„Grüner“ Strom – ein Etikettenschwindel
Wer als Energieabnehmer glaubt, er könne „grünen“ Strom aus der Steckdose beziehen, unterliegt einem Etikettenschwindel. Denn alle Kraftwerke, egal welcher Art, speisen ihren Strom in das Netz ein wie in einen großen See. Und was daraus als elektrische Energie wieder entnommen wird, lässt sich nicht nach der Herkunft auftrennen.
Die Palette der Stromangebote reicht von grünem Naturstrom über den seit der Jahrhundertwende bekannten Wasserkraftstrom, heute „Aqua Power“ genannt, bis zu modern gelb oder blau oder virtuell bunt gefärbtem Strom. Das legt die Frage nahe, wie diese Mischung in unsere Steckdose gelangt. Fachleute sprechen vom so genannten Kraftwerksmix.
Die Deutschland von der EU 1997 aufgegebene und in unserem Land seit 1998 in Gesetzestexte gegossene Liberalisierung und Globalisierung des Strommarktes trägt dabei sowohl auf der Einkaufs- wie auf der Verkaufsseite immer neue Früchte. Die sehr erfolgreiche Förderung der Windenergie mit 17,8 Pf/kWh Einspeisevergütung hat deren Anteil an der deutschen Stromproduktion in zwei Jahren vervierfacht auf nunmehr 2 %. Der Sonnenenergieanteil erfreut sich dank des 100 000- Dächer-Programms und einer Vergütung von 99 Pf/kWh noch höherer Steigerungsraten und ist inzwischen auf 0,01 % angestiegen.
Der Bürger fragt sich immer mehr, welcher Strom kommt aus meiner Steckdose? Ist der „Mix“ durch den Vertragspartner oder durch Naturgesetze bedingt? Kann die Werbung Naturgesetze besiegen?
Zunächst speisen physikalisch bedingt alle Kraftwerke den Strom als elektrische Energie wie einzelne Zuflüsse in einen großen See ein. Im Stromgeschäft besteht allerdings im Unterschied zu einem wirklichen See die unbedingte Notwendigkeit, den Pegel des Wasserstandes peinlich exakt auf ein bestimmtes Niveau zu regeln. Das elektrische Regulativ ist die Frequenz, deren Nennwert von 50 Hertz nur um bis zu etwa 0,1 Hz von diesem Sollwert abweichen darf.
Bei der Entnahme aus diesem See ist die ursprüngliche Herkunft natürlich nicht mehr lokalisierbar. Vielmehr bekommt jeder den rechnerisch prozentualen Anteil an dem eingespeisten Vorrat ab und dies offenbar unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Entnahme die Sonne scheint oder der Wind weht. Da sich elektrische Energie praktisch nicht speichern lässt, erfordert der exakt konstant zu haltende Pegel des Wasserstandes im See parallel zu jeder Entnahme eine zeitnahe Einspeisung. Diese Einspeisungen dürfen daher nicht witterungsabhängig sein, d. h. solche Kraftwerke wie Wind- und Sonnenenergie-Kraftwerke sind für die zuverlässige Spitzenlastdeckung nicht geeignet.
Welche Anteile befinden sich nun in dem See, aus dem alle Bürger den jeweils benötigten Bedarf an elektrischer Energie spontan entnehmen?
Dies ist Strom aus Kernenergie, Kohle, Erdgas, Müll und erneuerbaren Energiequellen zu unterschiedlichen Anteilen und Herstellungskosten (siehe Grafiken). Daraus ergibt sich ein mengenanteiliger Mischpreis von rd. 5,8 Pf/kWh. Bis zur Steckdose in der Wohnung kommen dazu Entgelte für Leitungstransporte und Strommessung sowie Abgaben wie Ökosteuer, Konzessionsabgabe, erneuerbare Energiebelastung und Mehrwertsteuer. Insgesamt beträgt der Preis rd. 30 Pf/kWh.
Der Konkurrenzkampf der Anbieter um den privaten Kunden geht also lediglich um den 5,8-Pf/kWh-Anteil für die Stromerzeugung bzw. Strombereitstellung. Der übrige Preisanteil von über 24 Pf/kWh ist je zur Hälfte durch den Netzbetreiber und den Gesetzgeber bedingt und somit für die Stromlieferanten als Wettbewerbsanbieter unbeeinflussbar fest vorgegeben.
Es ist daher verständlich, dass der harte Wettbewerb im Strommarkt eine günstige Strombeschaffung erfordert. Schon Ende 1999 berichtete das Magazin „Stern“ über einen erfolgreichen Vertragsabschluss, wonach das Bayernwerk (E.on Energieheute) beträchtlichen „Atomstrom“ aus Russland bezieht: „Bereits im März hat Bayernwerk-Chef Otto Majewski einen ersten großen Importvertrag besiegelt. Ab 2001 wird der russische Energieversorger Rao EES Rossiji jährlich rund fünf Milliarden Kilowattstunden Atomstrom nach Deutschland schicken. Die Lieferung ersetzt rechnerisch ein halbes deutsches Kernkraftwerk – zu einem Preis, der jeden westlichen Konkurrenten ruinieren würde: 1,8 und 2,5 Pfennig je Kilowattstunde. …“
Damit ist in jeder Steckdose in unserm Land bereits 1 % russischer Kernenergiestrom, übrigens auch in den Steckdosen der Kunden, die glauben ausschließlich grünen Strom zu beziehen. Dies folgt aus dem zuvor dargestellten Modell, wonach zunächst alle Einspeisungen in einen großen See hinein fließen und somit nicht mehr herkunftsabhängig separiert werden können.
Auch wären bei Abschaltung der Kernenergieeinspeisungen die übrigen 70 % aus technischen Gründen ebenfalls nicht verfügbar, es sei denn ein Diktator würde bestimmte Bevölkerungskreise per Dekret von der Stromversorgung definitiv ausschließen. Dies kommt daher, weil die Leistungs-Frequenzregelung die Ausgeglichenheit von Erzeugung und Verbrauch auch zur Spitzenlastzeit eines jeden Tages zwingend erfordert.
Dies ist im übrigen auch der Grund dafür, warum sich die praktische Umsetzung des freien Kundenwechsels zwischen den einzelnen der rd. 900 selbständigen Energieversorgungsunternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des liberalisierten Strommarktes so schwierig gestaltet. Der Strom fließt eben nicht gemäß gesetzlicher oder vertraglicher Abmachungen, sondern entsprechend unbeeinflussbarer Naturgesetze.
Die Mehrerlöse aus teureren „Grünen Tarifen“ beinhalten zwar einen zusätzlichen Kostenbeitrag für die Finanzierung höherer Strombeschaffungskosten z. B. aus Wind- oder Sonnenenergie, den der Stromkunde aber ebenso durch eine zweckgebundene Spende an seinen Stromlieferanten noch klarer abgrenzbar und ohne kostenträchtige Zertifizierung erbringen könnte. Jedenfalls können bei z. B. 100 DM jährlichen Mehrkosten höchstens rd. 100 kWh Sonnenstrom zusätzlich in seinem Strommix enthalten sein, alles andere ist Etikettenschwindel.
Insbesondere ist es gegenüber allen Stromkunden unseriös, den immer schon vorhandenen Wasserkraftwerks-Stromanteil nun aus dem allgemeinen Strommix herauszurechnen und diesen Anteil nur noch als „grünen Strom“ virtuell bestimmten Kunden exklusiv zuzuordnen. HELMUT ALT
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