Kernenergie 07.11.2008, 19:38 Uhr

Gorleben steht im Mittelpunkt der Endlagerdiskussion  

VDI nachrichten, Berlin, 7. 11. 08, mg – Für die Entsorgung hochradioaktiver Stoffe und bestrahlter Brennelemente gibt es noch kein Endlager in Deutschland. Die Untersuchungen in Gorleben ruhen seit Jahren. Vorige Woche auf einem Symposium in Berlin forderte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, jetzt die Lösung der Endlagerfrage anzugehen. Die radioaktiven Abfälle müssten in Deutschland entsorgt werden.

Die in Industrie und Medizin sowie bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Stoffe, die etwa 90 % der gesamten Menge darstellen, endzulagern, ist Stand der Technik: Weltweit werden zahlreiche Endlager betrieben, in Deutschland ab 2013 Schacht Konrad in Salzgitter; das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (Eram) befindet sich in der Stilllegungsphase.

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Noch kein Lager aber existiert für die Entsorgung hochradioaktiver Stoffe und bestrahlter Brennelemente aus Kernkraftwerken. Gemäß § 9a Abs. 3 Atomgesetz (AtG) hat der Bund die Aufgabe, für die Endlagerung radioaktiver Abfälle Anlagen zu errichten und zu betreiben. Dabei besteht ein Konsens darüber, dass die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland bis zum Jahr 2030 möglich sein muss.

„Das Jahr 2030 ist nach Lage der Dinge nur dann einzuhalten“, so der Staatsrechtler und ehemalige Bundesminister der Verteidigung, Prof. Dr. Rupert Scholz, am letzten Freitag auf dem Internationalen Endlagersymposium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Berlin, „wenn das Moratorium aus dem Jahre 1999 über die Standorterkundung für Gorleben beendet, die Untersuchungen fortgeführt und bei prinzipieller Eignung das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und abgeschlossen wird.“

Beim Besuch von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in Gorleben im November 2007 hatten Bewohner der Region den Wunsch geäußert, ein Endlagersymposium durchzuführen. „Und die Bürgerinnen und Bürger mussten keine große Überzeugungsarbeit leisten, um mich für die Idee einer dialogorientierten Veranstaltung zu begeistern. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass in der festgefahrenen Situation, in der wir uns jetzt befinden, Veranstaltungen wie diese einen zentralen Beitrag dazu leisten können, in der Sache weiterzukommen.“

Gabriel mahnte: „Radioaktive Abfälle, die bei der Nutzung der Kernenergie in Deutschland anfallen, müssen auch in Deutschland entsorgt und nicht in andere Länder mit möglicherweise geringeren Sicherheitsstandards exportiert werden.“ Er betonte: „Wer den Nutzen aus der Kernenergie hat, muss sich auch um die Entsorgung der Abfälle kümmern. Deshalb muss die Lösung der Endlagerfrage jetzt angegangen werden.“

Bereits Ende Juli hatte das Bundesumweltministerium den Entwurf von „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ vorgelegt, die Georg Arens vom BMU den rund 400 Teilnehmern erläuterte, aber bei allen Beteiligten – Befürwortern wie Kritikern – auf Ablehnung stieß. Alle begrüßten es grundsätzlich, dass Sicherheitsanforderungen im Vergleich mit internationalen Standards entwickelt werden, allerdings nicht in der jetzt im Entwurf vorgelegten Form.

Die Konzentration auf Salzlagerstätten hat eine lange Tradition: Schon 1959 forderte die Bundesanstalt für Bodenforschung (BfB) die Einlagerung in Salzformationen. Die Deutsche Atomkommission (DAtK) beschloss 1963 ein Programm zur Endlagerung im Salz. Ab 1972 wurde im Auftrag des Bundes systematisch bundesweit nach einem Standort gesucht. Die niedersächsische Landesregierung traf 1977 die Entscheidung für Gorleben, woraufhin die Bundesregierung den Beschluss zur Erkundung als potenziellem Endlagerstandort fasste.

Im Juni 2001 vereinbarten Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen, die Erkundung des Salzstocks Gorleben bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für drei, längstens zehn Jahre zu unterbrechen.

Stellvertretend für die Energieversorgungsunternehmen forderte Holger Bröskamp, Sprecher der Geschäftsführung der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen, die unverzügliche Aufhebung des Moratoriums, „da die das Moratorium begründenden Zweifelsfragen abgearbeitet sind. Zunächst ist die Erkundung fortzusetzen. Diese Erkundungsarbeiten können in cirka fünf Jahren abgeschlossen werden.“

Bröskamp ist sich mit allen Beteiligten einig, „dass alle Arbeitsergebnisse in transparenter Form allen interessierten Kreisen zur Verfügung stehen und umfassend diskutiert werden können. Selbstverständlich muss diese Diskussion ergebnisoffen geführt werden.“ Wichtig ist für ihn, „dass möglichst schnell eine abschließende Bewertung über die Eignung des Salzstockes Gorleben erfolgt. Dies ist auch im Interesse der Bevölkerung vor Ort notwendig, um Klarheit über das weitere Vorgehen herzustellen“. ECKART PASCHE

Ein Beitrag von:

  • Eckart Pasche

    Freier Fachjournalist. Themenschwerpunkte: Energie, Kerntechnik, Rohstoffe, Bergbau, Tunnelbau, Technikgeschichte

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