Heiko Mell 01.01.2016, 09:08 Uhr

AT oder nicht AT?

Ich stehe nach Konstruktions-, Projekt- und Vertriebsingenieurtätigkeit nun als Projektleiter vor der Entscheidung für einen AT- (außertariflichen) Vertrag. Entscheidend für meine Euphorie ist für mich das Vertrauen meines Arbeitgebers, aber auch die Belohnung meines überdurchschnittlichen Engagements.

Bezüglich der Ausgestaltung des Vertrages möchte ich vorbereitet sein und stelle mir und Ihnen folgende Fragen:(Anmerkung d. Autors: Hier folgen diverse Überlegungen, bei denen es um finanzielle Vor- und Nachteile des Tarif- und des AT-Vertrages geht.)

Zusatzfrage: Kann man den AT-Status als Ernennung zum leitenden Angestellten sehen oder wird dieser „Titel“ deutlich und extra verliehen?

Antwort:

Letzteres zuerst: Beide Aspekte haben nichts miteinander zu tun. Zwar werden leitende Angestellte praktisch stets einen AT-Vertrag haben, aber nur ein kleiner Prozentsatz der AT-Mitarbeiter ist LA.Letzteres ist ein Status, der sehr komplex ist und recht schwer zu definieren. Am ehesten kommt man noch zu einem Resultat, wenn man „leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes“ sagt und in diesem Gesetz nachschlägt. Eine allgemeingültige, stets geltende gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht.

Die Geschichte mit dem AT-Vertrag ist einfacher und schwieriger zugleich:

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Fachexperte für die Straßenverwaltung (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Firmengruppe Max Bögl-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Elektrotechnik für Magnetbahnen Firmengruppe Max Bögl
Sengenthal bei Neumarkt in der Oberpfalz Zum Job 
Städtisches Klinikum Dresden-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Bau Städtisches Klinikum Dresden
Dresden Zum Job 
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden-Firmenlogo
Professur (W2) Verfahren der Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Stadt Kehl-Firmenlogo
Ingenieur*in (m/w/d) Geschäftsbereichsleitung Abwasser Stadt Kehl
Technische Universität Berlin-Firmenlogo
Bibliotheksreferendar*in (d/m/w) - Beamtin*Beamter auf Widerruf - Anwärterbezüge Eingangsamt BesGr. A13 Technische Universität Berlin
ANDRITZ Küsters GmbH-Firmenlogo
Inbetriebnahme-Ingenieur (m/w/d) ANDRITZ Küsters GmbH
Krefeld Zum Job 
P+R Betriebsgesellschaft mbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekt P+R-Parkhäuser (w/m/d) P+R Betriebsgesellschaft mbH
Hamburg Zum Job 
WEMAG Netz GmbH-Firmenlogo
Prozessorganisator Grundzuständiger Messstellenbetrieb (m/w/d) WEMAG Netz GmbH
Schwerin Zum Job 
Menlo Systems GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Techniker (m/w/d) für die Produktion von Frequenzkämmen Menlo Systems GmbH
Planegg Zum Job 
Aerologic GmbH-Firmenlogo
Engineer Aircraft Reliability & Maintenance Program (m/f/x) Aerologic GmbH
Leipzig/Halle Airport Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Consultant Digital Transformation (m/w/d) Schwerpunkte IT, Industrie und Engineering THOST Projektmanagement GmbH
Freiburg im Breisgau, Mannheim, München, Stuttgart Zum Job 
Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Ingenieur für Funktionale Sicherheit (m/w/d) Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG
Abensberg bei Regensburg Zum Job 
Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH-Firmenlogo
Vertriebsingenieur (m/w/d) Bereich Spektrometer und Mikroskopie Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH
Herrsching am Ammersee Zum Job 
Brüninghoff GmbH & Co.KG-Firmenlogo
Ingenieurin (m/w/divers) als Führungskraft für Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Brüninghoff GmbH & Co.KG
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Junior Recruiter (m/f/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Rhein-Sieg Netz GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Strategische Netzplanung Rhein-Sieg Netz GmbH
Siegburg Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Manager (m/w/d) Export/Zoll & Auftragsabwicklung Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
.Net Software Developer (Munich or Kyiv) (f/m/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching, Kiew (Ukraine) Zum Job 
EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG-Firmenlogo
Produktmanager für elektronmechanische Produkte (m/w/d) EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG
Wuppertal Zum Job 

1. Der AT-Vertrag ist ein Schritt auf dem Weg nach oben. Irgendwann wird er fällig. Insofern wird er als Auszeichnung gesehen, die man irgendwann bekommen haben muss, wenn man weiter aufsteigen will. Die allgemein gültigen Flächentarife enden alle irgendwo – danach geht es ohnehin nur über AT-Vertrag weiter.

Und: Bei Bewerbungen um höhere Führungspositionen wird man unglaubwürdig, wenn man „noch im Tarif“ steckt. Ein Bemühen um eine Vorstands-/GF-Position wäre auf dieser Basis unmöglich. Auch beim Bemühen um Bereichs-/Hauptabteilungsleiterpositionen wird als Ist-Zustand ein AT-Vertrag als selbstverständliches „Statussymbol“ erwartet. Der Abteilungsleiter ist ein Grenzfall, hierhin sind Sprünge aus der höchsten Tarifstufe immerhin denkbar.

Für den jungen, ambitionierten Aufsteiger gilt daher pauschal: rein in den AT-Vertrag.

 

2. Es ist nicht so, dass generell jeder AT-Vertrag (in dessen Gestaltung die Firmen frei sind) in jedem einzelnen Aspekt „besser“ (für den Angestellten) ist als ein Vertrag nach Tarif. Er ist anders – und eben ein Schritt in die Zukunft für den Mitarbeiter. Nur das direkte Jahresgehalt sollte beim AT-Einstieg schon eine Erhöhung erkennen lassen, sonst lohnt es sich nicht.

Aber es ist absolut möglich, dass ein Betroffener jedes Vertragsdetail nachrechnet – und zu dem Schluss kommt, dass er sich in manschen Einzelheiten sogar verschlechtert. Ein typisches Beispiel ist die Bezahlung von Überstunden. Wer viele davon regelmäßig aufzuweisen hat, kann durchaus finanzielle Nachteile errechnen, wenn er auf die eher pauschale Abrechnungsmethode des AT-Vertrages umsteigt (aber in einzelnen Aspekten könnten sogar Vorstandsmitglieder Nachteile gegenüber Tarifangestellten haben).

Arbeitgeber pflegen kritisch oder sogar mit Unverständnis zu reagieren, wenn ein junger Hoffnungsträger nicht freudig die Auszeichnung annimmt, einen AT-Vertrag zu bekommen, womit er zum internen Nachwuchskreis für künftige Führungskräfte (so ähnlich sieht man es meist) gehört – und statt dessen kleinlich nachrechnet, wo er sich durch diesen Schritt eventuell verschlechtern würde.

 

3. Nicht verschwiegen werden darf, dass Arbeitgeber in Einzelfällen auch schon einmal bewusst den AT-Vertrag offerieren, um tarifliche Leistungen einzusparen (z. B. Überstundenbezahlung). Natürlich wird man das nie zugeben. Auch hier gilt: Wer ablehnt, schadet leicht seiner Karriere.

Kurzantwort:

Wer aufsteigen will, muss irgendwann die „Geborgenheit“ des vertrauten tarifgebundenen Arbeitsvertrages verlassen und den AT-Status erreichen. Letzteres wiegt generell mehr als eventuell vorübergehende materielle Nachteile, die in Einzelfällen durchaus möglich sind.

Frage-Nr.: 1570
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 11
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2001-03-16

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.