Das große Sieb zum Master
Bachelor- und Masterstudiengänge sind wieder in der Diskussion, denn der Übergang zur zweiten Stufe der neuen Studienangebote ist heiß umstritten. Von Bundesland zu Bundesland wird dies verschieden geregelt.
Durch einen andersartigen und früheren Berufsabschluss die katastrophalen Abbrecherquoten im Diplomstudium senken, das ist einer der guten Gründe für die „gestuften Studiengänge“ nach dem internationalen Bachelor-Master-Modell.
Bis heute aber ist die Lizenz zum Weiterlernen auf Masterebene in den Bundesländern unterschiedlich, wenn überhaupt, geregelt. Mal ist die Weiterqualifikation von der guten Examensnote des einzelnen abhängig, so in Baden-Württemberg mal sind die Masterprogramme einer Absolventenquote vorbehalten, so etwa in Niedersachsen mal gilt die (Stolper-)“Stufe“ sogar als glatter Übergang für alle, so beispielsweise an den Technischen Universitäten in Berlin und Darmstadt. „Unsere Bachelor sind alle zum sofortigen Weiterstudium befähigt“, erklärt Hanns Seidler, der Darmstädter Kanzler, gegenüber den VDI nachrichten. „Dies ist auch die einhellige Auffassung im Kreis der TU 9, der führenden technischen Hochschulen hierzulande.“
Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den meisten Hochschulen, hat sich in der Zulassungsfrage jetzt erst festgelegt. Danach dürfen die Universitäten im Landesdurchschnitt bis zu 20 % ihres Lehrangebots für das Master- und Promotionsstudium reservieren, Fachhochschulen 10 % für den zweiten Abschluss.
Das reicht nach Schätzungen von Staatssekretär Hartmut Krebs dafür, dass „weit mehr als 50 %“ aller Erstsemester an Unis und etwa ein Drittel der FH-Anfänger auch den Master machen können. Der regierungsamtliche Erlass fand vor wenigen Tagen ein aufgeregtes Medienecho. Die CDU-Opposition bezeichnete ihn im laufenden Landtagswahlkampf sogar als „Gipfel staatlicher Bevormundung und drastische Einschränkung der Wahlfreiheit junger Menschen“.
Dabei ist freilich übersehen, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) sich bereits im Oktober 2003 einmütig, also über alle Parteigrenzen hinweg, für den Bachelor als „Regelabschluss“ entschieden hat, der „die Mehrzahl der Studierenden“ (erst einmal) in den Beruf führt. Niedersachsen hat diese Vereinbarung im Mai vergangenen Jahres umgesetzt: „Die Kapazität für (direkt anschließende) Master-Studiengänge soll grundsätzlich auf höchstens 50 v.H. der Bachelor-Absolventenzahl bemessen werden.“ Staatssekretär Josef Lange (CDU) weist außerdem darauf hin, dass ein Masterstudiengang in seinem Land wenigstens 25 Teilnehmer haben muss. Die Mindestzahl soll insbesondere eine Hürde für FH-Angebote darstellen.
Im Vergleich dazu erweist sich die nordrhein-westfälische Regelung als denkbar großzügigste Variante des KMK-Stufenplans, weil sie jedem Bachelor-Erstsemester und nicht nur Absolventen den Zugang zum Masterstudium offen hält. „Wir gehen gegen den Erlass nicht auf die Barrikaden“, sagt Volker Ronge vom Sprecherkreis der Universitäts-Rektoren an Rhein und Ruhr. Burkhard Rauhut, Rektor der TH Aachen, beruhigt: „Wir haben jetzt schon durch den Globalhaushalt großen Spielraum, ab nächstem Jahr haben den die anderen Landeshochschulen auch. Und wir haben uns in die Zielvereinbarung mit dem Ministerium keine Quoten hineinschreiben lassen.“ Alles Verhandlungssache, eine Bewährungsprobe für starke Hochschulleiter. HERMANN HORSTKOTTE