Hochschule 15.08.2008, 19:36 Uhr

NRW-Unis messen sich an Schweizer Elite-Schmieden  

Die Hochschulen schöpfen die Mittel aus ihrem Globalhaushalt, sodass der steigende Verdienst einiger Professoren auf Kosten ihrer Kollegen geht. Zudem könnte auch die Ausstattung einer Hochschule unter der Umleitung der Gelder von Gerätschaften auf Köpfe leiden.

Nordrhein-Westfalen, mit allein 33 staatlichen Hochschulen die dichteste Wissenschaftsregion in Europa, sprengt die Fesseln für Professorengehälter. Nach einem Beschluss der Landesregierung in dieser Woche können die Universitäten und Fachhochschulen die Finanzen in ihrem Globalhaushalt künftig für höhere Leistungszulagen an Spitzenkräfte umwidmen. In Hessen ist das auch geplant. Baden-Württemberg will das Personalbudget am liebsten durch Spenden aus der Wirtschaft aufstocken.

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Damit hat die Politik das Wehklagen aus dem Elfenbeinturm zumindest teilweise verstanden. Anfang des Jahres hatte etwa der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Peter Strohschneider, angemahnt: Das professorale Durchschnittssalär an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich betrage 140 000 € im Jahr der Kollege an der deutschen FH verdiene mit einem Grundgehalt von 4100 € im Monat (W 2) weniger als die Hälfte, der Uniprofessor (W 3) mit knapp 5000 € nicht viel mehr.

Wobei der Vergleich mit der Schweiz hinkt, weil dort (ähnlich in Österreich) Professoren nicht mehr Beamte, sondern Angestellte sind. Sie bezahlen Beiträge für Arbeitslosigkeit, Krankheit und Altersversorgung. Zudem ist die Gehaltsspreizung zwischen den einzelnen Kantonen deutlich größer als zwischen unseren Bundesländern.

Die Gesetzesnovelle an Rhein und Ruhr setzt einen engen „Vergaberahmen“ für Leistungszulagen außer Kraft, der bundesgesetzlich vorgegeben ist, aber seit der Föderalismusreform in allen Ländern abgeschafft werden kann.

Danach konnten die Hochschulen zur Abwehr von Wegberufungen oder zur Belohnung von besonderen Leistungen in Forschung und Lehre Gehaltszulagen von einem „Sparkonto“ zahlen, das seit der Umstellung der bisherigen C- auf die neue W(issenschaftler-)-Besoldung, also ab 2005, besteht. In der neuen Besoldung gibt es nicht mehr wie früher Gehaltserhöhungen nach Dienstalter, sozusagen „im Schlaf“, und ab dem ersten Tag ein niedrigeres Grundgehalt.

Im Vergleich mit der höchsten Dienstaltersstufe traditioneller Ordnung steht der heutige W-Kollege mit seinem Monatsfixum tatsächlich 1000 € und mehr Euro (brutto) schlechter da. Der Deutsche Hochschulverband, die Standesvertretung der Uniprofessoren, spricht von Einkommenseinbußen um ein Viertel. Das damit eingesparte Geld bildet den „Vergaberahmen“, aus dem die Hochschulleitungen Leistungszulagen zahlen können.

Die Tüchtigsten können jetzt ihr W-Gehalt auf rund 10 000 € im Monat verdoppeln. Um mit Gehaltsangeboten aus der Privatwirtschaft mitzuhalten, darf die Hochschule ausnahmsweise auch noch mehr bieten. Tatsächlich erwies sich der „Vergaberahmen“ allerdings als zu klein, um die Professorenschaft in der Breite zufriedenzustellen. Ganz ausgeschlossen blieben bisher die Juniorprofessuren, also der wissenschaftliche Nachwuchs. Der Sprecher der Technischen Universitäten (TU 9), Horst Hippler, will sie in das Prämiensystem einbeziehen.

Nach Abschaffung des Vergaberahmens haben Unis und FH mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Besoldung, allerdings begrenzt durch ihren jeweiligen Gesamtetat. Der Finanzminister legt keinen weiteren Cent drauf. So werden die Gehaltsspreizungen unter den Kollegen, zwischen reicheren und ärmeren Hochschulen, etwa zwischen der RWTH Aachen und der FH, am Ort größer. Demgegenüber beharrt der Hochschulverband nach wie vor auf einer Verbesserung für jedermann, der Anhebung der Grundgehälter um 600 € in der Besoldungsgruppe W 2 und 300 € in der „Königsklasse“ W 3.

Davon abgesehen genießen Hochschullehrer immer noch einen großen Spielraum für (genehmigte) Nebentätigkeiten etwa im eigenen Architektur- oder Ingenieurbüro. Der Geschäftsführer des Hochschulverbands, Michael Hartmer, bezeichnet diese Nebenverdienste von Professoren als „indirekten Besoldungsanteil, der den Dienstherrn oftmals erst in die Lage versetzt, ein attraktives Angebot zu unterbreiten“.

HERMANN HORSTKOTTE

Ein Beitrag von:

  • Hermann Horstkotte

    Hermann Horstkotte ist freier Journalist und  lehrte als Privatdozent an der RWTH Aachen. In Bonn arbeitet er als Bildungs- und Wissenschaftsjournalist.

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