Der erste Schritt ist der schwerste
Seit mehr als 20 Jahren betreue ich junge Architekten auf ihrem Weg in die Selbständigkeit, und noch nie habe ich gehört, daß einer diesen Schritt bereut hätte.
Seit mehr als 20 Jahren betreue ich junge Architekten auf ihrem Weg in die Selbständigkeit, und noch nie habe ich gehört, daß einer diesen Schritt bereut hätte.“ So macht Rechtsanwalt Jürgen Zwanzig, Berater der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW), anläßlich des ersten Existenzgründertages vielen hundert Studenten und Absolventen der FH Düsseldorf Mut zur Existenzgründung.
Fast das Wichtigste sei dabei, so Zwanzig, ein „Waschzettel“: „Nehmen sie ein Blatt Papier und schreiben Sie Ihre Wünsche, Vorstellungen und beruflichen Ziele auf.“ Es sei erstaunlich, wie schnell sich daraus ein Konzept entwickle. Dies sei aber nur ein erster Schritt: „Sie sollten für sich selbst sinnvoll begründen können, warum Kunden gerade zu Ihnen kommen sollten.“ Und wohin mit dem neuen Büro? Zwanzig rät, sich dort niederzulassen, wo man ursprünglich zu Hause war – schon alleine, weil man dort in das soziale und gesellschaftliche Netz bereits eingebunden ist.
Und wie bekommt man Aufträge? „Aufträge kommen nicht, man muß sie holen!“ Allein dieser Appell von Rechtsanwalt Zwanzig ist für junge Architekten nichts neues – die Beteiligung an Wettbewerben ist für die meisten schon während des Studiums eine Selbstverständlichkeit. Gerade am Anfang ist meist nur eines wichtig: Geldverdienen. Auch Andreas Köhler, Fachberater für Existenzgründer der Stadtsparkasse Düsseldorf, macht Mut: „In Deutschland gibt es rund 700 Programme für die finanzielle Unterstützung von Selbständigen.“
Das Gespräch mit den Bankern stelle, so ein Sprecher der Stadtsparkasse Düsseldorf, ein besonderes Problem dar. „Gerade für jüngere Kunden ist es oft unmöglich, festzustellen, ob der Gesprächspartner tatsächlich an einer ernsthaften Beratung interessiert ist oder nur die Finanzierungsmodelle seiner Bank verkaufen will.“ Um das zu erkennen, gebe es Faustregeln: Der Berater sollte einen Finanzierungsplan aufstellen, der an einen genauen Zeitplan gebunden ist, und er sollte die Möglichkeit der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erläutern.
Bevor jedoch irgendwelche Mittel ausgeschüttet werden, wird von dem Antragsteller verlangt, daß er den Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation erbringt. Ersteres ist sicher leicht, doch zum zweiten gehörten, so der Rat der Banker, ein unternehmerisches Konzept und ein Finanzplan. Dieser umfasse die zur Existenzgründung erforderlichen Mittel, den Liquiditätsbedarf und eine Rentabilitätsvorschau für die beiden ersten Jahre der Selbständigkeit. Seien beide Papiere schlüssig, stehe einer Finanzierung meist nichts mehr im Wege, jedoch sei in der Regel ein Eigenkapitalanteil von 15 % der Gesamtinvestition zu erbringen.
Häufig vernachlässigten nicht nur junge Architekten die Versicherung gegen Ansprüche aus Planungs- oder Bauleitungsfehlern, meint Ulrich Langen von der Architekt-Ingenieur-Assekuranz. „Sie schulden dem Auftraggeber keine Dienstleistung, sondern ein Werk. Also sind auch Sie für die mängelfreie Erstellung verantwortlich.“ Die Erfahrung zeige, daß in 75 % aller Gerichtsprozeße bei Baumängeln auch der Architekt verantwortlich gemacht werde. Sinnvoll sei, so Langen, eine Berufshaftpflichtversicherung – neben ständiger Beweissicherung, z.B. durch ein Bautagebuch, Foto-Dokumentation u.ä..
Alle Referenten waren einig: Bei guter Vorbereitung lohne es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
WIP/HAN
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