Gilt Wettbewerbsklausel trotz Kündigung?
Gilt eine bestehende Wettbewerbsklausel trotz arbeitgeberseitiger Kündigung weiter?
Antwort:
Das ist eine reine Rechtsfrage, die ich weder beantworten darf (dies ist Deutschland!), noch kann. Aber eine Einschätzung will ich riskieren:
Von der Logik her müsste die Klausel weiter gelten, denn der Vertragszweck, das Abfließen von Betriebsgeheimnissen an die Konkurrenz zu verhindern, wird von der Kündigung nicht berührt. Fragen Sie in solchen Fällen lieber einen Anwalt.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 2042
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 31
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2006-07-28