Erklärungsbedarf
Antwort:
Standard zu sein, ist ein bisschen in Verruf gekommen. Es klingt auf jeden Fall nicht besonders aufregend. Aber es hat auch einen Vorteil, der Norm oder dem Durchschnitt zu entsprechen. Man muss keine Erklärungen abgeben – was Standard ist, versteht der Adressat auch so. Wobei der Umkehrschluss gilt: Was abweicht, bedarf der Erklärung. Fehlt dieselbe, geht das zu Lasten des Anbieters.
Stellen Sie sich vor, Sie „besichtigen“ im Internet einen abgebildeten Gebrauchtwagen. Und er hat nur drei Räder, wo doch erkennbar vier sein sollten, das vierte Achsende ruht auf Ziegelsteinen. Normal für diese Situation ist das nicht – der Verkäufer ist gut beraten, ungebeten diese Ausnahme-Gegebenheit zu erklären. Sonst riskiert er, dass Sie nicht kaufen – und Ihre negative Entscheidung treffen, ohne überhaupt Fragen zu stellen. „Gäbe es eine vernünftige Erklärung, hätte der Verkäufer sie ungefragt gegeben. Hat er aber nicht – also gibt es keine“, werden Sie denken.Und nun „verkaufen“ Sie als Bewerber Ihre Arbeitskraft. Dabei gilt absolut das nämliche Prinzip. „Mit sieben Jahren wurde ich eingeschult“, ist als Erklärung überflüssig, da das als Standard gilt in diesem Land. Aber ein achtjähriges Studium oder eines von nur vier Semestern gilt nicht als Norm. Die längere Arbeitslosigkeit ist es ebenso nicht, wilde Tätigkeits- und Branchenwechsel desgleichen. Und das Ausscheiden auf eigenen Wunsch bei anschließender Beschäftigungslosigkeit fällt auf, die Bewerbung des ehemaligen Managers um eine rein ausführende Position ebenfalls. Was auch für die Bewerbung des Zweiundfünfzigjährigen aus angeblich ungekündigter und unbelasteter Position gilt oder für den technischen Geschäftsführer, der jetzt unbedingt „nur“ technischer Leiter werden und wohl nicht mehr „Organ“ sein will.
In all diesen Fällen haben Sie Erklärungsbedarf. Mehr, wenn das fragliche Ereignis erst kurz zurückliegt und weniger, wenn zwanzig Jahre vergangen sind. Aber Ziegelsteine zu haben, wo man ein Rad hätte vermuten dürfen, und dann keine Erklärung zu geben – das „Auto“ kauft niemand!
Aber klagt sich nicht an, wer sich entschuldigt? Sicher, aber eine Entschuldigung ist nicht verlangt – „Ausreden“ mag ohnehin niemand hören. Aber irgendeine Erklärung werden Sie doch haben für Ihre Abweichung von der Norm. „Weiß ich auch nicht“, werden Sie ja wohl im Gespräch nicht auf die todsicher kommenden Fragen antworten wollen. Also sollten Sie beispielsweise schreiben: „Bei Antritt meiner heutigen Position schien mir der Geschäftsführerrang erstrebenswertes Karriereziel zu sein. Ich habe erkennen müssen, dass diese Einstufung je nach internen Machtverhältnissen bedeutungslos sein kann und dass mit einer Funktion als technischer Leiter deutlich mehr Gestaltungsspielräume verbunden sein können. Daher bewerbe ich mich ganz bewusst um diese so reizvoll dargestellte Position.“
Das muss der Leser nicht akzeptieren. Aber er versteht die Zusammenhänge – und erkennt, dass Sie zumindest wissen, dass Sie ein Problem mit sich herumtragen. Denn das offensichtlich gar nicht gemerkt zu haben, ist meist schlimmer als die Normabweichung selbst.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 86
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 37
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2001-09-14