Arbeitsrecht 13.08.1999, 17:22 Uhr

Niederlage für die IG Metall

Tarifverhandlungen bestimmen auch über die Arbeitslosen, so der Arbeitsrechtler Bernd Rüthers zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Rüthers mahnt eine Reform der Tarifpolitik an.

VDI nachrichten: Herr Professor Rüthers, wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lohnabstandsgebot bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen?
Rüthers: Das ist eine Niederlage der IG Metall, die auch im ABM-Bereich, also außerhalb marktwirtschaftlicher Arbeitsverhältnisse, Hochlöhne zu regeln beansprucht. Doch die Entscheidung bleibt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts..
VDI nachrichten: Inwiefern?
Rüthers: Die Verfassungsrichter haben dem Gesetzgeber immer schon das Recht zugestanden, die Einzelheiten der Tarifautonomie nach den sich wandelnden realen Verhältnissen aus- und umzugestalten. Erhalten bleiben muß ein staatsfreies, funktionsfähiges Tarifsystem. Die Tarifautonomie ist ein Element der marktwirtschaftlichen Ordnung.
VDI nachrichten: Glauben Sie, daß dieses Urteil Folgen haben wird für Tarifverhandlungen auf dem ersten Arbeitsmarkt?
Rüthers: Nicht unmittelbar für „normnale“ Tarifrunden in den privatwirtschaftlich organisierten Branchen. Dieses Urteil besagt nur,daß dort, wo es, keine Marktwirtschaft gibt, wie bei den ABM, auch die Tarifautonomie nur eingeschränkt geeignet ist, volkswirtschaftlich sinnvolle Entgeltregelungen zu bewirken. Deshalb kann der Staat hier Lohnabstandsgebote festlegen. Er greift damit nicht unzulässig in die Tarifautonomie ein. Er legt vielmehr für einen Sonderbereich staatlich finanzierter Arbeitsplätze Rahmenbedingungen fest, damit die Tarifparteien dieses Instrument nicht zum Nachteil der Steuerzahler mißbrauchen können.
VDI nachrichten: Könnte dieses Urteil zum Einfallstor für Kombilöhne werden?
Rüthers: Es wäre nicht ohne Risiko, wenn der Staat für Arbeitslose einen Teil des Lohns übernähme. Die Unternehmen könnten dann verleitet werden, den Teil des Lohns, den sie zahlen, so gering wie möglich zu halten. Das Risiko von Mitnahmeffekten bei Kombilöhnen wird meines Erachtens oft unterschätzt.
VDI nachrichten: Die Verfassungsrichter haben die Bedeutung von Erwerbsarbeit besonders für Langzeitarbeitslose hervorgehoben. Aus welchem Grund?
Rüthers: Das höchste deutsche Gericht hat an etwas erinnert, was oft vergessen wird: Daran, daß die Arbeitslosen mit am Tisch sitzen, wenn die Tarifparteien über Löhne verhandeln. Nur haben die Arbeitslosen keine Lobby, Tarifverhandlungen schützen die glücklichen Arbeitsplatzbesitzer und schließen die aus, die keinen Job haben. Auf diesen Punkt haben die Verfassungsrichter jetzt zum ersten Mal hingewiesen.
VDI nachrichten: Wie könnte durch Tarifverhandlungen mehr Beschäftigung erleichtert werden?
Rüthers: Durch mehr Differenzierung und durch Wahlmöglichkeiten der tarifgebundenen Unternehmen und Belegschaften. Die Tarifparteien haben sich gegen den Sinn der regional und ertragsorientierten Tarifautonomie an „Bundeseinheitstarife“ mit großer Regelungsdichte gewöhnt. Das ist wegen der völlig veränderten international geprägten Wettbewerbslage in allen Branchen ökonomisch wie gesellschaftspolitisch sittenwidrig.. Gleichwohl will die IG Metall weiterhin den „Bundeseinheitstarif“für Teilbranchen und Regionen mit völlig unterschiedlichen Regelungsbedürfnissen. Das führt zur Verbandsflucht der Mitglieder beider Seiten.
VDI nachrichten: Wie sollte eine Differenzierung aussehen?
Rüthers: Die Unternehmen brauchen tarifliche Regelungen, die Rahmenbedingungen festlegen, mit Unterschieden nach Erfolg, Größe und Region. Heute gilt zum Beispiel der Metalltarifvertrag für so unterschiedliche Branchen wie Maschinenbau, High-Tech-Unternehmen oder Schraubendreher. Außerdem muß der Tarifvertrag in bestimmten Ausnahmelagen auch unterschritten werden können. Das Günstigkeitsprinzip schließt keine unbeschränkte Vormundschaftsbefugnis der Tarifparteien über ihre Mitglieder ein.
VDI nachrichten: Aber das wurde vom Bundesarbeitsgericht im Frühjahr untersagt.
Rüthers: Dieses Urteil halte ich für sehr unglücklich. Wenn sich Belegschaft und Betriebsrat in der Mehrheit mit der Unternehmensleitung einig sind, bestimmte tarifliche Leistungen zu unterschreiten, dann darf ein Tarifvertrag die Betriebsparteien nicht bevormunden.
VDI nachrichten: Sind gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge verfassungskonform?
Rüthers: Gesetzliche Öffnungsklauseln wären unter den vorher angedeuteten Umständen zulässig. Sie sind jedoch aus politischen Gründen, dem Gesetzgeber fehlt der Regelungswille, wenig wahrscheinlich.
VDI nachrichten: Herr Professor Rüthers, warum ist es so schwer, Bewegung in die Tarifpolitik zu bringen?
Rüthers: Beide Parteien, Arbeitgeber wie Gewerkschaften, organisieren nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sie organisieren auch die Machtposition ihrer Verbände. Arbeitskämpfe werden nicht nur wegen sozialer Fragen geführt, sondern auch zur Profilierung der Führungspersönlichkeiten – auf beiden Seiten. Das Machtkalkül beider Seiten steht einer Reform der überholten Droh- und Kampfrituale entgegen. Arbeitskämpfe richten sich in dieser Situation objektiv nicht gegen den Tarifgegner, sondern gegen die 4 Mio. Arbeitslosen.
HARTMUT STEIGER
Rüthers: Das Machtkalkül der Verbände schadet den Arbeitslosen.

Ein Beitrag von:

  • Hartmut Steiger

    Redakteur VDI nachrichten. Fachthemen: Aus- und Weiterbildung, Studium, Beruf.

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