Der ganz normale Wahnsinn
Antwort:
Sie sollten, liebe Leser, als Angestellte von oder Bewerber bei Wirtschaftsunternehmen keinesfalls zu hohe Anforderungen stellen. Z. B. solche an zwingende Logik, brutale Systematik, absolute Konsequenz, sinnvolle Planung oder ähnlich wünschenswerte Aspekte.
Damit würden Sie das System glatt überfordern – und das wollen Sie doch nicht, oder? Ein System ist nämlich nur so gut wie seine Träger, also die Menschen. Und die brauchen Sie nur einmal beim Autofahren zu beobachten, dann verlieren Sie alle Illusionen.
Ich könnte jetzt viele eindrucksvolle Beispiele bringen, um meine These zu untermauern. So mancher von Ihnen könnte meine Sammlung mit faszinierenden Zugaben ergänzen, da bin ich mir ganz sicher. Da das aber höchst unfair und ebenso unklug von mir wäre, will ich mich auf einen ganz harmlosen, einfachen und überall denkbaren Fall beschränken. Er steht für ein paar tausend andere, die sich täglich ereignen:
Wir bekommen die schriftliche, sorgfältig ausgearbeitete Anforderung eines Unternehmens auf den Tisch, mit der eine zu besetzende Position umrissen wird. Darin steht extra formuliert „Eintritt sofort“. Eine völlig klare Aussage. Und es ist auch verständlich, was dahintersteht: Die Position ist frei, der neue Stelleninhaber wird dringend gebraucht, der Bewerber sollte am besten sofort anfangen. Auf der Basis entsteht eine Anzeige, die alle Vorgaben umsetzt – sofern sie sinnvoll sind, marktgerecht zu sein scheinen und nicht geeignet sind, den Erfolg der Sache zu gefährden.
Die Sache mit dem Eintritt gefährdet nicht. Aber, so lehrt die langjährige Fachpraxis, man darf nicht formulieren „zum sofortigen Eintritt“. Denn es könnte doch sein, ist sogar sehr wahrscheinlich, dass gerade kein Arbeitsloser zur Hand ist. Dann wäre das Unternehmen froh über jemanden, der mit 4 Wochen zum Monatsende oder mit 6 Wochen zum Quartal kündigen und entsprechend eintreten könnte.Also formuliert man in der Anzeige etwa so: „Ein möglichst kurzfristiges Eintrittsdatum wäre uns besonders angenehm.“
Das ermutigt die „Sofortigen“, signalisiert aber Toleranzbereitschaft gegenüber den „Fristgebundenen“. Stolz auf seine rundum überzeugende Problemlösung schickt der Formulierer sein Werk auf den elektronischen Weg zum Auftraggeber. „Zwecks Abstimmung“, um die Kontorsprache früherer Jahre in Erinnerung zu rufen.
Kurze Zeit später kommt der Anruf: Alles toll, überzeugende Problemlösung und so weiter. Nur eine Kleinigkeit noch: Das Eintrittsdatum muss geändert werden. Auf den Anfang eines bestimmten Monats in sechzehn Wochen. Als ich jünger war, habe ich in solchen Fällen nach Begründungen geforscht. Wo kommen in den paar Stunden zwischen der Anforderung des Textes und der Freigabe solche Differenzen her? Heute zucke ich nur noch die Schultern. So ist das nun mal, es gehört zum Geschäft. Menschen eben.
Ach, übrigens: Mit ein bisschen Pech wäre die neue Fristsetzung erst ein paar Stunden später erfolgt. Dann wäre die Anzeige mit der alten Formulierung erschienen – und alle Bewerber, die ganz besonders betont hätten, dass sie (im Sinne der Anzeige) vor allem zum direkten Eintritt zur Verfügung stünden, hätten sich über eine Absage gewundert.
Gerade heute höre ich im Radio, dass ein großer Konzern, der eben noch so stolz auf seine asiatische Beteiligung war (Global Player), sich von derselben trennt. Hoffentlich hatte inzwischen dort niemand Japanisch gelernt … Siehe die Überschrift.
Jobsuche für Ingenieure
Kurzantwort:
Sie sollten, liebe Leser, als Angestellte von oder Bewerber bei Wirtschaftsunternehmen keinesfalls zu hohe Anforderungen stellen. Z. B. solche an zwingende Logik, brutale Systematik, absolute Konsequenz, sinnvolle Planung oder ähnlich wünschenswerte Aspekte.
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Frage-Nr.: 204
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 29
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2004-07-15