Hochschule 25.02.2005, 18:37 Uhr

Studieren und gleichzeitig verdienen?

VDI nachrichten, Bonn, 25. 2. 05 -Für viele Studenten werden Studiengebühren bedeuten, dass sie während des Studiums Geld hinzuverdienen müssen. Bekommen sie gleichzeitig Bafög oder ein Stipendium, gilt es, bestimmte Spielregeln zu beachten.

Studieren und gleichzeitig gut Geld verdienen? Kein Problem für Hubertus Kotthoff. Der Industriemeister Metall absolviert den Studiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg im Rahmen der Personalentwicklung seiner Firma – also bei vollem Gehalt, aber einer um zwei Drittel reduzierten Arbeitszeit im Betrieb.Wenn alles gut geht, hat Kotthoff im Mai den Dipl.-Ing. (FH).
Das ist eine maßgeschneiderte Einzelfallregelung für den ganz normalen Studienbetrieb. Aber: Es gibt heute auch mehr als 150 „integrierte“ oder „kooperative“ Studiengänge, darunter viele für angehende Ingenieure, in denen Unternehmen und Fachhochschulen (FH) jeweils für Dutzende Kandidaten Beruf oder Berufsausbildung mit der akademischen Qualifizierung kombinieren. Die Bonner FH gibt neuerdings ein Beispiel in Mechatronik. Modell dafür sind schon seit mehr als dreißig Jahren die „Berufsakademien“ in mehreren Bundesländern, an denen voll im Gehalt stehende Azubis zugleich ein Diplom oder seit jüngstem den Bachelor und Master machen können.
Heute haben zwei von drei Ingenieurstudenten an FHs die entsprechende Berufsausbildung mit Kammerprüfung hinter sich. Für sie ist in einzelnen Fächern das nebenberufliche Fernstudium eine Alternative, das heute immer mehr Hochschulen online anbieten.
Auch Technische Universitäten wie die in Dresden machen mit. Tatsächlich wird das (faktische) Teilzeitstudium in allen Fächern immer häufiger.
Nach der aktuellen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks widmet sich fast jeder sechste Student mehr als zwanzig Wochenstunden der Erwerbsarbeit. International, zumal in den USA, liegt der Anteil noch deutlich höher.
Außer dem Einkommenserwerb im erlernten Beruf empfiehlt sich vor allem eine fachnahe Teilzeitbeschäftigung (bis zu höchstens zwanzig Wochenstunden) als studentische Hilfskraft an einem Hochschulinstitut. Der Stundenlohn liegt bei bis zu 11 € an Unis, an FHs meist um die 6 €. Schon sprichwörtlich sind die „Studentenjobs“ im Niedriglohnsektor wie Kellnern oder Ausfahren.
Bei einer Dauerbeschäftigung in Minijobs (bis 400 € € € monatlich muss er grundsätzlich mit steigenden Abzügen rechnen.
Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung entfallen dann, wenn die Wochenarbeitszeit nicht mehr als zwanzig Stunden beträgt oder es sich um einen typischen „Studentenjob“ am Wochenende oder in der Nachtschicht handelt. Wer nur in den Semesterferien jobbt, muss in der Regel höchstens in die Rente einzahlen. Bafög-Bezieher, das sind ein Viertel aller Studenten in der Regelstudienzeit, können bis zu 350 € € H. HORSTKOTTE

Ein Beitrag von:

  • Hermann Horstkotte

    Hermann Horstkotte ist freier Journalist und  lehrte als Privatdozent an der RWTH Aachen. In Bonn arbeitet er als Bildungs- und Wissenschaftsjournalist.

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