Solarthermie 19.09.2008, 19:37 Uhr

Marburg will Solarpflicht für alle  

Marburg hat als bundesweit einzige Kommune eine Solarsatzung beschlossen, die thermische Solaranlagen flächendeckend für die gesamte Stadt vorschreibt. Sie bezieht auch Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude ein. Das Regierungspräsidium Gießen als kommunale Aufsichtsbehörde forderte hingegen die Stadt auf, die Solarsatzung vom Stadtparlament wieder aufheben zu lassen.

Warum sollte die große Energiequelle Sonne ungenutzt auf Marburgs Dächer scheinen?“, fragt Franz Kahle (Bündnis90/Die Grünen), Bürgermeister in Marburg. Von etwa 30 000 Wohnungen wurden bisher etwa 400 mit Solaranlagen bestückt. Nicht genug, meint Kahle. In 20 Jahren könnte fast jedes Haus damit ausgestattet sein. Auch Altbauten, zumal es kaum noch Neubaugebiete in Marburg geben werde.

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Daher beschloss die rot-grüne Mehrheit im Stadtparlament im Juni diesen Jahres eine seit Monaten in Marburg heftig umstrittene solare Bausatzung. Diese macht thermische Solaranlagen zur Wassererwärmung für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der 18 Ortsteile flächendeckend zur Pflicht. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld bis zu 1000 €.

Ein Novum in Deutschland, denn eine solare Baupflicht kennt man in Deutschland bisher nur für einzelne Baugebiete. Richtungweisend für Marburg war das Wärmegesetz Baden-Württembergs, das ab 2010 einen gewissen Anteil der Gesamtenergie aus erneuerbaren Energien auch für Altbauten festlegt. Flächendeckende solare Bauvorschriften gibt es in Spanien und Israel.

Die Solarsatzung soll ab 1. Oktober 2008 für private und gewerbliche Neubauten gelten, ebenso für Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude – etwa 1500 gibt es in Marburg und den Stadtteilen. Die Denkmalschutzvorschriften bleiben jedoch unberührt. Eine Solaranlage muss dann aufs Dach eines bestehenden Gebäudes, wenn dieses erweitert wird, ferner wenn Dächer auf einer Fläche von mehr als 20 % erneuert, Heizungsanlagen ausgetauscht werden oder auf einen anderen fossilen Energieträger umgestellt wird.

Ausnahmen erlaubt die Satzung bei beschatteten Gebäuden, aus Denkmalschutzgründen oder wenn sich die solarthermisch erzeugte Wärme nicht wirtschaftlich nutzen lässt. Alternativ sollen Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung oder andere umweltfreundliche Energien zum Zuge kommen.

„Wir müssen das große Schwungrad in Bewegung setzen, um die Solartechnik auch auf lokaler Ebene weiter auszubauen“, ist Marburgs Bürgermeister überzeugt. Davon soll aber auch das örtliche Handwerk profitieren. Für die Zukunft hofft Kahle auf bezahlbaren Wohnraum mit moderaten Nebenkosten. Einfamilienhausbesitzer müssten zwar mit mindestens 5000 € bis 10 000 € für den Bau einer Solaranlage rechnen, die sich aber in spätestens zehn bis 15 Jahren amortisierten.

Langfristig wirke sich die Nutzung von Solarenergie kostendämpfend aus, so Bürgermeister Kahle: „Es ist besser neue Solaranlagen zu installieren als Geld für Öl und Gas rauszuschmeißen.“ Zwar stößt das Marburger Beispiel bei anderen Kommunen bundesweit auf Interesse – „Anfragen anderer Kommunen haben wir genug“, so der Bürgermeister. Dennoch steht die Stadt vor allem wegen des verordneten Solarzwangs im Kreuzfeuer der Kritik.

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen, die kommunale Aufsichtsbehörde, hat rechtliche Bedenken. Die Solarsatzung „ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, urteilt RP-Sprecher Manfred Kersten. Sie greife unangemessen in die Eigentumsrechte der Bürger ein und verstoße gegen die Hessische Bauordnung, die den Kommunen zwar erlaubt, bestimmte Heizungsarten vorzuschreiben, aber keine stromerzeugenden Photovoltaikanlagen. Außerdem könne eine Kommune nur Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, nicht aber globale Klimaschutzgesichtspunkte regeln. „Der Punkt, globaler Klimaschutz, ruft eher nach dem Bundesgesetzgeber“, so Kersten.

Bedenken haben auch die Denkmalschützer. Blitzende Solarkollektoren könnten das Erscheinungsbild „des hochsensiblen Altstadtbereichs von Marburg“ stören. Zudem befürchten sie, Investitionen für Solaranlagen könnten zulasten der Sanierung historischer Bauten gehen.

„Jedes Kulturdenkmal muss bei Veränderungen als einzelnes Objekt betrachtet werden“, kritisiert Ulrich Adolphs, Pressesprecher des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde, die flächendeckende Solaroffensive.

Ob der Regierungspräsident in Gießen die Marburger Solarsatzung kippen wird, ist noch ungewiss. Die Stadt Marburg schlug der Aufsichtsbehörde vor, vorerst abzuwarten bis der Hessische Landtag über die aktuelle Gesetzesinitiative zur Änderung der Hessischen Bauordnung entschieden hat. Im Gegenzug solle das Inkrafttreten der Solarsatzung verschoben werden. Eine Änderung der Bauordnung im Sinne der Marburger Satzung würde laut Kahle reichen, damit „wir in Marburg weiterkommen“. CARLA REGGE

1000 € Bußgeld für jeden, der keinen Solarkollektor auf dem Dach hat

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