Nutzungs­bedingungen der BEST MATCH Dienst­leistungen durch Arbeitgeber (AGB)

Allgemein

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – („Kundenbedingungen“) gelten für die Nutzung der bereitgestellten BEST MATCH Job-Plattform unter ingenieur.de („Plattform“) sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen („Dienstleistung„) der VDI Verlag GmbH („VDI Verlag„) an Unternehmen („Kunde„).
  • Der Kunde akzeptiert diese Kundenbedingungen mit der Zustimmung durch das Klicken des entsprechenden Feldes bei seiner Online-Anmeldung auf der Plattform.
  • Der VDI Verlag akzeptiert die Registrierung eines Kunden, falls die übermittelten Informationen den vom VDI Verlag festgelegten Qualitätskriterien entsprechen („Annahme“). Sollte der VDI Verlag eine Registrierung ablehnen, wird eine weitere Nutzung jeglicher vom Kunden übermittelter Informationen nicht stattfinden.
  • Berechtigt zur Nutzung der Dienstleistung sind ausschließlich von vom VDI Verlag zur Nutzung zugelassenen Kunden sowie private Nutzer, die einen neuen Job suchen (“Talente”) und über 18 Jahre alt sind. Die Dienstleistung darf nicht von Personen oder Unternehmen genutzt werden, die als oder für eine Vermittlungsagentur, eine Personalberatung oder einen Headhunter tätig sind.
  • Der Kunde erklärt durch die Registrierung, dass die Dienstleistung lediglich im Auftrag, auf Rechnung und zugunsten von einem einzigen Arbeitgeber nutzen wird. Sollte der VDI Verlag Grund zur Annahme haben, dass die Dienstleistung von unbefugten Personen genutzt wird, so wird der VDI Verlag das Benutzerkonto bis zum Beweis des Gegenteils sperren.
  • Der Kunde hat seinen Mitarbeitern sowie allen weiteren befugten Nutzern seines Benutzerkontos Verpflichtungen aufzuerlegen, die sicherstellen, dass ausschließlich vom Kunden autorisiertes Personal die Login-Informationen für den Zugang und die Nutzung seines Benutzerkontos auf der Plattform verwendet. Das autorisierte Personal muss sich jeweils einzeln registrieren sowie befugt sein den Kunden rechtskräftig zu vertreten.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Login-Informationen zu jeder Zeit streng geheim gehalten werden, damit keine unberechtigten Personen Zugang zur Plattform erhalten. Sollte der VDI Verlag Gründe zur Annahme haben, dass die Login Informationen von unberechtigten Personen genutzt werden, so wird der VDI Verlag das Benutzerkonto bis zur Aufklärung der Angelegenheit sperren.

ZUGANG UND NUTZUNG DER BEST MATCH-PLATTFORM

  • Der Kunde verpflichtet sich zur zügigen und umgehenden Reaktion auf alle Kontaktanfragen oder sonstige Korrespondenz, die rechtmäßig über die Plattform übermittelt werden.
  • Dem Kunden ist es nicht gestattet, sich Informationen jeglicher Art zu beschaffen bzw. zu beschaffen zu versuchen, die nicht explizit von der Plattform zur Verfügung gestellt wurden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte oder sonstigen Merkmale der Plattform (einschließlich Preise oder Dienstleistungsbeschreibungen) zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, nachzubilden, zu übersetzen, zu verbreiten, weiterzugeben, zu rekonstruieren (Reverse Engineering). Dem Kunden ist jede Verletzung oder versuchte Verletzung der Sicherheit der Plattform untersagt, ebenso wie Versuche, die Verletzlichkeit des Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu prüfen oder zu testen oder die Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen.
  • Die Dienstleistung darf nur für rechtmäßige Zwecke vom Kunden verwendet werden. Insbesondere darf der Kunde:
    • keine unvollständigen, falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben machen;
    • die Dienstleistung nicht in einer Art und Weise nutzen, die Urheberrechte, Marken oder andere Rechte des geistigen Eigentums verletzt oder gegen Datenschutzrecht oder das Recht auf Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt oder üble Nachrede darstellt, oder in einer Art und Weise, die wegen ihres rechtswidrigen, verletzenden, anstößigen, bedrohlichen, beleidigenden, belästigenden, unerlaubten, diffamierenden, vulgären, obszönen, verleumderischen, in die Privatsphäre eingreifenden, gehässigen oder rassistischen Inhalts oder anderweitig zu beanstanden ist;
    • sich nicht als eine fremde Person oder Organisation ausgeben oder seine Zugehörigkeit bzw. Beziehung zu einer solchen falsch angeben oder auf andere Art falsch darstellen;
    • keine unerwünschten E-Mails oder Nachrichten außerhalb des von der Plattform vorgegebenen Rahmens versenden, einschließlich Werbung und/oder Werbeeinschaltungen zu Produkten und Diensten;
    • die Dienstleistung nicht für andere gewerbliche Zwecke außerhalb des von der Plattform vorgegebenen Rahmens nutzen und/oder
    • die Dienstleistung nicht auf eine Art und Weise nutzen, die unrechtmäßig ist oder dem VDI Verlag oder einem verbundenen Unternehmen, einem anderen Jobinteressenten oder einem Arbeitgeber schadet.

ZUGANG UND PREISMODELLE

Der Kunde nutzt die Plattform rein erfolgsbasiert. Eine Zahlungspflicht des Kunden („Vermittlungsgebühr“) wird erst bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten über die Plattform fällig.

Der Service von BEST MATCH beinhaltet folgende Funktionen und Dienstleistungen:

  • Unbeschränkte Nutzerlizenzen
  • Einstellung einer uneingeschränkten Anzahl an Stellenangeboten auf der Plattform
  • Einrichtung eines Unternehmensprofils auf der Plattform zum Employer Branding
  • Detaillierte Matching-Filter
  • Präsentation der eingestellten Jobs an passende Talente
  • Bereitstellung vorqualifizierter Talente durch BEST MATCH-Recruiter
  • Bewerbungsmöglichkeit auf die eingestellten Positionen seitens passender Talente
  • Begleitung des Recruiting Prozesses
  • Nutzer Support mit festem Ansprechpartner

VERMITTLUNGSGEBÜHR

Wenn der Kunde (oder eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen, das vom Kunden kontrolliert wird oder diesen selbst kontrolliert) ein verbindliches Arbeitsverhältnis mit einem Talent eingeht, das dem Kunden über die Plattform vorgestellt wurde, hat der Kunde für jedes eingestellte Talent folgende Vermittlungsgebühr zu entrichten:

  • Bei Vermittlung in Festanstellung:
    Einmalige Gebühr von 15 Prozent des Bruttojahreszielgehalts des vermittelten Talents (einschließlich variabler Gehaltsbestandteile und nicht leistungsbezogener Vergütungsbestandteile wie Willkommensbonus, Weihnachtsgeld, etc.).
  • Bei Vermittlung in eine freiberufliche Zusammenarbeit (Freelancer):
    DER VDI Verlag berechnet für die Vermittlung eines Freelancers eine Gebühr von monatlich 15 Prozent von dessen monatlicher Vergütung über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem VDI Verlag, zum Stellen der monatlichen Vermittlungsgebühr, jeweils zum Monatsende die Höhe der eingereichten Rechnungsbeträge seitens des Freelancers mitzuteilen.
  • Sollte sich ein vom Kunden auf der BEST MATCH-Plattform kontaktiertes Talent bereits im aktuellen Recruiting-Prozess beim Kunden aus anderen Quellen befinden, so informiert der Kunde seinen Ansprechpartner bei BEST MATCH innerhalb von drei Werktagen, nachdem die Kontaktdaten des Talents freigeschaltet wurden, über diesen Umstand. Unterlässt der Kunde diese Meldung, ist der VDI Verlag berechtigt bei einer Einstellung des Talents beim Kunden, diesem die Vermittlungsgebühr in Rechnung zu stellen.
  • Der Kunde hat den VDI Verlag sofort und unverzüglich (über Email oder sein Benutzerkonto) darüber zu informieren, wenn ein Talent ein Arbeitsverhältnis mit ihm eingegangen ist (“Vertragsschlussdatum”) sowie über das Datum des Arbeitsbeginns (“Eintrittsdatum”) des Talents (einschließlich unverzüglicher Benachrichtigung über nachträgliche Änderungen dieses Datums) und über alle anderen Daten, die gemäß dem Arbeitsverhältnis und für die Rechnungsstellung seitens des VDI Verlags anzugeben sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, führt dies zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 Euro je Einzelfall. Eine Schadensersatzpflicht ist dadurch nicht ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein erforderliches Einverständnis vom Talent zu erhalten, damit der Kunde dem VDI Verlag die Details des Arbeitsvertrages zu Dokumentationszwecken übermitteln kann.
  • Die Vermittlungsgebühr wird für sämtliche eingestellten Talente fällig, die dem Kunden innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Datum des Vertragsschlusses über die Plattform vorgestellt und zugänglich gemacht wurden.

GARANTIE ZUR NACHBESETZUNG

Sollte das vermittelte Talent innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsantritt das Unternehmen wieder verlassen oder gar nicht antreten, kann der Kunde innerhalb von sechs Monaten ab der Kündigung ein weiteres Talent für die gleiche Position kostenlos über die Plattform nachbesetzen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Die Vermittlungsgebühr ist mit dem Vertragsschlussdatum, also mit der Unterzeichnung des entsprechenden Arbeitsvertrages durch das Talent, fällig.
  • Der Kunde ist nur dazu berechtigt, mit eigenen Forderungen gegenüber dem VDI Verlag, gegen an den VDI Verlag zu zahlende Beträge aufzurechnen, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend für das Zurückbehaltungsrecht, das überdies nur wirksam geltend gemacht werden kann, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertrag beruht.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Weiteres in Verzug.
  • Sofern nicht anders in diesem Vertrag vereinbart, erhält der Kunde keine Rückzahlungen für Dienstleistungen, die er bestellt, aber nicht genutzt hat.

REISEKOSTEN DER TALENTE

Der Kunde verpflichtet sich, jedem Talent die Reisekosten zu einem über die Plattform vereinbarten oder organisierten Vorstellungsgespräch gemäß seiner Reisekostenbestimmungen zu ersetzen.

VERTRAULICHKEIT

  • Details zu den Talenten werden dem Kunden unter strengster Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf Dritte ohne vorherige schriftliche Einwilligung vom VDI-Verlag nicht über die Existenz oder Inhalte dieser Informationen in Kenntnis setzen.
  • Sollte der Kunde ohne vorherige schriftliche Einwilligung des VDI Verlags Informationen zu einem Talent, von denen er auf der Plattform erfahren hat und / oder die der VDI Verlag ihm mitgeteilt hat, an Dritte weiterleiten, die das Talent daraufhin direkt oder indirekt beschäftigen, so haftet der Kunde für alle Schäden (insbesondere entgangenen Gewinn) einschließlich aller Aufwendungen, die dem VDI Verlag hierdurch entstehen.
  • Alle Informationen zu Arbeitsverträgen, die der VDI Verlag im Rahmen dieses Vertrags erhält, wird der VDI Verlag streng geheim halten.

HAFTUNGSUMFANG DES VDI VERLAGS

  • Der VDI Verlag stellt die Plattform und die Dienstleistung „wie dargeboten“ zur Verfügung. Der VDI Verlag unternimmt wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Talente dazu zu verpflichten, nur zutreffende und aktuelle Informationen anzugeben. Darüber hinaus garantiert der VDI Verlag nicht die Eignung eines Talents und ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Informationen aktuell, zutreffend und vollständig sind oder ob sie den Anforderungen entsprechen, die Gesetze oder Berufsorganisationen an Personen in der Position stellen, die der Kunde besetzen möchte.
  • Insbesondere überprüft der VDI Verlag nicht, ob es für das Talent oder den Kunden nachteilhaft sein könnte, wenn das Talent in einer Position arbeitet, welche der Kunde besetzen will.
  • Der Kunde hat sich jederzeit selbständig von der Eignung eines jeden Talents zu überzeugen und jegliche von diesem bereitgestellte Hinweise und Empfehlungen zu beachten, bevor der Kunde diesen einstellt.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine erforderliche Arbeitserlaubnis und/oder sonstige erforderliche Erlaubnisse einzuholen, ebenso wie für die Anordnung ärztlicher Untersuchungen und/oder Überprüfungen der Krankheitsgeschichte des Talents sowie für die Einhaltung medizinischer oder sonstiger Anforderungen, Qualifikationen oder Erlaubnisse, die gesetzlich im jeweiligen Land vorgeschrieben sind, in dem das Talent arbeiten soll.
  • Jegliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Talent binden den VDI Verlag nicht. Insbesondere haftet der VDI Verlag nicht für die Einhaltung von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Talent und ist nicht dazu verpflichtet, solche Vereinbarungen durchzusetzen. Der VDI Verlag gilt nicht als Vertragspartei solcher Vereinbarungen und der Kunde darf den VDI Verlag nicht als solche behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob der VDI Verlag im Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung eine Vergütung erhält. Der VDI Verlag ist nicht haftbar für Kosten oder Schäden, die aus einer solchen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Talent oder anderen Rechtsverhältnissen zwischen Kunden und Talenten resultieren.
  • Unbeschadet anderer Bestimmungen haftet der VDI Verlag und seine Mitarbeiter und/oder Vertreter nicht für jegliche Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Umsatz oder Gewinn, Folgeschäden oder Nutzungsausfall, die durch die Nutzung der Plattform oder die darin enthaltenen Informationen entstehen, unabhängig davon, ob eine Schadensersatzpflicht vertraglich, gesetzlich oder anderweitig begründet ist, selbst wenn der VDI Verlag auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzpflicht hingewiesen worden ist.
  • Der VDI Verlag haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen des Lebens oder Körpers, Gesundheitsschädigungen und gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Aufwand beschränkt, der benötigt wird, um die Daten wiederherzustellen, falls regelmäßig und entsprechend der einhergehenden Risiken Sicherungskopien angefertigt werden.
  • Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter und Mitarbeiter des VDI Verlags sowie für die Haftung von vom VDI Verlag für deren Verhalten.

ZUSICHERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG DER KUNDEN / SCHADENSERSATZ

  • Der Kunde erklärt und garantiert, dass im Namen des Kunden registrierte Benutzerkonten durch hierzu berechtigte Mitarbeiter angemeldet werden, die befugt sind, diesen Vertrag im Auftrag des Kunden abzuschließen, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und die Bedingungen des Vertrags zu erfüllen.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle an den VDI Verlag übermittelten Informationen aktuell, zutreffend und vollständig sind und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
  • Darüber hinaus erklärt und garantiert der Kunde, dass keine Informationen und keine Inhalte, die er auf der Plattform hochlädt, die Rechte Dritter oder geltende Gesetze oder Vorschriften verletzen, einschließlich (aber nicht begrenzt auf) Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter.

LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

  • Dieser Vertrag kommt mit der kostenfreien Registrierung und Annahme des Kunden zustande. Der Kunde kann den Vertrag durch einen Antrag auf Löschung seines Benutzerkontos auf der BEST MATCH-Plattform jederzeit kündigen.
  • Bei Kündigung und/oder sonstiger Beendigung des Vertrages wird der VDI Verlag die Einstellungen des Kunden und alle während der Nutzung der Plattform erhaltenen Daten löschen.
  • Der VDI Verlag kann diesen Vertrag zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung kündigen oder die Bereitstellung der Dienstleistung nach Benachrichtigung des Kunden hierüber unterbrechen, falls dieser wesentliche Bestimmungen des Vertrags verletzt hat, und dieser Verstoß entweder nicht behoben werden kann oder nach entsprechender Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen behoben worden ist.
  • Offene Zahlungsverpflichtungen sowie Bestimmungen, die ausdrücklich oder gemäß ihrer Natur von einer Beendigung dieses Vertrags unberührt bleiben, überdauern die Kündigung oder sonstige Beendigung dieses Vertrages. Markenlizenzen, die dem VDI Verlag vom Kunden gewährt wurden, laufen einen Monat nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages aus.

ÄNDERUNGSVORBEHALT

  • Dem VDI Verlag wird das Recht eingeräumt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, wenn diese aufgrund sich ändernder Gesetzeslagen, neuer Rechtsprechungen, veränderter Anforderungen an die Nutzungsmöglichkeiten der Plattform, Veränderung des Geschäftsmodells oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden müssen und der Kunde nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird.
  • Der VDI Verlag informiert den Kunden mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich (E-Mail oder über die Plattform) über die bevorstehenden Änderungen, um diesem die Möglichkeit zur Einwilligung bzw. zum Widerspruch einzuräumen.
  • Im Falle eines Widerspruchs seitens des Kunden, prüfen die Parteien sorgfältig, ob die ursprüngliche Vereinbarung unter den geänderten Bedingungen zumutbar weitergeführt werden kann bzw. darf oder eine für beide Parteien andere zumutbare Vereinbarung getroffen werden kann. Ist beides nicht der Fall, so kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Innerhalb der Frist gelten die ursprünglichen Bedingungen.
  • Erfolgt keine Reaktion des Kunden auf die Änderungskündigung innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er den Service über die Frist hinaus weiter, dann werden die Änderungen nach Ablauf der Frist verbindlich und für das weitere Vertragsverhältnis gelten die neuen Bedingungen.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Der Kunde darf die Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des VDI Verlags auf Dritte übertragen.
  • Unbeschadet der Bestimmungen dieses Vertrags müssen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen oder die Aufhebungen dieses Schriftformerfordernisses.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar.
  • Für den Fall, dass der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, so ist der Sitz vom VDI Verlag der ausschließliche Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der VDI Verlag ist darüber hinaus auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  • Die rechtlichen Beziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen deutschem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs. Die oben vereinbarten Anforderungen und Auswirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem geltenden Gesetz am Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt.