Heiztechnik 07.12.2007, 19:32 Uhr

Katalysatoren und Filter für Holzfeuerungen  

Wenn die Novelle der Bundes-Immisionsschutzverordnung wie jetzt vorgelegt im kommenden Jahr in Kraft tritt, droht Betreibern von Holzfeueranlagen die Stilllegung, wenn nicht entsprechende Filter oder Katalysatoren eingebaut werden.

Kachel- und Kaminöfen sind gemütlich und helfen angesichts steigender Öl- und Gaspreise beim Sparen von Heizkosten. Nicht zuletzt schützen sie das Klima, denn Holz setzt beim Verbrennen nur so viel Treibhausgas frei, wie es vorher aufgenommen hat. Dennoch sind die bundesweit 15 Mio. Öfen, amtlich ,,Feuerungsanlagen¿¿ genannt, nicht per se umweltfreundlich: Sie stoßen mehr Feinstaub aus als Dieselfahrzeuge. Und im Jahr 2006 wurden die nach EU-Recht zulässigen Grenzwerte für Feinstaub in 75 deutschen Städten überschritten.

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Daher geraten Kamine und Öfen nun ins Visier der Politik: Das Bundesumweltministerium (BMU) will die Emissionen aus Holzfeuerungsanlagen drastisch senken und hat dazu jetzt den Entwurf für eine Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgelegt. Die schreibt für solche Anlagen ab 2014 den Austausch oder die Nachrüstung von Filtern vor. Damit lasse sich die Feinstaubbelastung schneller mindern als durch die Nachrüstung von Rußfiltern bei Diesellastern und -autos, so die amtliche Begründung.

Spätestens im Januar 2008 soll der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden und noch im gleichen Jahr in Kraft treten. Dann gelten erstmals Grenzwerte für Öfen, die nur einzelne Räume heizen und eine Leistung zwischen 4 kW und 15 kW haben. Auch bestehende Anlagen müssen sie nach einer Übergangsfrist erfüllen, die vom Alter des Ofens abhängt.

Kein Problem ist das für Öfen, die den Blauen Engel oder das DIN-Plus-Siegel tragen. Darunter fallen auch die meisten modernen Holzpellet-Heizungen, die aufgrund ihrer Leistung schon bisher Grenzwerte erfüllen mussten.

Außen vor sind auch die Besitzer von Kochherden, Back- und Badeöfen sowie Anlagen, die vor 1950 gebaut wurden für diese gilt Bestandsschutz. Auch offene Kamine, die nur gelegentlich angeheizt werden dürfen, klammert die Verordnung aus.

Für alle anderen Anlagen müssen die Eigentümer dem Bezirksschornsteinfeger bis 2012 nachweisen, dass ihr Ofen sauber genug ist: Er darf nicht mehr als 100 mg/m3 Abgas an Staub ausstoßen. Gelingt das nicht, muss er je nach Baujahr spätestens 2014 bis 2024 stillgelegt oder mit einem Filter nachgerüstet werden. Das früheste Datum gilt für Öfen, die zwischen 1950 und 1974 gebaut wurden. Der Einbau von Filtern in die betroffenen Feuerstellen ist technisches Neuland, doch erste Hersteller arbeiteten bereits daran, sagt Norbert Salomon vom BMU. Auch die Produzenten und Verkäufer von Kaminöfen dürfen sich freuen: Von 2014 bis 2024 ,,müssen sechs bis sieben Millionen Anlagen ausgetauscht werden¿¿, schätzt der Ministeriumsbeamte. Es sei aber unwahrscheinlich, dass Kachelöfen herausgerissen werden müssten, sagt Salomon, ,,die haben meist ein gutes Emissionsverhalten“. Dem widerspricht Dieter Stehmeier vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks: ,,Auch moderne Kachelöfen werden Probleme bekommen.“ Die meisten müssten vermutlich mit einem Filter nachgerüstet werden.

Um den Nachweis beim Schornsteinfeger zu führen, soll nur in wenigen Fällen eine Prüfung am eingeheizten Ofen nötig sein. Eine solche Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger koste etwa 100 €, sagt Verbandsvertreter Stehmeier. Meist hingegen soll den Eigentümern eine Bescheinigung des Ofenherstellers genügen. Er muss einmalig nachweisen, dass ein Bau-muster seines Modells unter guten Verbrennungsbedingungen die Grenzwerte eingehalten hat.

Mit der Praxis indes hat das nicht viel zu tun, kritisieren Experten. Viele Käufer entscheiden sich für zu üppig dimensionierte Kaminöfen mit 7 kW oder 8 kW Heizleistung, mit denen man auch einen Saal beheizen könnte. Die Folge: Um die Flammen klein zu halten, verbrennt das Holz häufig bei gedrosselter Luftzufuhr, was zu erhöhtem Schadstoffausstoß führt.

Eine Größeneinschätzung des Ofens durch den Schornsteinfeger sei in der Novelle aber ,,nicht vorgesehen¿¿, sagt Stehmeier.

,,Das Kaufverhalten der Leute lässt sich über die Verordnung ohnehin nicht regeln¿¿, verteidigt Norbert Salomon den Entwurf. Der Schornsteinfeger werde den Anlagenbetreiber im Rahmen der alle fünf Jahre stattfindenden ,,Feuerstättenschau¿¿ beraten. Bei dieser Gelegenheit werde er sich künftig auch den Brennstoff ansehen.

Wer jetzt einen Kaminofen kaufen möchte, sollte auf die Typenbescheinigung des Herstellers achten und sich für ein möglichst emissionsarmes Modell entscheiden. ,,Viele Produktlinien werden aber wohl eingestellt werden müssen¿¿, sagt Salomon. Er schätzt, dass nur etwas mehr als die Hälfte der Kaminöfen am Markt den Grenzwert von 100 mg Staub pro m3 Abluft einhält. Ein noch strengerer Wert gilt in Stufe 2 für Anlagen, die ab dem Jahr 2015 errichtet werden.

GÜVEN PURTUL

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