Baurecht 22.05.2009, 19:41 Uhr

„Der Bauablauf wird oft nicht richtig dargestellt“  

Thomas Hofbauer, Beratender Ingenieur und Geschäftsführer von Hill International in Deutschland, im Interview mit den VDI nachrichten über Fallstricke bei der Beteiligung an internationalen Bauprojekten. VDI nachrichten, Düsseldorf, 22. 5. 09, rok

Hofbauer: Es gibt nicht „den“ GAU, aber es gibt viele Risiken, die zu erheblichen Verlusten führen können. Gerichtliche Auseinandersetzungen, womöglich noch vor einem „ordentlichen“ Gericht (weil man nicht daran gedacht hat, eine Schiedsgerichtsvereinbarung abzuschließen) in einem Entwicklungsland gegen eine staatliche Behörde sind aber sicherlich wenig erstrebenswert.

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Nun gibt es in der Bundesrepublik die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und international die Bücher des Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils (FIDIC). Schützen diese Regelwerke wirksam davor, sich in juristischen Fallstricken zu verfangen?

Natürlich bilden diese Standardverträge keinen Schutz vor Fallstricken. Gerade die FIDIC-Bücher verlangen einen erheblichen Aufwand seitens des Projektteams.

Aber wichtiger ist aus meiner Sicht Folgendes: Zunächst gelten die Verträge als insgesamt ausgewogen. Das bedeutet, weder Auftragnehmer noch Auftraggeber werden einseitig benachteiligt. Die Risiken liegen meist bei der Partei, die sie beeinflussen kann. Zweitens kennen die Projektbeteiligten die Vertragsmuster, können sich entsprechend darauf einstellen und sind also von einzelnen Klauseln nicht überrascht. Außerdem gibt es jede Menge Kommentarliteratur und Rechtsprechung. Wenn man nicht sicher in der Auslegung einer Vertragspassage ist, kann man auf entsprechende Literatur zurückgreifen. Schwierig wird es aber, wenn die Vertragsmuster massiv geändert werden und so Risiken einseitig zu einer Partei hin (meist zum Auftragnehmer) verschoben werden.

Es gibt ja vier FIDIC-Bücher, das Red-, Yellow-, Green- und Silver-Book: Welchem geben Sie den Vorzug?

Ich gebe keinem der Bücher den Vorzug. Denn das Gute bei FIDIC ist, dass die jeweiligen Bücher auf unterschiedliche Projekttypen passen. Das Red-Book ist geeignet für Verträge für klassische Bauvorhaben mit Leistungsverzeichnis, Einheitspreisen und bauherrenseitiger Planung. Das Yellow-Book dagegen sollte eher bei Schlüsselfertig-Projekten mit Planung durch den Auftragnehmer Anwendung finden. Das Green-Book ist eigentlich nur für kleine Projekte vorgesehen. Da es aber so kompakt und einfach ist, wird es oft auch für größere Projekte, wenn sie nicht sehr komplex sind, verwendet. Umstritten ist das Silver-Book. Es ist sehr einseitig bei der Risikoverteilung. So trägt der Auftragnehmer z.B. das Risiko für die Bodenbeschaffenheit oder für falsche Planungsunterlagen, auch wenn der Auftraggeber sie dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat.

Ihr Unternehmen rät zu intensiver Dokumentation von Ereignissen, die einen Bauvorgang verteuern oder verzögern können. Verursachen diese Maßnahmen nicht automatisch zusätzliche Kosten?

Die Frage ist, wie viel es kostet, die vertraglich vorgesehene Dokumentation nicht zu erstellen. Zunächst verursacht der Beratungsaufwand natürlich Kosten. Jedoch muss man diese als Investition sehen, da diese Kosten in jedem Fall wieder eingespielt werden. Sei es, weil das Projekt wieder mehr Richtung Vertrag gezogen wurde und ungestört gebaut werden konnte, oder weil man die Argumente auf seiner Seite hat und bei Nachtragsverhandlungen nicht klein beigeben muss.

Was wird denn bei der Dokumentation besonders häufig vergessen?

Auffällig ist, dass es bei vielen Projekten sehr schwer fällt, den tatsächlichen Bauablauf darzustellen. Gerade wenn eine Vielzahl von Nachunternehmern eingesetzt wird, sind Angaben zu den tatsächlich ausgeführten Leistungen oft lückenhaft. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Engineering-Leistungen. Hier wird zwar oft noch der Aufwand des direkt tätigen Ingenieurs in Rechnung gestellt, vergessen wird dann aber, dass eventuell andere Kollegen unproduktiv warten mussten und so Arbeitszeit aufgelaufen ist.

Wie bewerten Sie das BGH-Urteil zur Benennungspflicht von Subunternehmern vom Juni vergangenen Jahres?

Mit diesem Urteil siegt der wirtschaftliche Sachverstand über den jahrelang etablierten Vergabeformalismus. Es muss nun nicht mehr teuer gebaut werden, nur weil ein wirtschaftliches Angebot aus formalen Gründen ausgeschlossen werden muss. Der Bieter muss Nachunternehmer nicht binden und kann im Zuge weiterer Verhandlungen seine wirtschaftliche Position verbessern. Auch das Nachtragsrisiko lässt sich reduzieren, da die Nachunternehmer erst zu einem Zeitpunkt gebunden werden müssen, zu dem einerseits der Leistungsumfang klarer ist, andererseits die Ausführungstermine bekannt sind. Aber auch Nachunternehmer profitieren, weil sie sich nachträglich an den siegreichen Bieter wenden können, da er nicht an den vorherigen Bieter gebunden ist.

Hatte diese Pflicht nicht auch eine Schutzfunktion?

Ein Problem mag sein, dass sich der Auftraggeber nicht endgültig auf die Angaben der Bieter zu Nachunternehmern verlassen kann, was zu Qualitätsproblemen führen könnte. Aber entscheidend ist, dass die Aufhebung dieser Pflicht zu mehr Flexibilität führt. L. WALLERANG

Ein Beitrag von:

  • Lars Wallerang

    Lars Wallerang schreibt als freier Journalist für verschiedene Print- und Onlinemedien wie VDI Nachrichten und ingenieur.de u.a. über Forschung und Lehre, Arbeitsmarktpolitik sowie Technik.

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