Chemie 26.05.2006, 19:22 Uhr

Totenkopf weltweit  

VDI nachrichten, Düsseldorf, 26. 5. 06, mg – Von Jahr zu Jahr werden weltweit mehr Chemikalien hergestellt und exportiert. Ein einheitliches System, um gefährliche Stoffe zu kennzeichnen, fehlt jedoch. Aber das kann sich ändern, wenn viele Staaten in den nächsten Jahren das „globale System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (GHS) der Vereinten Nationen einführen werden.

Der Chemiehandel boomt: 1994 wurden Chemikalien weltweit im Wert von 380 Mrd. € exportiert, 2004 waren es bereits mehr als 750 Mrd. €, so der Verband der Chemischen Industrie (VCI). Exportweltmeister ist Deutschland. Dieser Handel wird sich vereinfachen und eventuell noch verstärken, wenn alle Staaten die gleichen Gefahrensymbole einführen. Die Grundlage dafür bildet das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) der Vereinten Nationen. Die Vorteile lägen auf der Hand, meint Michael Lulei vom VCI. Wenn eine Chemikalie künftig in China, Nigeria, der EU und den USA mit demselben Gefahrensymbol gekennzeichnet wird, braucht weniger etikettiert zu werden.

Ein einheitliches System mit Gefahrstoffsymbolen zu entwickeln, brauchte Zeit. 1992 war es, als die Staats- und Regierungschefs auf dem Umweltgipfel in Rio den Anstoß dazu gegeben haben. Zehn Jahre später auf dem Nachfolgegipfel in Johannesburg mahnten sie, das neue Kennzeichnungssystem möglichst noch bis 2008 umzusetzen. Die etablierten EU-Vorschriften aber an die GHS-Regeln anzupassen, wird weder für den europäischen Gesetzgeber noch für die Unternehmen einfach sein. Denn das GHS ist ein international ausgehandelter Kompromiss. Er berücksichtigt Aspekte aus den EU-Gefahrstoffrichtlinien mit ihren Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung, aber auch aus Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln etwa der USA und Kanadas sowie dem internationalen Transportrecht.

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Die Unterschiede zwischen den EU-Regeln und dem GHS beginnen bei der Optik. Das GHS ersetzt die quadratischen EU-Piktogramme mit orangenem Hintergrund durch rot umrandete Quadrate mit weißem Hintergrund. Auch die Anzahl der Gefahrensymbole verändert sich. In der EU gibt es sieben Piktogramme, die durch 67 Gefahrenhinweise (R-Sätze) und 64 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) ergänzt werden. Im GHS gibt es neun Piktogramme und es wird 71 Gefahrenhinweise und 135 Sicherheitsratschläge geben.

Ändern wird sich unter anderem die Bedeutung des Totenkopfs. Dies Symbol warnt in der EU vor akut und chronisch wirkenden Giften wie Formaldehyd oder Nikotin. Unter dem GHS-Regime wird es nur auf akut wirkende Giftstoffe aufmerksam machen. Auf chronisch wirkende Gifte und krebserzeugende Stoffe soll ein neues Piktogramm hinweisen, auf dem Brust und Kopf eines Menschen zu sehen ist, dessen Inneres zerfällt. Und das Andreaskreuz, das in der EU vor reizenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Soda oder Koffein warnt, wird im GHS durch ein Ausrufezeichen ersetzt.

„Die neuen GHS-Regeln werden das europäische Schutzniveau generell nicht senken“, glaubt Eva Lechtenberg-Auffarth von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In einigen Bereichen ist GHS empfindlicher als das europäische System: So gilt in der EU ein Stoff als „giftig“, wenn die Hälfte aller Ratten beim Verschlucken von weniger als 200 mg der Substanz pro 1 kg Körpergewicht stirbt – das ist die so genannte LD50-Dosis. Nach GHS beginnt diese Einstufung bei weniger als 300 mg. Das heißt, solche Stoffe, die in der EU bislang etwa mit einem LD50 von 250 mg als „gesundheitsschädlich“ eingestuft sind, gelten global bereits als „giftig“ und damit als gefährlicher als in der EU. Diese und andere Änderungen bedeuten, dass viele Firmen die bisherigen Einstufungen und Kennzeichnungen ihrer Chemikalien und Zubereitungen überprüfen und eventuell erneuern müssen.

Mit GHS werden künftig aber nicht automatisch alle Chemikalien und Zubereitungen weltweit einheitlich gekennzeichnet. Das GHS bietet den Regierungen Spielraum für die Umsetzung. So darf eine zweiprozentige Lösung der Substanz Glutardialdehyd auf zwei Weisen etikettiert werden. Die Lösung kann wie die reine Substanz bewertet werden und gilt dann wie heute in den USA als „gesundheitsgefährdend“ bei Hautkontakt. Die gleiche Lösung kann auch als Verdünnung angesehen werden und würde dann wie heute in der EU nicht als „gesundheitsgefährdend“ eingestuft.

Wann die EU jedoch welche GHS-Regeln übernehmen wird, ist offen. Die Europäische Kommission arbeitet an einem Gesetzesentwurf, den sie im Juni im Internet zur Diskussion stellen will. Die neuen Kennzeichnungsregeln sollen in die künftige Chemikalienverordnung integriert werden und es wird auf jeden Fall eine Übergangsfrist von mehreren Jahren geben. Beide Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme werden also eine Zeit lang parallel existieren.

Doch alle Firmen sollten sich möglichst früh auf GHS einstellen, empfiehlt Ute Jensen-Korte von der Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission. „Das gilt besonders für weltweit produzierende und liefernde Unternehmen.“ Denn jene Länder, die keine nationalen Gefahrstoff- und Gefahrgutregeln kennen, würden GHS sehr bald übernehmen. Und Firmen, die in diese Länder liefern, müssten dann die entsprechenden Etikette, Einfuhrdokumente und Sicherheitsdatenblätter mit den GHS-Piktogrammen bereithalten. Und es geht voran: Neuseeland und Australien haben GHS bereits eingeführt und Japan will bis Ende dieses Jahres folgen. RALPH AHRENS

Die Form der Piktogramme und die Zahl der Gefahrensymbole ändern sich

 

Ein Beitrag von:

  • Ralph H. Ahrens

    Chefredakteur des UmweltMagazins der VDI Fachmediengruppe. Der promovierte Chemiker arbeitete u.a. beim Freiburger Regionalradio. Er absolvierte eine Weiterbildung zum „Fachjournalisten für Umweltfragen“ und arbeitete bis 2019 freiberuflich für dieverse Printmedien, u.a. VDI nachrichten. Seine Themenschwerpunkte sind Chemikalien-, Industrie- und Klimapolitik auf deutscher, EU- und internationaler Ebene.

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