Behinderung angeben?
Nach einer Tumorerkrankung, die erfolgreich operiert wurde, habe ich nun einen temporären Behinderten-Ausweis erhalten (60% für 6 Jahre). Muss ich von mir aus meine erfolgreich behandelte Erkrankung bzw. Behinderung im Vorstellungsgespräch ansprechen bzw. muss ich auf konkrete Fragen ehrlich antworten?
Antwort:
Ob Sie juristisch müssen, lassen Sie lieber einen Anwalt klären.“Moralisch“ sehe ich das so: Sie haben sich bescheinigen lassen, dass bei Ihnen auf Jahre hinaus eine 60%-Minderung der Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Damit können Sie ja nun nicht gut gesund und voll einsatzfähig sein. Das wiederum möchte ein potenzieller Arbeitgeber schon gern vor der Einstellung wissen, sonst fühlt er sich getäuscht, wie man leicht nachempfinden kann. Also sollten Sie Ihre Behinderung auch ungefragt angeben. Leider müssen Sie daraufhin mit Zurückhaltung rechnen.
Übrigens: Der öffentliche Dienst wirbt damit, dass er bei vergleichbarer Qualifikation Schwerbehinderte bevorzugt einstellt.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 2030
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 24
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2006-06-16