Unverbindlich?
Zitat aus dem Schreiben eines Unternehmens: „Nach Durchsicht Ihrer Bewerbungsunterlagen möchten wir Sie zu einem unverbindlichen Gespräch einladen.“
Ob dieser hier ausdrücklich erwähnten Unverbindlichkeit eine besondere Bedeutung beizumessen ist?
Antwort:
Sofern Sie sich um eine per Anzeige ausgeschriebene Position beworben hatten, hat das eher nichts zu bedeuten. Alle Vorstellungsgespräche sind unverbindlich – dann hätte nur jemand eine Formulierung etwas gedankenlos aufgefüllt mit einer reinen Floskel.
Sollten Sie aber eine Initiativbewerbung ohne Bezug auf eine konkrete Ausschreibung geschickt haben, dann könnte das bedeuten:
„Wir finden das, was Sie bieten, grundsätzlich irgendwie interessant. Wir schauen uns gern einmal solche Kandidaten an, mal sehen, ob uns dabei eine Idee kommt. Noch geht es gar nicht um eine konkrete Stelle, wir müssten auch erst einmal sehen, wo Sie überhaupt hinpassen. Das alles unter der Voraussetzung, dass wir überhaupt Gefallen an Ihnen finden. Das Gespräch ist also zunächst unverbindlich – seien Sie nicht enttäuscht, wenn wir anschließend Sie zwar mögen, aber dennoch keinen Job für Sie finden. Wenn Sie unter diesen Umständen zu einem solchen Gespräch kommen möchten …“
Frage-Nr.: 1874
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 34
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2004-08-23