikmeter Abluft emittieren dürfen (Heizkessel: 60 mg/m3 Abluft, Holzpelletöfen 50 mg/m3 Abluft).
Diese Anforderungen entsprechen dem Stand der Technik. Die Abgaswerte orientieren sich bei Öfen und Kaminen an jenen, die diese bereits heute einhalten sollen, wenn sie das Gütesiegel DINplus tragen.
Die eigentliche Herausforderung ist die zweite Stufe: Ab 2015 sollen aus keinem Kamin, Ofen oder Heizkessel mehr als 20 mg/m3 Abluft in die Luft geblasen werden. Bei Holzpelletöfen soll der Wert sogar bei 10 mg/m3 Abluft liegen.
Wie die Ofen- und Kesselbauer diese Grenzwerte der zweiten Stufe erreichen, soll ihnen überlassen bleiben, betont BMU-Experte Uwe Lahl. Sie könnten beispielsweise elektrostatische Staubabscheider einbauen oder Filter, die wie bei Staubsaugern regelmäßig ausgetauscht werden müssen.
Für alte Kamine, Kessel und Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, gelten Übergangsfristen. Dann sollen die Dreckschleudern (mit Ausnahmen etwa von historisch wertvollen Kaminen) ersetzt sein.
„Die Zeiten qualmender Holzöfen sind dann endgültig vorbei“, glaubt Anja Behnke. Und sie hofft, dass auf diese Weise die Emissionen von Feinstaub aus häuslichen Öfen und Kaminen um bis zu 40 % gesenkt werden können.
Bei der Novelle der Kleinanlagenfeuerungsverordnung geht es um mehr als um Holz. „Landwirte wollen als ,Energiewirte¿ Getreide verbrennen dürfen“, erklärt Helmut Born, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands.
Zudem sei Wärme aus Getreide preiswert: 1 kWh aus Getreide kostet rund 3 Cent, eine 1 kWh aus Heizöl etwa 6 Cent. Doch bislang darf kein Getreide in Heizkesseln eingesetzt werden. Der Grund: Es ist nicht als Regelbrennstoff anerkannt.
Das wolle das BMU jetzt ändern, betont Uwe Lahl, auch wenn Getreide kein guter Brennstoff ist. Es enthält zum Beispiel mehr Feuchte als Öl, Kohle oder Holz. Zudem wurden Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Weizen, Roggen oder Mais auf einen hohen Eiweißgehalt hin gezüchtet. Und weil Eiweiße Stickstoff enthalten, entstehen beim Verbrennen auch viel Stickoxide.
Bevor das Ministerium die Getreideverbrennung freigibt, will es daher Erfahrungen sammeln. Roggen oder Mais soll erst einmal daher nur in automatisch beschickten Heizkesseln (über 15 kW) von jenen Betrieben verbrannt werden dürfen, die diese Pflanzen selber anbauen oder verarbeiten. Dabei müssen die gleichen Grenzwerte eingehalten werden wie bei Holzheizkesseln. Zudem müssen auf dem Prüfstand geringe Emissionen an Stickoxiden (NOx) und Dioxinen nachgewiesen werden.
Auch der Bauernverband weiß, dass die Getreideverbrennung erst am Anfang steht. Und das aus zwei Gründen: Zum einen hat die Züchtung von Energiepflanzen, die wenig Eiweiß, aber viel Kohlenhydrate enthalten, erst begonnen, erläutert Helmut Born. Zum anderen sind die auf dem Markt befindlichen Heizkessel für Kohle, Öl oder Holz ausgelegt, nicht aber für Roggen, Mais oder Mühlenrückstände.
Um den Grenzwert von 60 mg/m3 Abluft sicher einhalten zu können, müssen eigene Kessel für die Getreideverbrennung entwickelt werden. Das sei eine Herausforderung, so Bauernvertreter Born. Er ist aber zuversichtlich: „Erste Versuche mit nagelneuen Kesselanlagen zeigen, akzeptable Feinstaub- und Stickoxidemissionen sind erreichbar.“
Das BMU will die neue Verordnung im Februar vorstellen. Dann wird sie im Bundesrat und Bundestag beraten. Sie soll noch dieses Jahr in Kraft treten. RALPH AHRENS
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