Werbung im Dokument?
Ich war in den letzten zwei Jahren als …-Engineer bei der … angestellt. Nachdem das Unternehmen in Insolvenz gegangen ist, wurde mir ein Zeugnis ausgestellt. Ich habe es vorab zur Durchsicht erhalten, um eventuelle Mängel beanstanden zu können. Wir haben auch überall Übereinstimmung erzielt.Nur bei einem Absatz stellt man sich quer. Er beschreibt die Angebotspalette des Unternehmens, nennt dessen Leistungsspektrum und benutzt dabei recht werbende Formulierungen.
Hier wird nach meiner Auffassung Eigenwerbung für eine nicht mehr existierende Firma betrieben. Auf meine Bitte, den Absatz entfallen zu lassen, wurde mir entgegnet, es sei üblich, dass der Arbeitgeber sich im Zeugnis beschreibt.
Das Zeugnis soll aber doch meine Tätigkeit in und für die Firma während meiner Betriebszugehörigkeit beurteilen. Werbung hat nach meiner Auffassung hier nichts verloren.
Ich habe mit guten Worten bisher nichts erreichen können. Stimmt die Entgegnung der Firma? Sollte ich gerichtliche Schritte einleiten?
Antwort:
Sie werden es noch so weit bringen, dass jemand Sie für kleinlich hält („pingelig“ sagt man in meiner Wahlheimat Köln). Zum Thema einige Beispiele:
1. Eine Zeugnisaussage „Dies war ein guter Mann – sagt Müller & Tochter KG“ ist völlig uninteressant, solange man nicht weiß, wer „Müller & Tochter KG“ überhaupt ist, was man dort herstellt oder tut, wie groß der Laden ist etc. Niemand kann mit der reinen Sachaussage einer unbekannten („namenlosen“) Firma etwas anfangen.
2. Eigentlich ist es die – uneingeschränkt im eigenen Interesse liegende – Aufgabe des Bewerbers, die unerlässlichen(!) Informationen zum Arbeitgeber mitzuliefern, am besten im Lebenslauf.
3. Die Bewerber sind aber überwiegend zu tumb, zu faul oder was weiß ich, um dieser selbstverständlichen Pflicht zu genügen. Im Lebenslauf steht nur „Technischer Leiter bei Müller & Tochter“, im Zeugnis sagt „Müller & Tochter“, der Mann sei „Technischer Leiter“ gewesen – und aus. Was stellen die her, ist das Anlagenbau oder Massenfertigung, spangebend oder umformend, sind die in der IT-Branche, haben die 50 oder 5.000 Mitarbeiter? Man erfährt das nicht.
Der Bewerbungsleser darf frei spekulieren – und entscheidet im Zweifelsfall gegen den Bewerber.
4. Es ist absolut üblich(!), dass sich Unternehmen im Zeugnis vorstellen, das nimmt meist einen ganzen Absatz ein. Da anderweitige Informationen oft fehlen (siehe 3.), freut sich der (Bewerbungs- und) Zeugnisleser darüber! Wenn die Eigendarstellung etwas werbend klingen sollte, ist ihm das gleichgültig. Als mit dem marktwirtschaftlichen System vertrauter Mensch nimmt er Werbung hin wie Regen im November (Ihr Brief, geehrter Einsender, kommt aus den neuen Bundesländern, Sie sind da vielleicht noch nicht so abgestumpft gegenüber Reklame aller Art).
5. Falls ein Bewerber im Lebenslauf keine Angaben macht, ist die Eigendarstellung einer Firma im Zeugnis eine Art „Reservefallschirm“. Das stört also nie!
6. Nun ist die Firma also pleite. Aber das Zeugnis gilt für die gesamte Beschäftigungszeit – und da war sie überwiegend noch solvent. Also lassen Sie sie doch ihr Sprüchlein aufsagen, sie stirbt ja nun ohnehin.
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Und richtige Werbung ist es auch erst, wenn die richtige Zielgruppe angesprochen wird – Bewerbungsleser gehören jedoch eher nicht dazu.
Kurzantwort:
Es spricht nicht nur nichts dagegen, sondern es ist ausgesprochen empfehlenswert, wenn Unternehmen sich in Zeugnissen kurz vorstellen (Branche, Produkte, Größe etc.). Sie gleichen damit auch Versäumnisse der Bewerber im Lebenslauf aus.
Frage-Nr.: 1748
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 16
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2003-04-17