Energie 15.10.1999, 17:23 Uhr

Biogas verliert seinen Reiz

Strom aus Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben trägt dazu bei, den Energiebedarf zu decken. Seit einigen Wochen gibt es auch Fördergelder für die umweltfreundliche Energieerzeugung. Dennoch machen sinkende Strompreise die Wirtschaftlichkeit fraglich.

Es liegt etwas in der Landluft. Es ist nicht der typische Güllegestank, obgleich die Geruchsquelle schon etwas mit Gülle zu tun hat. „In diesem Betonbecken läuft unsere Nachgärung ab“, erklärt Landwirt Hans-Hermann Jacobs. In unmittelbarer Nähe steht der eigentliche Fermenter mit 1000 m3 Volumen sowie der Maschinenraum, wo zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung von insgesamt 95 kW stehen, dem Herzstück der hofeigenen Biogasanlage. Woher der modrige Mief kommt, ist für Jacobs ganz klar: „Umherfliegende Funken haben Löcher in die Abdeckplanen auf Fermenter und Nachgärbecken gebrannt.“
Auf dem Jacobs-Hof im Neuenkirchener Ortsteil Ilhorn (Landkreis Soltau-Fallingbostel) hat es gebrannt. Die Zentralwerkstatt und das Kartoffellager sind bis auf die Grundmauern abgebrannt, der Schaden liegt nach ersten Schätzungen bei rund einer halben Mio. DM. Auf Hans-Hermann Jacobs wartet jede Menge Arbeit. Nicht nur die vom Feuer zerstörten Gebäude müssen wieder aufgebaut werden, auf dem Hofgelände gibt es noch eine zweite, unvollendete Baustelle: „Der Brand hat den Bau für unsere zweite Biogasanlage durcheinander gebracht“, zeigt Jacobs auf die nackte Bodenplatte neben dem bereits vorhandenen, unverputzten Maschinenraum, wo demnächst zwei BHKW mit zusammen 180 kW Leistung laufen sollen.
Nicht nur die Feuersbrunst hat den Bau von Jacobs zweiter Biogasanlage durcheinander gebracht, sondern auch die sinkenden Strompreise: „Wenn nun die ersten Höfe beginnen, ihre Nachfrage zu bündeln und damit den Strom billiger einzukaufen, verliert die Eigenstromerzeugung mit einer Biogasanlage an Reiz.“ Diese Entwicklung sieht auch der Fachverband Biogas mit Sitz im württembergischen Kirchberg mit großer Besorgnis: „Mittlerweile bieten die ersten Maschinenringe, die bäuerlichen Einkaufsgemeinschaften, Strom um 8 Pf je kWh billiger an, womit schon die Größenordnung des Einspeisegesetzes erreicht ist“, beschreibt Harm Grobrügge, Mitglied im fünfköpfigen Vorstand, die Situation. Derzeit wird Biogas-Strom nach dem Stromeinspeisungsgesetz mit 14,68 Pf/kWh vergütet, im kommenden Jahr erhalten die Biogasanlagen-Betreiber nur noch 14,10 Pf/kWh. Mit dem bisherigen Standardargument des Fachverbandes, mit einer Biogasanlage die Stromkosten zu senken, werden sich in Zukunft kaum weitere Mitglieder und neue Biogasbauern gewinnen lassen.
Dabei hätte der rund 750 Mitglieder zählende Fachverband eigentlich Grund zur Freude gehabt. Die rot-grüne Bundesregierung fördert mit ihrem neuen Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien die Biogastechnik bis zum Jahr 2003 mit jährlich rund 30 Mio. DM – ein bislang nie gekannter Geldsegen für die bäuerlichen Ökostromerzeuger. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat die von uns erarbeitete Förderstaffel voll akzeptiert“, freut sich Fachverband-Geschäftsführer Michael Köttner. Je nach Anlagengröße können die Betreiber von Biogasanlagen künftig mit Fördersummen zwischen 38 000 DM bei 5 kW und 300 000 DM bei 250 kW Anschlussleistung rechnen.
Weniger glücklich ist der Agrar-Biologe über Punkt 4.8 der administrativen Richtlinie. Dort heißt es: „Das […] gilt, wenn bei diesen Maßnahmen für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die über die Mindestvergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz hinausgeht.“ Konkret heißt das: Künftige Anlagenbetreiber können sich ihre Anlage nicht mit dem „Zubrot“ eines Ökostrom-Händlers finanzieren lassen. Köttner: „Bei den sinkenden Strompreisen verbaut dieses Kumulationsverbot wichtige Einnahmequellen.“
Auch Vorstandsmitglied Grobrügge hält das Kumulationsverbot für ärgerlich: „Was hilft das beste Marktanreizprogramm mit durchaus nennenswerten Zuschüssen, wenn ich bei meiner Bank eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen muss. Bei den sinkenden Strompreisen werden Bankkredite nur schwer zu bekommen sein.“ Der Chef einer Kornbrennerei im niedersächsischen Scheeßel plädiert deshalb dafür, dass es bei der anstehenden Novellierung des Einspeisegesetzes eine Mindestvergütung für Biogasstrom geben soll. Eine andere denkbare Variante: „Für mich macht eine Kopplung an den Haushaltskunden-Tarif Sinn.“ Das wären rund 23 Pf /kWh bis 24 Pf/kWh, außerdem sollen nach Grobrügges Vorstellungen Ökosteuer und Mineralölsteuer für die Biogasanlagen entfallen.
Auch Thorsten Jorberg, Vorstandsmitglied der GLS Gemeinschaftsbank eG in Bochum, spricht sich für eine andere Vergütungsregelung aus: „Eine Änderung des heutigen Gesetzes erscheint mir unausweichlich, da der Einspeisepreis bei dem anhaltenden Strompreisverfall weiter sinkt. Wenn künftig auch die Privathaushalte niedrigere Tarife erwarten können, wird sich die Abwärtsbewegung bei der Einspeisevergütung noch beschleunigen.“
Dass sich die rot-grünen Energiepolitiker für die Vorschläge des Biogas-Verbandes erwärmen können, ist jedoch unwahrscheinlich. In ihrem gemeinsamen Positionspapier für die Einspeiserechtsnovelle schlagen die beiden Bündnisgrünen Michaele Hustedt und Hans Josef Fell eine Mindestvergütung von 17 Pf je kWh vor. Wann allerdings das neue Gesetzeswerk in Kraft tritt, ist offen.
RALF KÖPKE
Aus landwirtschaftlichen Abfällen produziert die Biogasanlage auf dem Jacobs-Hof elektrischen Strom.

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