Rechte an Ideen gehören dem Chef
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Es vereinfacht das Rechtsmittelsystem und macht es Firmen leichter, Arbeitnehmererfindungen in Anspruch zu nehmen. Im kommenden Frühjahr könnte es in Kraft treten.
Mit dieser Novelle stärken wir den Patentstandort Deutschland“, ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries überzeugt. Die Anmeldung von Patenten werde vereinfacht, etwaige Gerichtsverfahren im Zuge von Streitigkeiten würden beschleunigt. Die Reform komme der gesamten Wirtschaft zu Gute, die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist. „Ein wirksamer und effizienter Rechtsschutz für Erfindungen hilft, das Innovationspotential unserer Wirtschaft voll auszuschöpfen und Arbeitsplätze zu schaffen.“
Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim Nichtigkeitsverfahren. Darin wird überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.
Künftig muss das Bundespatentgericht als erste Instanz die Streitparteien ausdrücklich auf solche Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. So wissen die Parteien besser, worauf es dem Gericht ankommt. Sie können ihren weiteren Vortrag dann auf das Wesentliche konzentrieren. Durch eine Fristsetzung werden die Gegner und das Gericht überdies vor überraschendem neuen Vortrag geschützt, der bisher in vielen Fällen erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde. Das hatte häufig zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.
Auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll künftig schneller ablaufen. Angestrebt ist eine Halbierung der Verfahrensdauer von derzeit mehr als vier Jahren. Bisher muss im Berufungsverfahren regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden, was sehr zeitaufwändig ist. Nach der Reform soll das nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Nach dem noch geltenden Verfahrensrecht eröffnet die Berufung in Patentnichtigkeitsverfahren eine vollständige neue Instanz das heißt der gesamte Stoff der ersten Instanz muss erneut verhandelt werden. Künftig soll sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen – so wie es sich in der Zivilprozessordnung bewährt hat. Patentinhaber, Konkurrenten und Öffentlichkeit erhalten damit schneller Klarheit, ob die patentierte Erfindung geschützt ist oder nicht.
Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 % aller patentierten Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht. Zielsetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ist es, die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren. „Bisher muss der Arbeitgeber binnen vier Monaten nach der Erfindungsmeldung die Inanspruchnahme der Erfindung formal erklären“, weiß Joachim Feldges, Partner der auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Kanzlei Howrey in München. „Sonst kann der Mitarbeiter über die Erfindung frei verfügen.“ Jetzt solle statt dessen eine „Inanspruchnahmefiktion“ gelten. „Demnach gehören die Rechte an der Arbeitnehmer-Erfindung automatisch dem Arbeitgeber – es sei denn, er gibt die Erfindung innerhalb von vier Monaten frei.“ Damit könnten Problemfälle, die in der Praxis bisher häufig vorkämen, vermieden werden. „Nicht selten nutzen mittelständische Arbeitgeber die Erfindungen ihrer Mitarbeiter, ohne sie förmlich in Anspruch genommen zu haben. Das führt spätestens dann zu Problemen, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen im Streit verlässt. Dieser Erfinder kann dann die Übertragung der vom Arbeitgeber angemeldeten Patente verlangen und die Nutzung untersagen – was für das Unternehmen dramatische Folgen haben kann.“
Natürlich erhält der Arbeitgeber für seine Erfindung eine Vergütung. Über deren häufig strittige Höhe und Fälligkeit enthält der Gesetzentwurf aber keine neuen Regelungen. sta
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