Architektur 19.05.2006, 19:21 Uhr

HOAI: Seit zehn Jahren Gesprächsstoff und kein Ende in Sicht  

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI genannt, hat ein bewegtes Jahrzehnt hinter sich. Wirkliche Reformen aber lassen seit 1996 auf sich warten.

Architekt Helmut Wildgruber (Name geändert) aus dem Bergischen Land kann über die seit mehr als zehn Jahre dauernde Diskussion nur noch müde grinsen. Der 64-Jährige hat während seiner 40-jährigen Berufstätigkeit als planender Architekt die endlosen Diskussionen rund um die Gebührenordnung für sein Tätigkeitsfeld immer fassungsloser verfolgt: „Sicher müssen Ordnungsrahmen immer wieder an neue Realitäten angepasst werden, aber hier wird ein ganzer Berufsstand seit Jahren im Unklaren über die zukünftige Richtung gelassen.“

Wie Helmut Wildgruber dürfte eine ganzen Reihe planender Architekten und Ingenieure in dem hart umkämpften Planungsmarkt den Kopf schütteln ob der Entschlussfreudigkeit des Gesetzgebers. Schließlich ist die Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure seit Jahren ein Zankapfel zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesbauministerium sowie den Architektenkammern des Bundes und der Länder sowie der verschiedenen Verbände der Ingenieure aus den Bauberufen.

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Aus ihrer jeweiligen Sicht haben sie alle gute Argumente für ihre Interessenlage vorzuweisen. Im Jahr 2002 plädierte der damalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement für die komplette Abschaffung der HOAI: „Wieso soll ich mich als Minister mit Architekten-Honoraren befassen“, lautete seine öffentlich gestellte Frage. Der Minister wollte die Preisverhandlungen zwischen Architekten und Ingenieuren mit ihren Kunden dem Markt überlassen und damit das Honorar von der Bausumme entkoppeln.

Die Hoffnung seitens des Ministers war eindeutig: sinkende Baukosten. Die Interessenvertreter der Bauberufe warnten umgehend vor ruinösem Wettbewerb und rapide sinkender Planungsqualität in einem hart umkämpften Markt.

Doch die Abschaffungspläne riefen das Bundesbauministerium auf den Plan, das sich ebenso wie die Architektenkammern sowie einige Länderministerien für den Erhalt der HOAI einsetzte und nur Reformbedarf anmahnte. Da eine Abschaffung der HOAI nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich gewesen wäre und die Signale hier eindeutig auf Nichtzustimmung standen, gab Clement seine Pläne auf. Dabei war es ursprünglich die Ländervertretung gewesen, die Mitte der neunziger Jahre zur Reform der Gebührenordnung aufgerufen und damit die Diskussion ins Rollen gebracht hatte.

Nach dem Scheitern der Clementschen Pläne gerieten die Reformentwürfe zwischen alle Expertengremien. Offenbar ist im Bundeswirtschaftsministerium nun ein neuer Anlauf geplant, denn Minister Michael Glos veröffentlichte am 2. Mai in der FAZ einen Kommentar, in dem er zur HOAI Stellung bezieht: „Ganz konkret müssen wir – wie für Rechtsanwälte geschehen – die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf den heute noch legitimen Regelungskern zurückführen: auf die Planungsaufgaben für kleine Projekte zur Unterstützung der kleinen und mittleren Büros.“

Wie konkret diese Zurückführung aussehen soll, darüber schweigt das Ministerium allerdings: Für den Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Beratenden Ingenieure, Klaus Rollenhagen, ein langsam unhaltbarer Zustand: „Seit zehn Jahren warten die Beratenden Ingenieure auf die Novellierung der HOAI und damit auf eine deutliche Anhebung ihrer Honorare – vergeblich. Die Folgen sind für viele Planungsbüros fatal: Mitarbeiter können nicht mehr adäquat vergütet oder weitergebildet werden, Unternehmen müssen unauskömmlich arbeiten und gehen in die Insolvenz.“ Der den Planern aufgezwungene Preiswettbewerb wirke sich auch negativ auf die Qualität der Planungsleistungen und die Baukultur aus. Die schlimmste Folge: Junge Menschen wählten kaum noch den Beruf des Ingenieurs. Wenn Ingenieurleistungen geringer bewertet würden als z. B. die Arbeitsstunde in der Kfz-Werkstatt, verliere Deutschland seine Stellung im internationalen Wettbewerb.

Für Rechtsanwalt Claus Mundorf, Experte für Architektenrecht in Düsseldorf, sind Ministerworte aus Berlin allerdings eh nur noch schmückend. Ausschlaggebend für die weitere Entwicklung in Sachen HOAI ist nach seiner Ansicht ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (verbundene Rechtssachen C-94/04 und C-202/04 / Cipolla /Meloni), das bis Ende diesen Jahres zu erwarten ist: Dabei geht es um die Frage, ob die Einführung von Mindestgebühren für Rechtsanwälte in Italien eine unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, wie der Generalanwalt beim EuGH meint. Mittelbar wird man auch Hinweise darauf erhalten, ob die Mindestsatzregelung der HOAI gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt.

Sinnvoll tätig werden kann der Wirtschaftsminister erst nach diesem Richterspruch – also ziehen sich die Reparaturmaßnahmen weiter hin.

NICOLE WILDBERGER

 

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