Heiko Mell 02.01.2016, 04:07 Uhr

Arbeitszeugnis: „Gegenseitiges Einvernehmen“ heißt „gefeuert“

Frage: Ich bin Mechatronikingenieur und nunmehr seit fast einem Jahr ohne Job. Kürzlich habe ich meine 87. Bewerbung geschrieben: Bisher gab es in dieser Sache bis auf ein paar wenige Vorstellungsgespräche nur Misserfolge. Das drückt natürlich auf die Motivation und ist sehr unbefriedigend.
Die Beendigung meines letzten Arbeitsverhältnisses erfolgte tatsächlich aus betriebsbedingten Gründen nach 3-monatiger Kurzarbeit und anschließender Auflösung der Abteilung. In meinem abschließenden Arbeitszeugnis von dieser Firma ist nur die Rede von der „Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen“. Das spricht wohl eher gegen mich.

Eine Formulierung bezüglich der tatsächlichen Gründe für die Beendigung meines letzten Arbeitsverhältnisses habe ich bisher noch in keinem Bewerbungsanschreiben verwendet. Ist es mit dem Hintergrund des „gegenseitigen Einvernehmens“ vorteilhaft für mich, einen solchen Passus in künftige Bewerbungsanschreiben aufzunehmen? Ich möchte nämlich meine Chancen doch etwas verbessern. Ich will wieder einen Job haben!

Wenn es noch weitere Verbesserungs- und Formulierungsvorschläge gibt, bin ich dankbar. Mein aktueller Lebenslauf ist bei Ihnen unter ingenieurkarriere.de und bei der Arbeitsagentur hinterlegt, falls es dafür auch noch Anmerkungen gibt.

Antwort:

Ich fürchte, einige treue Stammleser bekommen gleich wieder Gelegenheit, meine unendliche Geduld zu bewundern. Also dann:Von Ihnen weiß ich, wie Sie heißen und wo Sie wohnen. Sonst habe ich nur noch Ihre Fragen. Aber an die kompletten Unterlagen ist ja dranzukommen: Meine Sekretärin könnte durchaus auf der Basis Ihrer Anschrift herausfinden, welche Arbeitsagentur für Sie zuständig ist. Und die Telefonnummer. Rufe ich eben mal den Leiter dort an. Der ist erst in einem Meeting, dann auf einem Seminar oder im Urlaub. Wenn ich ihn schließlich dranhabe am Telefon, sage ich ihm, dass ich die kompletten Bewerbungsunterlagen von Max Müller, C-Stadt, brauche, um in der Zeitung darüber zu schreiben. Wenn sich der Leiter wieder beruhigt hat, bin ich um eine Niederlage erfahrener, kann endlich „Datenschutz“ ohne zu stottern buchstabieren – und wende mich dem nächsten Problem zu:

Ihre Unterlagen liegen also auch bei ingenieurkarriere.de, in der Datenbank der VDI nachrichten. Ich bin, wie über jedem meiner Beiträge steht, ein fremder Autor in dieser Zeitung, der als Gast diese Serie gestaltet. Ich habe keine Zugriffsberechtigung zur Bewerberdatenbank der VDI nachrichten – und wenn ich sie hätte, wäre es ziemlich schwierig, an Ihre Unterlagen dranzukommen, weil diese Datenbank zwar alle möglichen Sortier- und Suchbegriffe kennt, aber der Name gehört nicht dazu. Hier suchen Firmen nach Ingenieuren mit bestimmten Qualifikationsmerkmalen, aber sie suchen nie nach Namen.

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Soviel dazu, aber das ist erst der Anfang. Viel wichtiger ist das Prinzip: Wenn man von einem anderen Menschen etwas will (wie Sie von mir), dann sagt man ihm nicht: „Da und dort kannst du dir notwendige Details besorgen“ – man legt dieselben hingegen gleich bei. Das ist auch eine Stilfrage!

Zum Zeugnis: So richtig Negatives darf in Zeugnissen auch dann nicht stehen, wenn es denn stimmte. Also behilft man sich mit der „Nuancierung des Positiven“. Wenn dem Mitarbeiter aus in dessen Person liegenden Gründen (faul, aufmüpfig, Fehler machend, Ärger bereitend) gekündigt wird, müsste eigentlich im Zeugnis stehen: „Wir haben ihn gefeuert.“ Das macht man aber nicht, eingebürgert hat sich dafür die beschönigende Formulierung mit der Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen (glatt gelogen).

Es gilt der Umkehrschluss: Steht diese Art der Beendigung im Zeugnis, darf man als Leser schließen: Er wurde gefeuert (warum auch immer, aber es ist nicht unüblich, vorsichtshalber das Schlimmste anzunehmen).

Um es an der Stelle noch einmal ganz klar zu sagen: Es ist für einen Angestellten nicht eben vorteilhaft, gekündigt zu werden, bei in der Person liegenden Gründen ist es sogar eine extreme Belastung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Wenn es also sachlich-entlastende Gründe für die Trennung vom Angestellten gibt, schreibt man die im Normalfall ins Zeugnis – und hilft seinem (ehemaligen) Mitarbeiter damit, leichter einen neuen Job zu finden. Die Schließung der ganzen Abteilung (aus strukturellen oder auch wirtschaftlichen Beweggründen) ist in dem Zusammenhang ein wunderbares, den Mitarbeiter fast vollständig entlastendes Argument. Selbst die etwas nichtssagenden, etwas abgegriffenen „betrieblichen Gründe“ sind besser als nur das „gegenseitige Einvernehmen“.

Bleibt Frage 1: Warum steht das nicht im Zeugnis? Daran anschießend folgt Frage 2:

Warum haben Sie nicht am Tage der Aushändigung dieses Dokumentes um eine entsprechende Änderung nachgesucht?

Ihre Idee, weiterhin ein recht kritisches Zeugnis einzureichen und im Anschreiben quasi das Gegenteil zu behaupten, ist nicht so toll, darauf reagieren Bewerbungsempfänger negativ.

Da Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nicht beigefügt haben, kann ich nicht sagen, ob Sie in den Augen der Empfänger noch andere Probleme mitbringen, die zu den vielen Absagen geführt haben. Aber eine Bitte um Formulierungsänderung in jenem Zeugnis lohnt sich noch heute, sofern das Klima nicht hoffnungslos vergiftet ist.

Nicht als konkretes Muster für Ihren Fall, sondern als Beispiel einer im seltenen Idealfall zu lesenden Maximallösung, aus der Sie immerhin sehen können, was in der Praxis in Zeugnissen alles gemacht wird:

„Leider zwingen uns wirtschaftliche Gegebenheiten zu umfassenden strukturellen und personellen Einschnitten. In dem Zusammenhang wird auch die Abteilung aufgelöst, in der Herr X tätig ist. Damit endet das Arbeitsverhältnis mit Herrn X zum … … Wir bedauern diesen Schritt außerordentlich, verlieren wir doch mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter. Wir betonen ausdrücklich, dass die Gründe für diesen Schritt weder in den Leistungen, noch in der Person von Herrn X liegen, den wir unter anderen Umständen gerne weiter beschäftigt hätten. Für seine Zukunft begleiten ihn unsere besten Wünsche.“

Das aber setzt ein sehr gutes Verhältnis zum Chef und zum ganzen Apparat des Arbeitgebers, exzellente Leistungen und eine gehörige Portion guten Willens aufseiten des Unternehmens voraus. Aber es gibt so etwas.

Kurzantwort:

So wie „ausreichende Leistungen“ im Zeugnis bedeuten, dass sie keinesfalls ausgereicht haben, so bedeutet eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses „im gegenseitigen Einvernehmen“, dass real eine arbeitgeberseitige Entlassung vorlag. Jede Trennung, die nicht „auf eigenen Wunsch“ des Arbeitnehmers zurückgeht, ist potenziell verdächtig. Entlastende Zusatzformulierungen sind möglich und dann durchaus hilfreich.

Frage-Nr.: 2420
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 30
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2010-07-29

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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