Heiko Mell 01.01.2016, 05:55 Uhr

Kann es sinnvoll sein, eine Gehaltserhöhung abzulehnen?

Von unserer Geschäftsführung (GF) wurde mir in einem Personalgespräch mitgeteilt, daß man in mir einen guten bis sehr guten Mitarbeiter mit Steigerungspotential sieht. Schließlich wollte die GF mein Gehalt um umgerechnet 6% erhöhen und meine Antwort dazu hören. Ich bat um Vertagung. Mittlerweile fand diesbezüglich ein zweites Gespräch statt und ich erklärte, daß mich diese Erhöhung nicht vom Hocker reiße.

In Wahrheit interessiert mich diese sogenannte Gehaltserhöhung nicht, weil sie mir zu gering ist. Ich sehe das eher als schlechten Witz. Damit würde gerade mal die Hälfte der Überstunden bezahlt und anerkannt, die ich sowieso regelmäßig mache. Mein Gehalt ist nicht gerade üppig. Würde meine Frau nicht arbeiten gehen, kämen wir nicht über die Runden.

Wäre es Hochverrat, wenn ich die angebotene Gehaltserhöhung aus obengenannten Gründen ablehnen würde? Ist es üblich, daß man zu einer Gehaltserhöhung gefragt wird?

Antwort:

1. Wir kennen in der Wirtschaft kein Bedürfnisprinzip. Ihre privaten Verhältnisse gehen den Arbeitgeber nichts an, interessieren ihn nicht. Ihre Leistung, Ihr Marktwert, Ihre Unersetzlichkeit für den Betrieb bestimmen Ihr Gehalt.

 

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Fachexperte für die Straßenverwaltung (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Firmengruppe Max Bögl-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Elektrotechnik für Magnetbahnen Firmengruppe Max Bögl
Sengenthal bei Neumarkt in der Oberpfalz Zum Job 
Städtisches Klinikum Dresden-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Bau Städtisches Klinikum Dresden
Dresden Zum Job 
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden-Firmenlogo
Professur (W2) Verfahren der Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Stadt Kehl-Firmenlogo
Ingenieur*in (m/w/d) Geschäftsbereichsleitung Abwasser Stadt Kehl
Technische Universität Berlin-Firmenlogo
Bibliotheksreferendar*in (d/m/w) - Beamtin*Beamter auf Widerruf - Anwärterbezüge Eingangsamt BesGr. A13 Technische Universität Berlin
ANDRITZ Küsters GmbH-Firmenlogo
Inbetriebnahme-Ingenieur (m/w/d) ANDRITZ Küsters GmbH
Krefeld Zum Job 
P+R Betriebsgesellschaft mbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekt P+R-Parkhäuser (w/m/d) P+R Betriebsgesellschaft mbH
Hamburg Zum Job 
WEMAG Netz GmbH-Firmenlogo
Prozessorganisator Grundzuständiger Messstellenbetrieb (m/w/d) WEMAG Netz GmbH
Schwerin Zum Job 
Menlo Systems GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Techniker (m/w/d) für die Produktion von Frequenzkämmen Menlo Systems GmbH
Planegg Zum Job 
Aerologic GmbH-Firmenlogo
Engineer Aircraft Reliability & Maintenance Program (m/f/x) Aerologic GmbH
Leipzig/Halle Airport Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Consultant Digital Transformation (m/w/d) Schwerpunkte IT, Industrie und Engineering THOST Projektmanagement GmbH
Freiburg im Breisgau, Mannheim, München, Stuttgart Zum Job 
Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Ingenieur für Funktionale Sicherheit (m/w/d) Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG
Abensberg bei Regensburg Zum Job 
Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH-Firmenlogo
Vertriebsingenieur (m/w/d) Bereich Spektrometer und Mikroskopie Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH
Herrsching am Ammersee Zum Job 
Brüninghoff GmbH & Co.KG-Firmenlogo
Ingenieurin (m/w/divers) als Führungskraft für Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Brüninghoff GmbH & Co.KG
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Junior Recruiter (m/f/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Rhein-Sieg Netz GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Strategische Netzplanung Rhein-Sieg Netz GmbH
Siegburg Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Manager (m/w/d) Export/Zoll & Auftragsabwicklung Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
.Net Software Developer (Munich or Kyiv) (f/m/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching, Kiew (Ukraine) Zum Job 
EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG-Firmenlogo
Produktmanager für elektronmechanische Produkte (m/w/d) EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG
Wuppertal Zum Job 

2. Sie waren, wie aus anderem Zusammenhang hervorgeht, vor dem Studium viele Jahre lang als gewerblicher Mitarbeiter tätig. Von daher könnten Sie ein für Angestellte falsches Verhältnis zu Feierabend, Überstunden, Bezahlung haben. In vielen Bereichen qualifizierter Angestelltentätigkeit sind Überstunden selbstverständlich, werden sie niemals bezahlt und mit keiner Gehaltserhöhung abgegolten. Und doch sind sie nicht „vergebens“ geleistet. Jeder Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied wird spontan sagen: „Ich weiß nicht mehr, ob ich früher meine Überstunden bezahlt bekam. Das war mir auch gleichgültig. Ich habe sie als Investition in meine Karriere gesehen. Ohne Überstunden keine Beförderung – also wo ist das Problem?“

 

3. In diesem Jahr gab es durchschnittliche (Tarif-)Erhöhungen von 2 bis 3%. Ihnen wurde die doppelte Höhe offeriert. Das ist vielleicht nicht üppig, aber auch nicht „gar nichts“.

 

4. Nein, Mitarbeiter werden generell nicht gefragt, ob sie eine Erhöhung annehmen. Den Grund für das Vorgehen in Ihrem Fall kenne ich nicht.

 

5. Nein Hochverrat wäre die Ablehnung durch Sie nicht, aber höchst unklug. „Entweder will der kein Geld oder er denkt, er kann uns erpressen“, werden die GF sagen. Die Ablehnung einer Erhöhung ist die Kampfansage. Man hört so gut wie nie, daß Mitarbeiter solche „Kämpfe“ gewinnen. Man nimmt an, bedankt sich und „denkt sich seinen Teil“. Die erlaubte Reaktion ist nicht latenter Widerstand, sondern Arbeitgeberwechsel – wenn man sich den leisten kann.

 

6. Die Aussage der GF, man sähe in Ihnen einen Mitarbeiter mit Steigerungspotential, war Gold wert. Viel mehr als + 6%. Aber das haben Sie fast wieder ruiniert …

 

7. Man bot Ihnen 6 %. Bei Ablehnung hätten Sie nichts. Wo wäre da der Erfolg Ihrer Verweigerung?

 

Kurzantwort:

Frage-Nr.: 1437
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1999-11-05

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.