Heiko Mell 25.05.2018, 11:15 Uhr

Was kann ich machen, wenn das angeforderte Arbeitszeugnis zu spät oder gar nicht kommt?

Ich arbeite seit gut sechs Jahren bei einer Firma, in der ich zuvor auch meine Ausbildung gemacht hatte. Während dieser Zeit habe ich zudem ein Bachelor- und (fast) ein Master-Studium abgeschlossen. Meine Master-Thesis schreibe ich gerade in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen, bin aber in Teilzeit immer noch bei dem ersten Unternehmen angestellt.

Kurz vor Ende des Bachelor-Studiums, also vor etwa 2,5 Jahren, hatte ich ein Arbeitszeugnis beantragt, mir wurde auch mehrfach versprochen, dass ich eines erhalten werde. Ich habe dann mehrere Monate lang aktiv nachgefragt, bekam aber kein solches Dokument.

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Nach Beginn des Master-Studiums hatte ich das Problem aus den Augen verloren. Vor gut einem Jahr habe ich wieder mit der Nachfrage begonnen und wurde erneut vertröstet. Einige Monate später erhielt ich dann ein vorläufiges Exemplar, welches mein Gruppenleiter und ich sowie ein externer Dienstleister gegengelesen und korrigiert haben. Die Korrektur ging zwei Wochen nach dem Eingang bei mir wieder zurück an die Personalabteilung. Auf den neuen Entwurf warte ich heute noch, der letzte Kontakt in dieser Angelegenheit ist schon fast wieder ein Jahr her. Erfahren habe ich nur, dass mein Anliegen wegen laufender Umstrukturierung an letzter Stelle steht.

Antwort/1

Sie gehen etwas zurückhaltend mit den Fakten um, manches muss man sich „zusammenreimen“: So richtig erfährt man z. B. nicht, ob Sie nun von Anfang an „hauptberuflich“ (in Vollzeit) studiert haben oder ob die Teilzeittätigkeit sich nur auf die Zeit bezieht, in der Sie die Master-Thesis bei einem fremden Unternehmen erstellen.

Da Sie schreiben, Sie seien „seit sechs Jahren“ dort beschäftigt, besteht von Anfang an ein fortlaufendes Arbeitsverhältnis, das auch jetzt noch ungekündigt ist. Es mag lediglich während dieser Zeit einen Wechsel von Voll- auf Teilzeittätigkeit gegeben haben. Wenn das so ist, dann haben Sie eines jener von Arbeitgebern oft wenig geliebten Zwischenzeugnisse angefordert, auf das Sie noch dazu vermutlich keinen Anspruch haben. Sie können allerdings darum bitten.

Leider erfahren wir auch nicht, welcher Art die von Ihnen geforderten Korrekturen am ersten Entwurf waren. Geht es um Daten und Fakten, wird sich kein vernünftiger Arbeitgeber einem Wunsch nach Korrektur verschließen. Geht es jedoch um Beurteilungsdetails, sieht die Sache schon schwieriger aus.

Ich gehe einmal davon aus, dass man bei einer Beendigung Ihres Anstellungsverhältnisses Ihren berechtigten Wunsch nach einem Endzeugnis trotz Überlastung durch andere Probleme erfüllt hätte, so wie man Ihnen ja auch dennoch Ihr monatliches Gehalt überweist. Aber Ihre Anforderung eines Zwischenzeugnisses, das immer komplizierter zu erstellen ist als ein Enddokument (weil der Mitarbeiter nach Aushändigung noch dort angestellt ist und z. B. aus manchen Formulierungen Forderungen ableiten könnte), hat man nicht mit „Priorität eins“ behandelt.

Vielleicht waren Ihre Korrekturvorschläge so zahlreich und wurden zusätzlich als Kritik an der Arbeit der Personalleute empfunden, dass man Ihr Anliegen schlicht ans untere Ende des dort schon liegenden „Stapels“ mit der Aufschrift „noch zu erledigen“ geschoben hat. Das wäre nicht unbedingt korrekt, aber „menschlich verständlich“.

Frage/2

Jetzt ist es so, dass ich nach der Master-Thesis das Unternehmen verlassen möchte (unter anderem wegen des Unmuts bezüglich der Personalpolitik – das oben genannte Beispiel ist nur ein kleiner Aspekt).

Antwort/2

Ich eröffne schnell einmal einen „Nebenkriegs-Schauplatz“: „Wegen Unmuts bezüglich der Personalpolitik“ – das ist ein ziemlich warmes Eisen. Natürlich haben Sie das Recht zu diesbezüglicher Kritik, vielleicht liegen Sie damit auch absolut richtig.

Aber mit Sicherheit (!) hat der Arbeitgeber, vertreten durch welche Person im Management auch immer, diese Ihre Negativhaltung gegenüber Ihrem „zahlenden Kunden“ (Sie verkaufen auf dem Arbeitsmarkt Ihre Arbeitskraft an den Arbeitgeber, der Verkaufspreis ist das Gehalt) gespürt.

Zahlende Kunden reagieren sehr gereizt, wenn dienstleistende Lieferanten ihnen gegenüber Unmut durchscheinen lassen.

Ich kann nicht wissen, ob das mit der Zurückhaltung gegenüber Ihrem Wunsch nach einem Zwischenzeugnis zusammenhängt, aber möglich wäre auch das.

Und: Sie haben nicht die geringste Garantie dafür, dass Ihr nächster Arbeitgeber etwa weniger Ihren Unmut verdient. Nicht ohne Grund gibt es das alte Sprichwort, man könne leicht „vom Regen in die Traufe“ kommen – es besteht immer die Möglichkeit einer noch schlimmeren Konstellation.

Kurz gesagt: Ihr Unmut könnte auch an Ihren Erwartungen und damit Maßstäben liegen. Wäre das so, müssten Sie diese eventuell einer Revision unterziehen.

Frage/3

Ich weiß nicht, wie ich nun im Hinblick auf den anstehenden Bewerbungsprozess mit dem Problem „Arbeitszeugnis“ umgehen soll. Ich habe mehrfach daran erinnert, mein Gruppenleiter ebenfalls, aber es passiert einfach gar nichts. Theoretisch wäre da noch der juristische Weg, aber diesen will ich erst gehen, wenn ich einen neuen Job habe (Wie gesagt: ich sehe im Augenblick dafür eigentlich keinen Ansatz, auch rate ich generell eher von Klagen gegen den eigenen Arbeitgeber ab; H. Mell).

Was mir aber am meisten Probleme bereitet, ist die Frage, wie ich diese Situation bei potenziellen neuen Arbeitgebern korrekt darstellen soll. Ich kann ja schlecht über meinen bisherigen Arbeitgeber herziehen und sagen, dass der es in 2,5 Jahren nicht geschafft hat, ein solches Dokument auszustellen.

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass ich über Dritte einen Kontakt zu einem Unternehmen bekommen habe, bei dem ich gern arbeiten würde und das viele interessante Stellenangebote ausschreibt. Dort möchte ich mich kurzfristig bewerben und jetzt habe ich etwas Angst, dass man dort nach einem Zeugnis fragt (was vollkommen legitim wäre), ich aber keines vorweisen kann. Wie geht man am geschicktesten vor? Was kann ich tun? Wäre der juristische Weg doch langsam der sinnvollere?

Antwort/3

Ihre Angst ist, so scheint es mir, absolut unbegründet. Sie befinden sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und bewerben sich. Der Bewerbungsempfänger darf nach einem (Zwischen-)Zeugnis fragen – Sie aber brauchen keines zu haben. Das ist in solchen Fällen durchaus üblich und wird letztlich auf dem „Markt für Arbeit“ auch allgemein akzeptiert.

Schön, Sie dürfen hoffen, Sie hätten ein sehr gutes Urteil Ihres heutigen Arbeitgebers verdient und man hätte Ihnen das auch schriftlich bestätigt, was wiederum Ihre Stellung als Bewerber gestützt hätte. Aber eine direkte Katastrophe ist das alles noch nicht! Sagen Sie dort im eventuellen Vorstellungsgespräch, Sie hätten jetzt (nicht vor 2,5 Jahren) schon nach einem solchen Dokument gefragt, aber man hätte Ihnen bedeutet, wegen einer laufenden Umstrukturierung bäte man um Verständnis, dass man nicht kurzfristig helfen könne. Aber nach dem Ausscheiden dort bekämen Sie natürlich ein Endzeugnis – und Sie seien ganz sicher, dass dieses sehr positiv ausfiele, denn Ihr Vorgesetzter hätte sich mehrfach in dieser Richtung geäußert.

Richten Sie sich aber auf die Frage ein, warum Sie denn nun den heutigen Arbeitgeber verlassen möchten – in Ihrer Antwort sollte es um sachlich/fachliche Aspekte gehen, nicht um „Unmut bezüglich der Personalpolitik“. Denn da Sie ja jetzt als Master erst einmal wieder Berufseinsteiger sein würden, könnten Sie diese Politik auch kaum bereits richtig beurteilen.

Service für Querleser

Viele Unternehmen scheuen den Aufwand und die Probleme, die mit Zwischenzeugnissen verbunden sind und reagieren auf Anforderungen „zurückhaltend“.

Wer sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, muss keineswegs ein Zwischenzeugnis haben. Ein Endzeugnis jedoch ist bei späteren Bewerbungen (nach dem letzten Arbeitstag beim alten Arbeitgeber) zwingend erforderlich.

Frage-Nr.: 2.949
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 21
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2018-05-25

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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