„Ausverkauf für ein paar Silberlinge“
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) will künftig über die Prüfungsordnungen bei der Promotion mitbestimmen. Die TU wollen, dass der Doktortitel ihr Alleinstellungsmerkmal bleibt.
Im globalen Wettbewerb erweise sich der deutsche Uni-Standard, erst Master und nicht wie in den USA und anderen Ländern schon Bachelor ins Promotionsstudium aufzunehmen, zunehmend als nachteilig und änderungsbedürftig, um die weltbesten Bewerber anzuziehen.
Jetzt jedoch eine personelle und finanzielle Blutzufuhr durch die MPG mit einem irgendwie gearteten, „mittelbaren oder unmittelbaren“ Mitspracherecht bei Promotionsordnungen zu bezahlen, bedeutet für TU-Sprecher Hippler den „Ausverkauf der deutschen Universitäten für ein paar Silberlinge“ – auch wenn der Mainzer Kollege Krausch betont, „dass innerhalb des Graduate Centers keine Entscheidungen gegen die Universität gefällt werden könne“, sie also Blockiermacht behält.
Das ist Hippler zu wenig und keine ausreichende Gewähr gegen tonangebende außeruniversitäre Partner. Vielmehr will der TU/TH-Frontmann die MPG und andere außeruniversitäre Forschungspartner im Promotionsverfahren wie die Fachhochschulen behandeln: Deren beste Absolventen und Professoren können in persönlichen Einzelfällen als Prüfling oder Mitprüfer zugelassen werden, aber immer nur in Regie der Universitäten.
Das alles so bleibt und ein „Dammbruch“ verhindert wird, fordert auch der Deutsche Hochschulverband, die Gewerkschaft der Uni-Dozenten.
Ein MPG-Mitarbeiter hält ein chinesisches Sprichwort dagegen: Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen. HERMANN HORSTKOTTE