Aus für bromierte Chemikalie in PC & Co.
VDI nachrichten, Brüssel, 11. 4. 08, swe – Der EU-Gerichtshof hat am 1. April die Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines oft genutzten bromierten Flammhemmers in elektrischen und elektronischen Geräten kassiert. Quasi in letzter Minute hatte die EU-Kommission 2006 Decabromdiphenylether (DecaBDE) von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen, die von der RoHS-Richtlinie (Restriction on Hazardous Substances) betroffen sind. Das jedoch war nicht rechtens, so das Gericht. Die RoHS-Regelung verbietet den Einsatz einer Reihe von Chemikalien in elektrischen und elektronischen Geräten in der EU.
Wie eine schallende Ohrfeige musste es bei der EU-Kommission ankommen: Kein geringerer als der Europäische Gerichtshof hatte am 1. April festgestellt, dass der Flammhemmer Decabromdiphenylether (DecaBDE) eigenmächtig im Rahmen der europäischen RoHS-Richtlinie zugelassen wurde. Hauptkläger waren Dänemark und das Europäische Parlament.
Bezeichnenderweise geht es in der Urteilsbegründung nicht um die Eigenschaften von DecaBDE, sondern um einen Verfahrensfehler – mit weitreichenden Folgen. Denn schon ab Juli 2008 darf die Chemikalie in dem von RoHS geregelten Bereich nicht mehr verwendet werden.
Ursprünglich sollte das bromierte Flammschutzmittel in der RoHS-Richtlinie enthalten sein. Dieses Verbot hat die Kommission jedoch ausgehebelt, ohne nach dem festgelegten Verfahren vorzugehen. Wenn die Kommission beispielsweise darlegen könnte, dass es keine Alternativen für DecaBDE gibt, könnte sie eine Ausnahme aussprechen. Angesichts der Umstellung etlicher Elektrokonzerne auf Ersatzstoffe oder weniger brennbare Kunststoffe, scheint das schwierig.
„Heutzutage gibt es marktfähige halogenfreie Alternativen auf Phosphor- und Stickstoffbasis, gerade auch für das wichtigste Einsatzgebiet in glasfaserverstärktem Polyamid und Polyester“, meint Manfred Döring, Professor am Forschungszentrum Karlsruhe.
Früher wurde DecaBDE als Flammhemmer überall eingesetzt, weil es preisgünstigen Schutz bot. Heute werden weltweit rund 56 000 t verbraucht, etwa 10 % im Weltmarkt für Flammschutzmittel, hauptsächlich um TV- Gehäuse, PCs, Vorhänge und Möbelstoffe auszurüsten. Die Verarbeitungsmenge in Europa liegt laut Umweltbundesamt (UBA) bei 8300 t.
Die Diskussion um DecaBDE und weitere polybromierte Flammschutzmittel schwelt sei den 90er Jahren fast schon ideologisch zwischen Industrie und Umweltschützern. In Brandtests mit Fernsehern und Computergehäusen entstanden hochgiftige Dioxine, was man auf die halogenhaltigen Flammschutzmittel zurückführte. Auch die technischen Gemische, die als Flammschutzkomponenten in Kunststoffen verarbeitet wurden, enthielten Dioxine.
Mittlerweile wurde diese Dioxinquelle durch Verfahrensänderungen bei der Herstellung beseitigt. In weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Flammschutzzusätze im Normalbetrieb ausgasen und die Innenraumluft belasten. Unklar war bisher, ob die Stoffe beim Recycling problematisch sind. Beim Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung untersuchte Shredderabfälle überschreiten teils die Grenzwerte der deutschen Dioxinverbotsverordnung.
Seit 2004 sind zwei chemische Verwandte des DecaBDE verboten, Octa- und PentaBDE. Von EU-Seite wurden jedoch die Risiken von DecaBDE nach der Auswertung vieler Studien als gering eingeschätzt. Maßnahmen hielt die Kommission nicht für erforderlich.
Andererseits gibt es in Tierversuchen Hinweise auf gefährliche Eigenschaften, so Schäden bei der Gehirnentwicklung. In Analysen von Sedimenten aus Nord- und Ostsee wurden UBA-Mitarbeiter fündig. Sperber- und Eismöweneier weisen DecaBDE-Gehalte auf.
„Die Beweise für die Gefährlichkeit sind in den letzten Jahren immer erdrückender geworden“, sagt Ninja Reineke vom WWF. Die Umweltschützer hatten bei Blutuntersuchungen DecaBDE im Blut von Kindern nachgewiesen. Der WWF begrüßt daher das Urteil.
Im Rahmen der Revision der RoHS-Direktive, die 2009 ansteht und für die erste Entwürfe jetzt vorbereitet werden, gehen die Diskussionen weiter. Eventuell stehen dann noch weitere Flammhemmer auf dem Prüfstand.
Viel beruhigender nach Meinung vieler Beobachter ist das Urteil in Bezug auf zukünftige Entscheidungen unter der neuen Chemikaliengesetzgebung und anderen Verfahren: Die Kommission wird zum legalen Handeln gezwungen. Und das größer werdende Parlament kann bei der Gelegenheit prüfen, wie kräftig seine Muskeln inzwischen sind. KATHLEEN SPILOK
Es gibt marktfähige halogenfreie Alternativen
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