02.01.2016, 07:18 Uhr

Was ist ein Gruppenvorstellungsgespräch?

1. Ich habe eine Einladung zu einem „Gruppenvorstellungsgespräch“ bekommen. Was will die suchende Firma damit erfahren? 2. Ich stehe in Arbeit, der Termin ist während der Arbeitszeit. Ist es unhöflich, einen späteren Termin zu erfragen?

Antwort:

Zu 1: Die klassische Form des Vorstellungskontaktes ist ein Einzelgespräch. Die Begriffe „Einzel-“ und „Gruppen-“ beziehen sich stets auf die Bewerberseite. Wieviele Arbeitgebervertreter anwesend sind, ist unerheblich.Das Einzelgespräch stellt den jeweiligen Bewerber in den Mittelpunkt des Interesses – und kommt seinem Diskretionsinteresse entgegen. Wer will sich schon vor anderen profilieren müssen oder sogar blamieren.Beim „Gruppenvorstellungsgespräch“ werden mehrere Bewerber gleichzeitig (als Gruppe) in einem Raum informiert, abgefragt, getestet etc. Ein typisches Beispiel ist das Assessment-Center. So kann der Bewerber sofort mit anderen verglichen werden, und man sieht, wie er sich in der Gruppe verhält. Das ist nur zu verantworten, wenn völlig klar ist, dass alle eingeladenen Bewerber kein besonderes Diskretionsinteresse (mehr) haben. Typische Vertreter dieses Bewerbertyps wären Berufseinsteiger, Arbeitslose, Rentner.Um es ganz klar zu sagen: Die Einladung eines Bewerbers, der in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, zu einem Gruppengespräch, bei dem er „fremde Menschen“ trifft, die eventuell aus seinem Unternehmensverbund kommen oder sonstige Verbindungen zu seinem Arbeitgeber haben oder dort auch nur den Namen seines Arbeitgebers erfahren könnten, ist nach meiner Auffassung nicht zu verantworten. Selbst wenn man ohne Namensnennung dort auftritt, sind Diskretionsrisiken denkbar. Ich würde die Teilnahme ablehnen, wenn ich mich aus ungekündigter Position bewürbe.Zu 2: Da gerade an einem Gruppengespräch nicht nur mehrere Arbeitgebervertreter, sondern auch mehrere Bewerber teilnehmen, werden Sie wohl keine Terminverschiebung erreichen können.Viel wichtiger aber ist mir dieser Hinweis: Wer sich bewirbt, will etwas erreichen, z. B. seinen Status oder auch nur sein Einkommen verbessern. Dass er zum Zeitpunkt der Bewerbung in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht, ist der Normalfall, das trifft auch auf die meisten Mitbewerber zu.Auch dass Vorstellungsgespräche während der normalen Arbeitszeit stattfinden, ist absoluter Standard.Der Bewerber, der etwas erreichen will mit seinen Bemühungen, muss auch bereit sein, dafür etwas zu investieren, z. B. einen halben oder ganzen Urlaubstag. Die Hälfte oder ein Viertel des jeweiligen Jahresurlaubs dafür aufzuwenden, ist durchaus zumutbar.Ich habe weit über 15.000 Vorstellungsgespräche (meine Firma entsprechend mehr) mit Bewerbern geführt. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Omas dafür „gestorben“, Verwandte „erkrankt“ oder Dienstreisen geschickt verlegt wurden, damit diese Termine möglich werden konnten. Das ist nun einmal so – es ist eine der moralischen Schwachstellen unseres Systems. Zu denen auch gehört, dass man als Bewerber Loyalität zu demonstrieren hat – aber sich hinter dem Rücken seines heutigen Arbeitgebers beim nächsten bewirbt.

Kurzantwort:

Frage-Nr.: 2573
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 33
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2012-08-15

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Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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