Recht und Steuern 02.06.2022, 10:49 Uhr

Das Jobrad: Was Sie zum Dienstfahrrad wissen müssen

Das Dienstrad ist dem Dienstauto steuerlich weitgehend gleichgestellt. Als Alternative oder Ergänzung zu Privat- oder Firmenwagen wird das Jobrad immer beliebter. Die wichtigsten Infos und Tipps.

Mann im Anzug auf einem Dienstrad oder Jobrad bei Sonnenschein

Foto: panthermedia.net/Vadymvdrobot

Immer mehr Arbeitnehmer lassen ihr Auto stehen und radeln zur Arbeit. Mit einem Jobrad macht das gleich doppelt so viel Spaß.  Doch wie kommt man an einen „Dienstwagen“ auf zwei  Rädern? Alles, was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Jobrad:

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Laut Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes wurden 2020 rund eine Million Räder mehr verkauft als 2019. Besonders in Großstädten ist das Dienstrad oft eine gute Alternative zum Auto. Verkehrsstaus und Parkplatzmangel lassen sich so umgehen. Wer zudem mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit fährt, der trägt aktiv zum Umweltschutz bei und fördert seine Gesundheit. So konnte eine niederländische Studie zeigen, dass radfahrende Arbeitnehmer seltener krankheitsbedingt ausfallen.

Eine Statista-Umfrage im Auftrag des Dienstradleasinganbieters Lease a Bike kommt zum Ergebnis, dass Jobräder immer beliebter werden: Demnach wünschen sich 59 Prozent der Deutsche ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber. Natürlich eine solche  Studie im Auftrag eines Jobrad-Anbieters mit Vorsicht zu genießen, und doch: Der Trend ist zu erkennen.

Sie wollen doch lieber einen klassischen Wagen? Dann lesen Sie hier weiter: Firmenauto: Versicherung, Steuern, alle Infos Firmenauto: Versicherung, Steuern, alle Infos

Und tatsächlich kann das Jobrad eine attraktive Option sein, wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung möchten, Ihre Vorgesetzten aber nicht bereit sind, einfach „nur“ mehr Geld draufzulegen. Stattdessen könnten Sie das Jobrad ins Spiel bringen, und so günstig an ein hochwertiges Fahrrad kommen. Denn für ein E-Bike oder ein Carbon-Rennrad muss man schnell mehrere tausend Euro einplanen. Dafür dürfen Sie das Fahrrad als Ingenieur oder Ingenieurin beruflich wie privat nutzen. Will heißen: Das tägliche Pendeln zur Arbeit ist ebenso abgegolten, wie die Fahrradtour ins Grüne nach Feierabend oder am Wochenende.

Welches Bike eignet sich als Jobrad?

Als Dienstrad ist grundsätzlich fast jede Art von Fahrrad geeignet, auch Mountainbikes, Rennräder und E-Bikes, die Sie mit einer Geschwindigkeit bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützen. Eine elektrische Anfahrhilfe bis sechs Stundenkilometer ist ebenfalls erlaubt. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) bis 45 Stundenkilometer setzt das Finanzamt hingegen mit Dienstwagen gleich. Sie gelten also als Kraftfahrzeuge und nicht als Fahrräder. Zudem brauchen Sie für ein S-Pedelec eine Versicherung, ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein – und es besteht Helmpflicht.

Dienstrad: Überlassung und Leasing

Der Arbeitgeber stellt das Dienstrad zur Verfügung, indem er es dem Arbeitnehmer überlässt. Diese Überlassung sollte entweder in einem separaten Überlassungsvertrag oder in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt sein. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Jobrad als Betriebsausgaben absetzen. Wenn er das Dienstrad kauft und es seinem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, so kann er es über 7 Jahre hinweg abschreiben.

Alternativ dazu kann der Arbeitgeber Ihr Jobrad auch leasen – eine immer öfter genutzte Option. Spezialisierte Leasingfirmen wie Eurorad, Jobrad, Businessbike, Lease-A-Bike, Mein-Dienstrad und Company Bike Solutions bieten diesen Leasingservice. Die Laufzeit des Leasingvertrags liegt normalerweise bei 36 Monaten und schließt eine Vollkasko-Versicherung (mit und ohne Selbstbeteiligung) ein. Als Ingenieurin oder Informatikerin wählen Sie Ihr Jobrad dann bei einem Vertragshändler des Leasinggebers aus. Ihr Arbeitgeber hat möglicherweise zuvor die Auswahl auf bestimmte Modelle beschränkt.

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Je nach Tarif des Leasingvertrags für das Dienstrad ist auch ein Pannenhilfe-Service enthalten. Die monatliche Leasingrate, die der Arbeitgeber bezahlt, hängt vom gewählten Modell und dem Versicherungstarif ab. Er kann die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen. Leasingnehmer ist in jedem Fall der Arbeitgeber.

Wichtig: Der Leasingvertrag sollte keine Kaufoption für den Arbeitnehmer enthalten. Sonst kann das Finanzamt Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (und nicht den Arbeitgeber) als wirtschaftlichen Leasingnehmer betrachten und es droht die Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Was kostet ein Jobrad den Arbeitgeber?

Seit 2019 gibt es zwei Möglichkeiten zur Finanzierung: Ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit steuerlicher Förderung und als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit. Wird das Rad als Gehaltsextra gewährt, trägt der Arbeitgeber die gesamtem Kosten. Seit dem 1. Januar 2019 sind diese Jobräder für Mitarbeitende steuerfrei.

Arbeitgeberbeteiligung an den Kosten des Dienstrads

Grundsätzlich sollte sich der Arbeitgeber im Rahmen des Dienstradmodells immer finanziell beteiligen. Denn wenn Sie die gesamten Kosten alleine tragen, gelten Sie wirtschaftlich als Leasingnehmer. Das Finanzamt behandelt Sie dann so, als hätten Sie den Vertrag mit dem Leasinganbieter geschlossen. Für einen steuerlich wirksamen Vertrag muss der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für das Jobrad aktiv tragen, beispielsweise indem er Reparaturkosten und Versicherungsgebühren übernimmt oder einen pauschalen monatlichen Zuschuss gewährt.

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Barlohnumwandlung für das Dienstrad: Was ist das? Der Jobrad Rechner verrät es

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber arbeitsvertraglich eine echte Barlohnumwandlung für das Dienstrad vereinbaren. Das bedeutet: Statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhalten Sie künftig als Sachlohn ein Dienstrad, das Sie ebenfalls privat fahren können. In diesem Modell behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttogehalt Leasingrate und Versicherungsprämie sowie 0,5 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil für die Privatnutzung ein. Es kann zudem einen Zuschuss geben.

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Durch die Gehaltsumwandlung sinkt die Berechnungsgrundlage für Einkommensteuer und Sozialversicherung. Sie müssen also etwas weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für das Dienstrad zahlen. Auch das Unternehmen muss etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen.

Jobrad-Rechner: Dienstrad als Sachlohn – Ein Beispiel

Ein Beispiel verdeutlicht das Modell: Angenommen, Sie haben ein Bruttomonatsgehalt von 3.500 Euro, sind in der Steuerklasse I und nicht kirchensteuerpflichtig. Sie bekommen nun ein geleastes Dienstrad mit dem Bruttolistenpreis von 2.500 Euro. Als geldwerten Vorteil müssen Sie monatlich 0,5 % davon absetzen, also 12,50 Euro. Die monatliche Gesamt-Leasingrate beträgt 78 Euro netto, die Sie per Barlohnumwandlung, sprich Verzicht auf Gehaltserhöhung oder einen Teil des Gehalts, finanzieren. Und der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von monatlich 25 Euro. Hier gilt: Auch wenn Sie die Leasingrate für ein hochwertiges Dienstrad teilweise oder ganz per Gehaltsumwandlung zahlen, kann sich das für Sie rechnen. Denn Sie senken Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt.

So gesehen hat die Gehaltsumwandlung auch einen Nachteil: Durch das reduzierte Nettogehalt sinkt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Elterngeld. Außerdem zahlen Sie etwas weniger in die Rentenversicherung ein, was Ihren Rentenanspruch geringfügig reduziert.

Jobrad: Private Nutzung mit 0,5 % des Listenpreises besteuert

Wie für den Firmenwagen, so gilt auch für die private Nutzung des Dienstrads: Sie müssen 0,5 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Als Listenpreis legt das Finanzamt die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung (UVP) des Händlers oder Herstellers zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zugrunde. Übrigens: Die UPV wird jeweils auf volle 100 Euro gerundet.

Jobrad Rechner: Wenn Sie ein E-Bike mit einem Neupreis von 3.000 Euro als Jobrad bekommen, so wird 0,5 % davon als geldwerter Vorteil monatlich auf das Gehalt draufgeschlagen. Den genannten Betrag müssen Sie versteuern und dafür auch Sozialversicherung bezahlen. Im Gegenzug dürfen Sie und normalerweise auch die Mitglieder Ihrer Familie das Jobrad privat nutzen.

Anstelle der pauschalen 0,5-Prozent-Regelung können Sie als Ingenieur oder Informatiker theoretisch auch ein Fahrtenbuch führen. Dort müss(t)en Sie dann alle Fahrten mit dem Dienstrad dokumentieren. In der Praxis ist das sehr aufwendig und lohnt sich nur, wenn Sie das Jobrad kaum privat nutzen. Sie können grundsätzlich auch 2 Jobräder gleichzeitig nutzen oder ein Dienstrad und einen Firmenwagen. Wichtig für Nutzer von E-Bikes: Die Kosten für das Aufladen Ihres Elektrofahrrads sind von der Lohnsteuer befreit.

Jobrad Rechner: Entfernungspauschale absetzen

Im Unterschied zum Firmenwagen müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung den Anfahrtsweg zur Arbeit nicht versteuern – ein steuerlicher Vorteil im Vergleich zum Dienstwagen. Für den Weg von der Wohnung zur Arbeit müssen Sie also keinen Aufschlag von 0,03 % pro Entfernungskilometer versteuern. Diese Regelung gilt nur für Fahrräder sowie für Pedelecs, also Elektroräder bis 25 Stundenkilometer. Für E-Bikes und S-Pedelecs, mit denen Sie schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, entfällt der Vorteil.

Wer täglich mit dem Dienstrad von der Wohnung zur Arbeit pendelt, der kann für jeden Entfernungskilometer sogar 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Bei einer Entfernung von 10 Kilometern und 220 Arbeitstagen summiert sich die Entfernungspauschale beispielsweise auf 660 Euro. Diese gilt natürlich auch, wenn Sie mit dem Privatfahrrad zur Arbeit fahren.

Günstige Übernahme des Dienstrads nach Vertragsende kann teuer werden

Falls der Leasinganbieter verspricht, dass Sie das Dienstrad nach Ablauf des Leasingvertrags günstig übernehmen können, so ist dieses Angebot mit Vorsicht zu genießen. Denn Sie müssen dann den geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt insbesondere, wenn Sie die Leasingrate über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Im schlechtesten Fall werden Sie dann wirtschaftlich als Leasingnehmer eingeordnet. Das Dienstrad ist dann kein Dienstrad mehr und der Arbeitgeber müsste ebenfalls Lohnsteuer und Sozialversicherung nachzahlen.

Gehalt: Welche Summe gebe ich bei der Bewerbung an? 

Viele Leasinganbieter werben dennoch damit, dass Sie Ihr Dienstrad zum Vertragsende sehr kostengünstig privat übernehmen können. Häufig müssen Sie nur 10 % des Neupreises für das ehemalige Jobrad bezahlen. Auf den ersten Blick kommen Sie also deutlich günstiger weg, als wenn Sie das Fahrrad privat kaufen würden. Aber diese Rechnung stimmt nicht. Denn Ihr Dienstrad ist nach 3 Jahren meistens viel mehr wert und hat nicht 90 % des Kaufpreises eingebüßt. Den daraus resultierenden Preisvorteil bewertet das Finanzamt als Arbeitslohn von dritter Seite. Und den müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern.

Zeitwert des Jobrads entscheidend

Für die Höhe des geldwerten Vorteils eines günstig übernommenen Jobrads muss dessen Zeitwert bestimmt werden. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums (Stand: 17. November 2017) ist ein Dienstrad zum Ende eines Leasingvertrags pauschal noch 40 % des Neupreises wert. Wenn Sie das Dienstrad zum Ende der Laufzeit für 10 % des Neupreises übernehmen, so ergibt sich eine Differenz von 30 %.

Und diesen Differenzbetrag müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern, worüber Sie mancher Leasinganbieter nicht informiert. Laut Einschätzung des Bundesfinanzministeriums muss der geldwerte Vorteil als Lohn von dritter Seite gemäß Paragraph 37b Einkommensteuergesetz pauschal mit 30 % versteuert werden. Wenn Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Dienstrad tatsächlich einen niedrigeren Restwert als 40 % des Neupreises hat, so können Sie das durch ein Gutachten nachweisen.

Einkommenssteuergesetz

§ 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

(1) Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten

  1. betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und
  2. Geschenke im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1,

die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben. Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer; bei Zuwendungen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ist Bemessungsgrundlage mindestens der sich nach § 8 Absatz 3 Satz 1 ergebende Wert. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,

  1. soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder
  2. wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung

den Betrag von 10.000 Euro übersteigen.

(2) Absatz 1 gilt auch für betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen, soweit sie nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. In den Fällen des § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 10, Absatz 3, § 40 Absatz 2 sowie in Fällen, in denen Vermögensbeteiligungen überlassen werden, ist Absatz 1 nicht anzuwenden; Entsprechendes gilt, soweit die Zuwendungen nach § 40 Absatz 1 pauschaliert worden sind. § 37a Absatz 1 bleibt unberührt.

(3) Die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Empfängers außer Ansatz. Auf die pauschale Einkommensteuer ist § 40 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden. Der Steuerpflichtige hat den Empfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten.

(4) Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Absatz 2 anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hat der Steuerpflichtige mehrere Betriebsstätten im Sinne des Satzes 1, so ist das Finanzamt der Betriebsstätte zuständig, in der die für die pauschale Besteuerung maßgebenden Sachbezüge ermittelt werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Einige Leasinganbieter haben auf die steuerliche Situation reagiert und Verfahren sowie Konditionen bei der Übernahme geändert. Wenn Sie das Dienstrad kaufen möchten, so müssen Sie dies dem Leasinganbieter spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags mitteilen. Dann steigt zum Beispiel beim Anbieter „Eurorad“ der Kaufpreis von 10 auf 15 %. Beim Anbieter „Jobrad“ steigt er von 10 auf 17 %. So reduziert sich der geldwerte Vorteil auf 25 (Eurorad) beziehungsweise 23 % (Jobrad) des Neupreises. Die pauschale Steuer übernimmt hier der Leasinganbieter, um das Angebot attraktiver zu machen. Entsprechende Leasingrechner verdeutlichen Vor- und Nachteile sowie Nettobelastung.

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Ein Beitrag von:

  • Thomas Kresser

    Thomas Kresser ist Biologe und ausgebildeter Journalist. Er arbeitet unter anderem für das VDI Technologiezentrum, das Medizinportal NetDoktor, die Ärzteplattform Esanum und die Bauer Media Group. Thomas Kresser war Chefredakteur/stellv. Chefredakteur von DocCheck, Lifeline, Medscape und Onmeda. Er ist Gründer und Gesellschafter von ContentQualitäten. Seine Schwerpunkte: Biowissenschaften, Medizin, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Digital Health

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